Einführung in die Rechtswissenschaft
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Zusammenfassung „<strong>E<strong>in</strong>führung</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> und Rechtspraxis“, Teil Norer, HS 09<br />
Legitimation: formell erlassen (positives Recht). Input-orientiert. Inhaltlich kann<br />
das Recht beliebig se<strong>in</strong> (z.B. nomoi, leges, plebiscita und senatus consulta,<br />
Rechtspositivismus). Gebunden an <strong>die</strong> Legitimität der Herrschaft:<br />
• Monarchische Souveräntiät àAbsolutismus<br />
• Volkssouveränität à demokratische Basis:<br />
• Volk à direkte Demokratie<br />
• Parlament à repräsentative Demokratie<br />
• Regierung à von volksgewähltem Parlament gewählt<br />
Grundlegende Rechtsüberzeugung, vertraglich vere<strong>in</strong>bartes Recht<br />
(Gesellschaftsvertrag).<br />
3.3.5 Geschaffenes Recht<br />
Legitimitätsgrundlage: durch se<strong>in</strong>e Entwicklung <strong>in</strong> der Rechtspraxis.<br />
Anwendungsformen:<br />
• Richterrecht<br />
• Juristenrecht<br />
3.3.6 Komb<strong>in</strong>ation von Legitimitätsgrundlagen<br />
Formale und materiale Legitimationsgrundlagen ergänzen sich. Positivieren des<br />
materiellen Rechts meist <strong>in</strong> Form von parlamentarischen Gesetzen, um<br />
zusätzliche formelle Legitimation zu verleihen. Umgekehrt kann sich re<strong>in</strong> formale<br />
Legitimation kaum halten, wenn gewisses Mass an Vernunft od. Gerechtigkeit<br />
fehlt. Insbesondere <strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa Recht=positives, gesetztes Recht.<br />
Göttliche Legitimation wird im staatlichen Recht meistens nur zurückhaltend<br />
angenommen.<br />
3.3.7 Die vier grossen Rechtskreise<br />
Nicht können<br />
4. Recht – Macht – Gerechtigkeit<br />
4.1 Recht als Macht<br />
Zwar begrenzt das Recht <strong>die</strong> willkürliche Macht e<strong>in</strong>zelner, aber zugleich wird das<br />
Recht mithilfe staatlicher Macht durchgesetzt. Unterschied zur blossen Macht des<br />
Stärkeren: rechtliche Macht ersche<strong>in</strong>t legitim.<br />
Ohne Recht ke<strong>in</strong>e Macht.<br />
Die Rechtsordnung muss als e<strong>in</strong>e Form der Macht anerkannt werden, <strong>die</strong> Frage<br />
ist, ob <strong>die</strong> durch das Recht ausgeübte Macht legitim ist.<br />
4.2 Recht und Gerechtigkeit<br />
4.2.1 Der Bezug von Recht und Gerechtigkeit