Einführung in die Rechtswissenschaft
Einführung in die Rechtswissenschaft
Einführung in die Rechtswissenschaft
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
• Weniger Lohn für Frauen, um Geld zu sparen<br />
• Protektionistische Massnahmen zum Schutze e<strong>in</strong>zelner Branchen<br />
13.3 Subjektive Rechte<br />
13.3.1 Das subjektive Recht<br />
Verleiht se<strong>in</strong>em Inhaber bestimmte Rechte, <strong>die</strong> anderen nicht zusteht. Hat zwei<br />
Komponenten:<br />
• Materiellrechtlich: Inhaber verfügt darüber, kann grundsätzlich beliebig<br />
ausüben. à Dispositionsbefugnis<br />
• Verfahrensrechtlich: Inhaber kann Recht bei gerichtlicher Instanz gegen<br />
Dritte durchsetzen.<br />
13.3.2 (Subjektive) Rechte und Kompetenzen<br />
Kompetenz = Berechtigung oder Zuständigkeit à Befugnis für bestimmte<br />
Personen oder Stellen. Ist aber ke<strong>in</strong> subjektives Recht, sondern e<strong>in</strong>e Aufgabe.<br />
Der Staat hat <strong>die</strong> Kompetenz, Steuern zu erheben, aber er hat ke<strong>in</strong> subjektives<br />
Recht auf <strong>die</strong> Steuer: es steht nicht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Belieben, darauf zu verzichten.<br />
Gewisse private Rechte s<strong>in</strong>d eher Kompetenzen: elterliche Sorge.<br />
13.3.3 Rechte und Pflichten<br />
13.3.3.1 Rechts- und Pflichtfähigkeit<br />
Die Pflicht im Rechtss<strong>in</strong>ne ist e<strong>in</strong> rechtlich vorgeschriebenes Verhalten. Nur<br />
Personen können Pflichten haben.<br />
13.3.3.2 Pflichten und Obliegenheiten<br />
Wer e<strong>in</strong>e Rechtspflicht nicht e<strong>in</strong>hält, verhält sich rechtswidrig. Durchsetzung mit<br />
dem Recht.<br />
Obliegenheit: Verhalten, das man beachten muss, wenn man e<strong>in</strong>en bestimmten<br />
Erfolg erreichen will. Die Missachtung ist ke<strong>in</strong>e Rechtswidrigkeit, sie hat e<strong>in</strong>fach<br />
zur Folge, dass e<strong>in</strong> bestimmter Rechtsvorteil nicht ausgeübt werden kann. (z.B.<br />
Baubewilligungsgesuch)<br />
13.3.3.3 Inhalt von Rechten und Pflichten<br />
Tun, Unterlassen oder Dulden.<br />
Rechte und Pflichten können korrelieren: A hat e<strong>in</strong> Recht darauf, dass B den<br />
Kaufpreis bezahlt. B hat <strong>die</strong> Pflicht zu bezahlen.