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Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki

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4. Flexibilisierung des Haushaltsrechts<br />

Eine zeitgemäße Haushaltswirtschaft zeichnet sich durch ein flexibles Instrumentarium aus, mit dem <strong>der</strong><br />

Haushaltsvollzug unter Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers in eigenverantwortlicher<br />

Gestaltung durchgeführt werden kann. Diese Form <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft führt zu größerer Verantwortung<br />

des einzelnen Bediensteten, <strong>der</strong> mit Haushaltsmitteln umgeht. <strong>Das</strong> Ergebnis eigener Entscheidungen<br />

wird unmittelbar ersichtlich und trägt damit wesentlich zu einer Erhöhung von Motivation und Interesse<br />

des Bewirtschafters bei. Damit einhergehen muss die Entwicklung und Einführung von Kostentransparenz<br />

sowie ein verstärktes Kostenbewusstsein bei den Entscheidungsträgern.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung flexibler Haushaltsinstrumente wurden mit dem<br />

Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Län<strong>der</strong>n (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz)<br />

vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3251) geschaffen. Der gesetzlichen Regelung ging die<br />

Erprobung in Pilotprojekten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> voraus, in denen sich gezeigt hat, dass durch<br />

mehr Flexibilität bei <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft eine Effizienzsteigerung herbeigeführt und eine sparsamere<br />

Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel erreicht werden kann.<br />

Erstmals mit dem Bundeshaushalt 1998 kamen Flexibilisierungsinstrumente in 117 Kapiteln mit rd. 2.500<br />

Titeln und einem Volumen von 26,8 Mrd. DM flächendeckend zur Anwendung. Im Haushalt 2008 ist in<br />

105 Kapiteln ein Volumen von 15,2 Mrd. € flexibilisiert. <strong>Das</strong> entspricht 5,4 % <strong>der</strong> Gesamtausgaben. Die<br />

neuen Instrumente beziehen sich dabei auf den Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben im engeren Sinne,<br />

d. h. Personal- und Sachausgaben <strong>der</strong> Behörden. Für Programmausgaben (z. B. Verkehrsinvestitionen,<br />

soziale Sicherung, Subventionen), die den Schwerpunkt des Bundeshaushaltes ausmachen, sind<br />

generelle Regelungen nicht geeignet. Hier sind in jedem Einzelfall auf den Programmtyp zugeschnittene<br />

spezifische Instrumente erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Durch Regelungen im jeweiligen Haushaltsgesetz wird für den Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben unterjährig<br />

und überjährig eine flexible Bewirtschaftung ermöglicht. Durch weitreichende Deckungsfähigkeiten<br />

innerhalb einzelner Ausgabenbereiche wird <strong>der</strong> Haushaltsvollzug erleichtert, ohne dass von den parlamentarischen<br />

Vorgaben abgewichen wird. Darüber hinaus wird durch die Übertragbarkeit <strong>der</strong> in die<br />

Flexibilisierung einbezogenen Ausgaben sichergestellt, dass nicht in Anspruch genommene<br />

Haushaltsmittel im kommenden Haushaltsjahr bei sachlichem Bedürfnis weiterhin zur Verfügung stehen.<br />

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flexibilisierungsinstrumente:<br />

- volle Deckungsfähigkeit innerhalb <strong>der</strong> Hauptgruppen 4 (Personalausgaben) ohne Titel <strong>der</strong> Gruppe<br />

411, <strong>der</strong> Festtitel <strong>der</strong> Hauptgruppe 5 (sächliche Verwaltungsausgaben), <strong>der</strong> Titel <strong>der</strong> Gruppe 711<br />

(Baumaßnahmen) sowie <strong>der</strong> Titel 712.1 (große Baumaßnahmen) und <strong>der</strong> Hauptgruppe 8 (sonstige<br />

Investitionsausgaben) und in Höhe von jeweils 20 v. H. zwischen diesen Hauptgruppen<br />

- überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel<br />

- bei Inanspruchnahme von Ausgabenresten Verzicht auf Einsparung im jeweiligen Einzelplan.<br />

Die Einführung größerer Flexibilität war mit <strong>der</strong> Auflage an die Ressorts verbunden, eine sog. Effizienzrendite<br />

zu erbringen, um die nunmehr bei <strong>der</strong> Haushaltsbewirtschaftung anfallenden Einsparungen<br />

zumindest teilweise zugunsten des Gesamthaushaltes abzuschöpfen. Der Bundeshaushalt partizipiert so<br />

insgesamt am Erfolg <strong>der</strong> Maßnahmen. Mit dem Haushaltsjahr 2002 wurde die Einsparung auf die<br />

flexibilisierten Titel umgelegt und damit für die Zukunft fortgeschrieben.<br />

Die Ressorts tragen insgesamt mehr als bisher die Verantwortung für die Bewirtschaftung <strong>der</strong> zugewiesenen<br />

Ausgaben.<br />

<strong>Das</strong> Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen ist weiterhin für den Gesamthaushalt zuständig. Die Anzahl <strong>der</strong><br />

Verfahren, bei denen <strong>der</strong> Finanzminister im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu beteiligen ist, reduziert<br />

sich jedoch, so z.B. bei überplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 112 GG mit geringem Volumen, da<br />

durch die Deckungsfähigkeit die Ressorts in die Lage versetzt werden, in eigener Zuständigkeit Mehrausgaben<br />

zu Lasten an<strong>der</strong>er Ausgaben zu leisten. Soweit Ausgaben in das nächste Haushaltsjahr übertragen<br />

werden, wird die Beteiligung des Bundesministeriums <strong>der</strong> Finanzen ebenfalls deutlich zurückgeführt,<br />

da eine Einsparauflage für den Einzelplan nicht mehr vorgesehen ist.<br />

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