Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
Falls e<strong>in</strong> Staat Vertrag nicht e<strong>in</strong>hält, kann der andere den Vertrag suspen<strong>die</strong>ren.<br />
Nichtigkeit des Landesrechts wird h<strong>in</strong>gegen angenommen, wenn es dem<br />
zw<strong>in</strong>genden VR widerspricht.<br />
10.5.3 Erlass neuen tieferrang<strong>in</strong>gen Rechts?<br />
Soweit TR-Recht nichtig ist, darf es auch nicht erlassen werden. Kantonales<br />
Gesetz, das Bundesrecht widerspricht, ist daher unzulässig.<br />
Soweit nur Anwendungsvorrang, kann TR Normenerlass nicht unzulässig se<strong>in</strong>.<br />
10.6 Kontrolle über <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Normenhierarchie<br />
10.6.1 Im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Grundsatz:<br />
• Gerichte s<strong>in</strong>d grundsätzlich berechtigt und verpflichtet zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />
Normen <strong>die</strong> Normenhierarchie e<strong>in</strong>halten. Das Recht, das höherer Norm<br />
widerspricht, darf nicht angewendet werden (Inzidente Normenkontrolle).<br />
• Verwaltungsstellen können sich allgeme<strong>in</strong> darauf verlassen, dass <strong>die</strong><br />
Normen gültig s<strong>in</strong>d. Nur wenn offensichtlich, nicht anwenden.<br />
10.6.2 Verfassungsgerichtsbarkeit<br />
Alle Gerichte müssten kontrollieren, ob <strong>die</strong> Normen, <strong>die</strong> sie anwenden, mit der<br />
Verfassung übere<strong>in</strong>stimmen. Deswegen <strong>in</strong> CH:<br />
• Das gesamte kantonale Recht und das eidg. Verordnungsrecht müssen auf<br />
Verfassungskonformität überprüft werden<br />
• Ke<strong>in</strong>e Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze<br />
Weil: demokratische Pr<strong>in</strong>zipien: wenn BVers als demokratisches Organ e<strong>in</strong><br />
Gesetz angenommen hat, sollen nicht e<strong>in</strong> paar Richter den demokratischen<br />
Gesetzgeber korrigieren können.<br />
11. Der Geltungsbereich unterschiedlicher Rechtsordnungen<br />
11.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
11.1.1 Territoriale und personale Abgrenzung des Geltungsbereichs<br />
Territorial: Rechtsordnung gilt für bestimmtes Territorium<br />
Personal: Rechtsordnung gilt für bestimmte Personen<br />
Im Mittelalter hauptsächlich personal.<br />
11.1.2 Grundsatz: Territoriale Geltung