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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem das Se<strong>in</strong>e zu<br />

gewähren. (Leerformen: was gebührt jedem?)<br />

4.2.2 Materiale Gerechtigkeitstheorien<br />

Wertethik geht davon aus, dass es bestimmte ethische, sittliche Werte gibt, <strong>die</strong> a<br />

priori gelten. Allerd<strong>in</strong>gs gehen <strong>die</strong> Me<strong>in</strong>ungen über den konkreten Inhalt <strong>die</strong>ser<br />

Gebote ause<strong>in</strong>ander.<br />

Kritisch: Gerechtigkeitsgebote: nicht e<strong>in</strong>fach unsere kulturellen, geschichtlichen<br />

oder <strong>in</strong>teressenbed<strong>in</strong>gten Vorverständisse als allgeme<strong>in</strong>gültig ausgeben? Z.B.<br />

Rechtsgleichheit war vor 200 Jahren nicht da.<br />

Ganz wenige allgeme<strong>in</strong>gültige Pr<strong>in</strong>zipien:<br />

• Pacta sund servanda<br />

• Nem<strong>in</strong>em laedere (niemand soll (grundlos) geschädigt werden)<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es Gerechtigkeitskriterien, <strong>die</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gegebenen<br />

Gesellschaft zu e<strong>in</strong>er gegebenen Zeit allgeme<strong>in</strong> anerkannt s<strong>in</strong>d („Naturrecht mit<br />

wechselndem Inhalt.“)<br />

4.2.3 Verallgeme<strong>in</strong>erungsfähigkeit<br />

Goldene Regel: „Was du nicht willst, was man Dir nicht tu, das füg auch ke<strong>in</strong>em<br />

andern zu.“ (bereits <strong>in</strong> der Bibel enthalten.)<br />

Gerechtigkeit folgt also aus der Verallgeme<strong>in</strong>erungsfähigkeit e<strong>in</strong>er Regel.<br />

Kategorischer Imperativ: „Handle so, als ob <strong>die</strong> Maxime de<strong>in</strong>er Handlung durch<br />

de<strong>in</strong>en Willen zum allgeme<strong>in</strong>en Naturgesetz werden sollte.“<br />

John Rawls: Weiterentwicklung des Verallgeme<strong>in</strong>erungsgedanken: Wir sollen<br />

Gerechtigkeit unter e<strong>in</strong>em Schleier der Ungewissheit (veil of ignorance)<br />

beurteilen, uns also <strong>in</strong> <strong>die</strong> Lage von jemanden versetzen, der nicht weiss, was für<br />

e<strong>in</strong>en Platz er auf der Erde e<strong>in</strong>nehmen wird. à wer nicht weiss, ob er als Armer<br />

oder Reicher auf der Erde se<strong>in</strong> wird, wird am ehesten e<strong>in</strong>e Eigentumsordnung<br />

aufstellen, <strong>die</strong> fair und gerecht ist.<br />

4.2.4 Utilitarismus<br />

Zustand des grösstmöglichen Gesamtnutzens anstreben.<br />

Entweder stellt man auf <strong>die</strong> <strong>in</strong>dividuellen Wünsche und Vorlieben der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Menschen ab, oder man muss festlegen, welche Präferenzen als legitim und<br />

welche als illegitim zu gelten haben. à allgeme<strong>in</strong>er Konsens. Rechtliche Regel<br />

führt z.B. zu weniger tödlichen Unfällen/zu mehr Wohlergehen.<br />

4.2.5 Prozedurale Gerechtigkeitskriterien<br />

Verzichten auf <strong>in</strong>haltliche Kriterien. Durch e<strong>in</strong>e bestimmte Gestaltung e<strong>in</strong>es<br />

Verfahrens e<strong>in</strong> als gerecht akzeptiertes Resultat. Verschiedene Interessen<br />

sorgfältig berücksichtigen und abwägen.

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