Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem das Se<strong>in</strong>e zu<br />
gewähren. (Leerformen: was gebührt jedem?)<br />
4.2.2 Materiale Gerechtigkeitstheorien<br />
Wertethik geht davon aus, dass es bestimmte ethische, sittliche Werte gibt, <strong>die</strong> a<br />
priori gelten. Allerd<strong>in</strong>gs gehen <strong>die</strong> Me<strong>in</strong>ungen über den konkreten Inhalt <strong>die</strong>ser<br />
Gebote ause<strong>in</strong>ander.<br />
Kritisch: Gerechtigkeitsgebote: nicht e<strong>in</strong>fach unsere kulturellen, geschichtlichen<br />
oder <strong>in</strong>teressenbed<strong>in</strong>gten Vorverständisse als allgeme<strong>in</strong>gültig ausgeben? Z.B.<br />
Rechtsgleichheit war vor 200 Jahren nicht da.<br />
Ganz wenige allgeme<strong>in</strong>gültige Pr<strong>in</strong>zipien:<br />
• Pacta sund servanda<br />
• Nem<strong>in</strong>em laedere (niemand soll (grundlos) geschädigt werden)<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es Gerechtigkeitskriterien, <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gegebenen<br />
Gesellschaft zu e<strong>in</strong>er gegebenen Zeit allgeme<strong>in</strong> anerkannt s<strong>in</strong>d („Naturrecht mit<br />
wechselndem Inhalt.“)<br />
4.2.3 Verallgeme<strong>in</strong>erungsfähigkeit<br />
Goldene Regel: „Was du nicht willst, was man Dir nicht tu, das füg auch ke<strong>in</strong>em<br />
andern zu.“ (bereits <strong>in</strong> der Bibel enthalten.)<br />
Gerechtigkeit folgt also aus der Verallgeme<strong>in</strong>erungsfähigkeit e<strong>in</strong>er Regel.<br />
Kategorischer Imperativ: „Handle so, als ob <strong>die</strong> Maxime de<strong>in</strong>er Handlung durch<br />
de<strong>in</strong>en Willen zum allgeme<strong>in</strong>en Naturgesetz werden sollte.“<br />
John Rawls: Weiterentwicklung des Verallgeme<strong>in</strong>erungsgedanken: Wir sollen<br />
Gerechtigkeit unter e<strong>in</strong>em Schleier der Ungewissheit (veil of ignorance)<br />
beurteilen, uns also <strong>in</strong> <strong>die</strong> Lage von jemanden versetzen, der nicht weiss, was für<br />
e<strong>in</strong>en Platz er auf der Erde e<strong>in</strong>nehmen wird. à wer nicht weiss, ob er als Armer<br />
oder Reicher auf der Erde se<strong>in</strong> wird, wird am ehesten e<strong>in</strong>e Eigentumsordnung<br />
aufstellen, <strong>die</strong> fair und gerecht ist.<br />
4.2.4 Utilitarismus<br />
Zustand des grösstmöglichen Gesamtnutzens anstreben.<br />
Entweder stellt man auf <strong>die</strong> <strong>in</strong>dividuellen Wünsche und Vorlieben der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Menschen ab, oder man muss festlegen, welche Präferenzen als legitim und<br />
welche als illegitim zu gelten haben. à allgeme<strong>in</strong>er Konsens. Rechtliche Regel<br />
führt z.B. zu weniger tödlichen Unfällen/zu mehr Wohlergehen.<br />
4.2.5 Prozedurale Gerechtigkeitskriterien<br />
Verzichten auf <strong>in</strong>haltliche Kriterien. Durch e<strong>in</strong>e bestimmte Gestaltung e<strong>in</strong>es<br />
Verfahrens e<strong>in</strong> als gerecht akzeptiertes Resultat. Verschiedene Interessen<br />
sorgfältig berücksichtigen und abwägen.