Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4. Flexibilisierung des Haushaltsrechts<br />
Eine zeitgemäße Haushaltswirtschaft zeichnet sich durch ein flexibles Instrumentarium aus, mit dem <strong>der</strong><br />
Haushaltsvollzug unter Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers in eigenverantwortlicher<br />
Gestaltung durchgeführt werden kann. Diese Form <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft führt zu größerer Verantwortung<br />
des einzelnen Bediensteten, <strong>der</strong> mit Haushaltsmitteln umgeht. <strong>Das</strong> Ergebnis eigener Entscheidungen<br />
wird unmittelbar ersichtlich und trägt damit wesentlich zu einer Erhöhung von Motivation und Interesse<br />
des Bewirtschafters bei. Damit einhergehen muss die Entwicklung und Einführung von Kostentransparenz<br />
sowie ein verstärktes Kostenbewusstsein bei den Entscheidungsträgern.<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung flexibler Haushaltsinstrumente wurden mit dem<br />
Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Län<strong>der</strong>n (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz)<br />
vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3251) geschaffen. Der gesetzlichen Regelung ging die<br />
Erprobung in Pilotprojekten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> voraus, in denen sich gezeigt hat, dass durch<br />
mehr Flexibilität bei <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft eine Effizienzsteigerung herbeigeführt und eine sparsamere<br />
Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel erreicht werden kann.<br />
Erstmals mit dem Bundeshaushalt 1998 kamen Flexibilisierungsinstrumente in 117 Kapiteln mit rd. 2.500<br />
Titeln und einem Volumen von 26,8 Mrd. DM flächendeckend zur Anwendung. Im Haushalt 2008 ist in<br />
105 Kapiteln ein Volumen von 15,2 Mrd. € flexibilisiert. <strong>Das</strong> entspricht 5,4 % <strong>der</strong> Gesamtausgaben. Die<br />
neuen Instrumente beziehen sich dabei auf den Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben im engeren Sinne,<br />
d. h. Personal- und Sachausgaben <strong>der</strong> Behörden. Für Programmausgaben (z. B. Verkehrsinvestitionen,<br />
soziale Sicherung, Subventionen), die den Schwerpunkt des Bundeshaushaltes ausmachen, sind<br />
generelle Regelungen nicht geeignet. Hier sind in jedem Einzelfall auf den Programmtyp zugeschnittene<br />
spezifische Instrumente erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Durch Regelungen im jeweiligen Haushaltsgesetz wird für den Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben unterjährig<br />
und überjährig eine flexible Bewirtschaftung ermöglicht. Durch weitreichende Deckungsfähigkeiten<br />
innerhalb einzelner Ausgabenbereiche wird <strong>der</strong> Haushaltsvollzug erleichtert, ohne dass von den parlamentarischen<br />
Vorgaben abgewichen wird. Darüber hinaus wird durch die Übertragbarkeit <strong>der</strong> in die<br />
Flexibilisierung einbezogenen Ausgaben sichergestellt, dass nicht in Anspruch genommene<br />
Haushaltsmittel im kommenden Haushaltsjahr bei sachlichem Bedürfnis weiterhin zur Verfügung stehen.<br />
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flexibilisierungsinstrumente:<br />
- volle Deckungsfähigkeit innerhalb <strong>der</strong> Hauptgruppen 4 (Personalausgaben) ohne Titel <strong>der</strong> Gruppe<br />
411, <strong>der</strong> Festtitel <strong>der</strong> Hauptgruppe 5 (sächliche Verwaltungsausgaben), <strong>der</strong> Titel <strong>der</strong> Gruppe 711<br />
(Baumaßnahmen) sowie <strong>der</strong> Titel 712.1 (große Baumaßnahmen) und <strong>der</strong> Hauptgruppe 8 (sonstige<br />
Investitionsausgaben) und in Höhe von jeweils 20 v. H. zwischen diesen Hauptgruppen<br />
- überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel<br />
- bei Inanspruchnahme von Ausgabenresten Verzicht auf Einsparung im jeweiligen Einzelplan.<br />
Die Einführung größerer Flexibilität war mit <strong>der</strong> Auflage an die Ressorts verbunden, eine sog. Effizienzrendite<br />
zu erbringen, um die nunmehr bei <strong>der</strong> Haushaltsbewirtschaftung anfallenden Einsparungen<br />
zumindest teilweise zugunsten des Gesamthaushaltes abzuschöpfen. Der Bundeshaushalt partizipiert so<br />
insgesamt am Erfolg <strong>der</strong> Maßnahmen. Mit dem Haushaltsjahr 2002 wurde die Einsparung auf die<br />
flexibilisierten Titel umgelegt und damit für die Zukunft fortgeschrieben.<br />
Die Ressorts tragen insgesamt mehr als bisher die Verantwortung für die Bewirtschaftung <strong>der</strong> zugewiesenen<br />
Ausgaben.<br />
<strong>Das</strong> Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen ist weiterhin für den Gesamthaushalt zuständig. Die Anzahl <strong>der</strong><br />
Verfahren, bei denen <strong>der</strong> Finanzminister im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu beteiligen ist, reduziert<br />
sich jedoch, so z.B. bei überplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 112 GG mit geringem Volumen, da<br />
durch die Deckungsfähigkeit die Ressorts in die Lage versetzt werden, in eigener Zuständigkeit Mehrausgaben<br />
zu Lasten an<strong>der</strong>er Ausgaben zu leisten. Soweit Ausgaben in das nächste Haushaltsjahr übertragen<br />
werden, wird die Beteiligung des Bundesministeriums <strong>der</strong> Finanzen ebenfalls deutlich zurückgeführt,<br />
da eine Einsparauflage für den Einzelplan nicht mehr vorgesehen ist.<br />
- 23 -