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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

*sub: Berechtigung des E<strong>in</strong>zelnen, rechtlich geschütztes Interesse, e<strong>in</strong>en<br />

Rechtsanspruch gegen jemanden. Individualistisch: RIGHT<br />

Obj und subj können sich entsprechen.<br />

! Naturschutzrecht: <strong>die</strong> Natur hat ke<strong>in</strong> Recht darauf, geschützt zu werden.<br />

Niemand hat e<strong>in</strong> subj. Recht darauf, dass e<strong>in</strong> Straftäter verurteilt wird. (wird<br />

aber „Strafanspruch des Staates“ genannt.)<br />

1.3.2 Positives Recht und vor- od. überpositives Recht<br />

Positives R: von e<strong>in</strong>em zuständigen rechtsetzenden Organ gesetztes Recht, <strong>in</strong><br />

den Gesetzbüchern geschrieben.<br />

Negatives Recht gibt es nicht!<br />

Vorpositives R: gilt, ohne dass es <strong>in</strong> Gesetz steht, z.B. Gewohnheitsrecht<br />

Überpositives R: gilt auch wenn es positivem Recht widerspricht.<br />

1.3.3 Recht und Rechtspolitik: lex lata und lex ferenda<br />

* „Recht“ ist das geltende Recht, lex lata ist das erlassene Gesetz<br />

* „Rechtspolitik“ s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> politischen Ziele, <strong>die</strong> mit dem Recht verfolgt werden,<br />

bzw Recht zu ändern. Lex feranda ist das zu erlassene Gesetz. De lege ferenda=<br />

im H<strong>in</strong>blick auf das rechtspolitisch wünschbare zu erlassene Gesetz. (das<br />

kritisierte Gesetz)<br />

1.4 Recht und andere Sollensnormen<br />

1.4.1 Sitte, Brauch, Moral<br />

Sollensnormen, nicht rechtsverb<strong>in</strong>dlich. Recht kann allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong>direkt auf Brauch<br />

und Sitte verweisen („gegen <strong>die</strong> guten Sitten, Ortsgebrauch, üblich“)<br />

Sitte: Zwang von aussen. Zwangscharakter?<br />

Moral: Zwang von <strong>in</strong>nen. „aus Respekt vor dem Menschen töte ich nicht“. Aber:<br />

wenn „aus Angst vor der Strafe töte ich nicht“, dann ke<strong>in</strong>e Moral.<br />

1.4.2 Spielregel<br />

Regelt Verhalten der Spielenden, hat grundsätzlich jedoch ke<strong>in</strong>en direkten Bezug<br />

zu staatlichem Recht.<br />

2. Die gesellschaftlichen Funktionen des Rechts<br />

Wozu <strong>die</strong>nt das Recht?<br />

2.1 Friedensordnung

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