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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

àklassisches Römisches Recht bestand aus:<br />

• Ursprüngliche Kodifikation von altem Recht (Zwölftafeln)<br />

• Punktuellen positiven Rechtsetzungsakten (leges,plebiscita,senatus<br />

consulta)<br />

• Entwickeltes Fallrecht (Richterrecht) das anschliessend kodifiziert wurde<br />

(edicta)<br />

• Me<strong>in</strong>ungsäusserungen und Kommentare angesehener Juristen (responsa)<br />

3.2.5.2 Corpus iuris<br />

Kaiser Just<strong>in</strong>ian gab den Auftrag, e<strong>in</strong>e Kodifikation des gesamten Rechts zu<br />

erstellen. Juristen erarbeiteten <strong>in</strong> mehrjähriger Arbeit Gesetzeswerk: Corpus Iuris<br />

Just<strong>in</strong>iani. 3 Teile:<br />

• Institutiones (Anfängerbuch)<br />

• Codex Justianius (Bere<strong>in</strong>igte Sammlung kaiserlicher Konstitutionen)<br />

• Digesta: gross angelegte Sammlung des ganzen Juristenrechts<br />

= Krönung der röm. Rechtsentwicklung<br />

3.2.5.3 Rechtsphilosophie<br />

Cicero. Weltvernunft: es gibt e<strong>in</strong> ewiges Gesetz (lex aeterna), das weder durch<br />

Menschen ausgedacht noch durch Volkbeschluss festgelegt worden ist. Davon<br />

abgeleitet: Moralisches Vernunftgesetz, das e<strong>in</strong> natürliches Recht (ius naturale)<br />

ist.<br />

August<strong>in</strong>us verb<strong>in</strong>den christlichen Glauben mit antiker Philosophie, Vater der<br />

christlichen Philosophie. à auf e<strong>in</strong>heitlichen Glauben b egründeter<br />

Wahrheitsbegriff. Buch „de civitate dei“ (vom Gottesstaat)<br />

3.2.6 Islamisches Recht<br />

Gewohnheitsrecht, überlagert durch e<strong>in</strong>zelne Erlasse der Herrscher. Koran<br />

enthält zahlreiche rechtliche Regelungen, <strong>die</strong> z.T. vom vorher geltenden<br />

Stammesrecht abweichen. Göttlich geoffenbart, unantastbar. Grundlage des<br />

islam. Recht: Scharia. Nebst Wortlaut Koran:<br />

• Sunna (das was Mohammed getan, gesagt od. gebilligt hat)<br />

• Idschma (Konsens der muslimischen Geme<strong>in</strong>schaft)<br />

• Qiyas (Fälle, <strong>die</strong> <strong>in</strong> Koran od. Sunna geregelt s<strong>in</strong>d, Analogie auf andere<br />

Rechtsfragen)<br />

Gibt auch positives Recht, darf dem islamischen Recht aber nicht widersprechen.<br />

3.2.7 Westeuropäisches Mittelalter

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