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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

Rechtsordnung soll friedliche, geordnete Streitbelegung nach rechtlichen Regeln<br />

ermöglichen.<br />

• Gewaltmonopol: niemand darf Gewalt ausüben ausser der Staat<br />

(Ausnahmen:Notwehr, Verbrecher erwischen..)<br />

2.2 Rechtsstaat: Legitimierung staatlicher Herrschaft<br />

* staatliche Herrschaft ist durch Rechtsordnung legitimiert und organisiert<br />

* Staat kann nicht anders als <strong>in</strong> den Formen des Rechts handeln. Jedes staatl.<br />

Organ muss sich auf Recht abstützen à Legitimitätspr<strong>in</strong>zip<br />

2.3 Rechtssicherheit, Erwartungssicherheit<br />

Wir möchten wissen, wie wir uns verhalten sollen. (Im voraus). Noch wichtiger:<br />

wissen, wie sich andere verhalten werden. (Vertrag, auf strasse gehen, Steuern.)<br />

• Allgeme<strong>in</strong>heit des Gesetzes. = Inhalt viel weniger wichtig als dass es für<br />

alle gleichermassen gilt und sich alle daran halten.<br />

Gibt Stabilität des Rechts. Aber auch Spannungsverhältnis<br />

Rechtssicherheit – Anpassung an neue Verhältnisse<br />

2.5 Komplexitätsreduktion, Entlastung, Schematisierung<br />

à dank Allgeme<strong>in</strong>heit und Regelhaftigkeit e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung<br />

à nicht <strong>in</strong> jedem Fall von Grund auf überlegen, sondern es genügt, wenn<br />

Tatbestandselemente vorhanden s<strong>in</strong>d, man kann sich auf Gesetz berufen und<br />

muss nicht selbst dafür e<strong>in</strong>stehen, dass es „gut“ ist (nur „rechtsmässig)<br />

à alle Sachverhalte werden gleich behandelt<br />

2.6 Gesellschaftliche Steuerung<br />

Infolge normativer Natur hat das Recht <strong>die</strong> Aufgabe, das menschl. Verhalten zu<br />

steuern. (gesamtgesellschaftlich). Recht soll dazu <strong>die</strong>nen, e<strong>in</strong>en normativ<br />

erwünschten Zustand herbeizuführen. (z.B. Männer und Frauen Stellung)<br />

2.7 Gesellschaftliche Integration<br />

Bürger e<strong>in</strong>es gewissen Staates fühlen sich als Angehörige e<strong>in</strong>er<br />

Rechtsgeme<strong>in</strong>schaft, gewisse symbolische/mythische Bedeutung. Z.B.<br />

Wertschätzung der Verfassung <strong>in</strong> den USA.

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