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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

• Hauptstrafrecht oder Krim<strong>in</strong>alstrafrecht (Verhaltensweisen, welche per se<br />

als strafwürdig ersche<strong>in</strong>en. Sache des Bundes. Unterteilt <strong>in</strong> Allg. Teil und<br />

bes. Teil. Kantone dürfen nur Übertretungsstrafrecht regeln.)<br />

• Nebenstrafrecht (zahlreiche e<strong>in</strong>zelne Gesetze, verwaltungsrechtlich<br />

festgelegte Pflicht, z.B. Strassenverkehrsrecht. Sowohl Bund als auch<br />

Kantone.)<br />

7.3.5 Verfahrens- und Vollstreckungsrecht<br />

• Zivilprozessrecht regelt Verfahren vor Zivilgerichten<br />

• Verwaltungsverfahrensrecht regelt V. vor Verwaltungsbehörden<br />

• Verwaltungsjustizverfahrensrecht regelt V. vor Verwaltungsgerichten<br />

• Strafprozessrecht regelt V. vor Strafverfolgungsbehörden/-gerichten<br />

• Vollstreckungsrecht regelt Vollstreckung von Entscheiden/Urteilen<br />

7.4 Völkerrecht<br />

7.4.1 Recht des zwischenstaatlichen Verhaltens<br />

Klassischer Bereich. Umfasst:<br />

• Kriegs- und Friedensvölkerrecht<br />

• Gebiete ausserhalb staatlicher Souveränität (Seerecht etc)<br />

• Diplomatische Beziehungen zwischen Staaten<br />

• Nachbarrecht<br />

• Völkerrechtliche Verträge<br />

7.4.2 Völkerrechtlicher Menschenrechtsschutz<br />

Gewisser M<strong>in</strong>deststandard an MR gilt heute als Völkergewohnheitsrecht.<br />

Multilaterale Menschenrechtskonventionen, Institutionen und Verfahren legen<br />

fest, wie sich e<strong>in</strong>zelne Menschen wehren können.<br />

7.4.3 Internationale Regelung anderer Bereiche/Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung<br />

Der grösste Teil des Völkerrechts regelt auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene gewisse<br />

Rechtsbereiche, <strong>die</strong> an sich auch e<strong>in</strong>zelstaatlich geregelt werden könnten. Gibt<br />

dann völkerrechtliche Verträge, <strong>die</strong> alle Rechtsbereiche umfassen können.<br />

7.4.4 Freihandel<br />

Führt am ehesten zur kollektiven Wohlfahrt. GATT/WTO/EU versuchen,<br />

Handelsh<strong>in</strong>dernisse zu beseitigen:<br />

• Regelungen, welche explizit den <strong>in</strong>t. Handel beschränken<br />

• H<strong>in</strong>dernisse, <strong>die</strong> sich faktisch daraus ergeben, weil das Recht <strong>in</strong> versch.<br />

Ländern unterschiedlich ist.<br />

• Ist schwierig, da das Recht nicht vere<strong>in</strong>heitlicht ist. Ziel deswegen:<br />

multilaterale Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung.

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