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Einführung in die Rechtswissenschaft

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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />

• Weniger Lohn für Frauen, um Geld zu sparen<br />

• Protektionistische Massnahmen zum Schutze e<strong>in</strong>zelner Branchen<br />

13.3 Subjektive Rechte<br />

13.3.1 Das subjektive Recht<br />

Verleiht se<strong>in</strong>em Inhaber bestimmte Rechte, <strong>die</strong> anderen nicht zusteht. Hat zwei<br />

Komponenten:<br />

• Materiellrechtlich: Inhaber verfügt darüber, kann grundsätzlich beliebig<br />

ausüben. à Dispositionsbefugnis<br />

• Verfahrensrechtlich: Inhaber kann Recht bei gerichtlicher Instanz gegen<br />

Dritte durchsetzen.<br />

13.3.2 (Subjektive) Rechte und Kompetenzen<br />

Kompetenz = Berechtigung oder Zuständigkeit à Befugnis für bestimmte<br />

Personen oder Stellen. Ist aber ke<strong>in</strong> subjektives Recht, sondern e<strong>in</strong>e Aufgabe.<br />

Der Staat hat <strong>die</strong> Kompetenz, Steuern zu erheben, aber er hat ke<strong>in</strong> subjektives<br />

Recht auf <strong>die</strong> Steuer: es steht nicht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Belieben, darauf zu verzichten.<br />

Gewisse private Rechte s<strong>in</strong>d eher Kompetenzen: elterliche Sorge.<br />

13.3.3 Rechte und Pflichten<br />

13.3.3.1 Rechts- und Pflichtfähigkeit<br />

Die Pflicht im Rechtss<strong>in</strong>ne ist e<strong>in</strong> rechtlich vorgeschriebenes Verhalten. Nur<br />

Personen können Pflichten haben.<br />

13.3.3.2 Pflichten und Obliegenheiten<br />

Wer e<strong>in</strong>e Rechtspflicht nicht e<strong>in</strong>hält, verhält sich rechtswidrig. Durchsetzung mit<br />

dem Recht.<br />

Obliegenheit: Verhalten, das man beachten muss, wenn man e<strong>in</strong>en bestimmten<br />

Erfolg erreichen will. Die Missachtung ist ke<strong>in</strong>e Rechtswidrigkeit, sie hat e<strong>in</strong>fach<br />

zur Folge, dass e<strong>in</strong> bestimmter Rechtsvorteil nicht ausgeübt werden kann. (z.B.<br />

Baubewilligungsgesuch)<br />

13.3.3.3 Inhalt von Rechten und Pflichten<br />

Tun, Unterlassen oder Dulden.<br />

Rechte und Pflichten können korrelieren: A hat e<strong>in</strong> Recht darauf, dass B den<br />

Kaufpreis bezahlt. B hat <strong>die</strong> Pflicht zu bezahlen.

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