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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

Höchster Ausdruck der Volkssouveränität.<br />

9.3.2 Formelles Gesetz<br />

Gesetz, das vom formellen Gesetzgeber im ordentlichen Verfahren erlassen<br />

wurde. Formelle Gesetzgeber s<strong>in</strong>d:<br />

• Bund: Bundersversammlung (NR und SR) mit fakultativem Referendum<br />

• Kantonen: Kantonsparlament mit oblig. od fak. Ref., oder Landsgeme<strong>in</strong>de.<br />

Heisst im Bund „Bundesgesetz“, im Kanton „Gesetz“.<br />

Gesetzesdelegation: Gesetzgeber kann nachgeordnete Behörden ermächtigen.<br />

9.3.3 Parlamentsverordnung<br />

• Bund: BVers kann Verordnungen erlassen, <strong>die</strong> nicht dem Ref. unterstehen.<br />

• Kantone kennen <strong>die</strong> ParlamentsV auch, „Dekret“ genannt.<br />

9.3.4 Regierungs- und Departementsverordnungen<br />

Sowohl im Bund als auch <strong>in</strong> den Kantonen. Wie folgt unterteilt:<br />

• Rechtsverordnungen: direkte Rechtswirkung für Private, müssen <strong>in</strong> der<br />

amtlichen Gesetzessammlung se<strong>in</strong>.<br />

• Verwaltungsverordnungen: Verwaltungs<strong>in</strong>terne Anweisungen, <strong>die</strong> nicht<br />

direkt Rechtswirkungen gegenüber Privaten haben, sondern nur <strong>die</strong><br />

Verwaltung anweisen, wie sie entscheiden sollen. Ke<strong>in</strong>e Publikation.<br />

9.3.5 Geme<strong>in</strong>deerlasse<br />

„Reglemente“ genannt, Kateogrien:<br />

• Von der Geme<strong>in</strong>deversammlung/Geme<strong>in</strong>deurneabstimmung angenommen<br />

• Vom Geme<strong>in</strong>deparlament erlassen<br />

• Vom Geme<strong>in</strong>derat erlassen<br />

Wenn sie dem Referendum unterstanden oder von GVers/GParl angenommen<br />

wurden, s<strong>in</strong>d sie formelle Gesetze.<br />

9.4 Im Besonderen: Die Schweizerische Bundesverfassung<br />

9.4.1 BV 1848 und 1874<br />

Bis 1848: CH war Staatenbund. Durch Annahme BV wurde CH Bundesstaat. Viele<br />

Teilrevisionen bis 1999.<br />

9.4.2 BV 1999

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