Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
• Hauptstrafrecht oder Krim<strong>in</strong>alstrafrecht (Verhaltensweisen, welche per se<br />
als strafwürdig ersche<strong>in</strong>en. Sache des Bundes. Unterteilt <strong>in</strong> Allg. Teil und<br />
bes. Teil. Kantone dürfen nur Übertretungsstrafrecht regeln.)<br />
• Nebenstrafrecht (zahlreiche e<strong>in</strong>zelne Gesetze, verwaltungsrechtlich<br />
festgelegte Pflicht, z.B. Strassenverkehrsrecht. Sowohl Bund als auch<br />
Kantone.)<br />
7.3.5 Verfahrens- und Vollstreckungsrecht<br />
• Zivilprozessrecht regelt Verfahren vor Zivilgerichten<br />
• Verwaltungsverfahrensrecht regelt V. vor Verwaltungsbehörden<br />
• Verwaltungsjustizverfahrensrecht regelt V. vor Verwaltungsgerichten<br />
• Strafprozessrecht regelt V. vor Strafverfolgungsbehörden/-gerichten<br />
• Vollstreckungsrecht regelt Vollstreckung von Entscheiden/Urteilen<br />
7.4 Völkerrecht<br />
7.4.1 Recht des zwischenstaatlichen Verhaltens<br />
Klassischer Bereich. Umfasst:<br />
• Kriegs- und Friedensvölkerrecht<br />
• Gebiete ausserhalb staatlicher Souveränität (Seerecht etc)<br />
• Diplomatische Beziehungen zwischen Staaten<br />
• Nachbarrecht<br />
• Völkerrechtliche Verträge<br />
7.4.2 Völkerrechtlicher Menschenrechtsschutz<br />
Gewisser M<strong>in</strong>deststandard an MR gilt heute als Völkergewohnheitsrecht.<br />
Multilaterale Menschenrechtskonventionen, Institutionen und Verfahren legen<br />
fest, wie sich e<strong>in</strong>zelne Menschen wehren können.<br />
7.4.3 Internationale Regelung anderer Bereiche/Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung<br />
Der grösste Teil des Völkerrechts regelt auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene gewisse<br />
Rechtsbereiche, <strong>die</strong> an sich auch e<strong>in</strong>zelstaatlich geregelt werden könnten. Gibt<br />
dann völkerrechtliche Verträge, <strong>die</strong> alle Rechtsbereiche umfassen können.<br />
7.4.4 Freihandel<br />
Führt am ehesten zur kollektiven Wohlfahrt. GATT/WTO/EU versuchen,<br />
Handelsh<strong>in</strong>dernisse zu beseitigen:<br />
• Regelungen, welche explizit den <strong>in</strong>t. Handel beschränken<br />
• H<strong>in</strong>dernisse, <strong>die</strong> sich faktisch daraus ergeben, weil das Recht <strong>in</strong> versch.<br />
Ländern unterschiedlich ist.<br />
• Ist schwierig, da das Recht nicht vere<strong>in</strong>heitlicht ist. Ziel deswegen:<br />
multilaterale Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung.