Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
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<strong>Das</strong> Interessenbekundungsverfahren ersetzt nicht das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Wenn<br />
das Interessenbekundungsverfahren ergibt, dass eine private Lösung voraussichtlich wirtschaftlich ist, ist<br />
ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen.“<br />
Die gemeinsam mit den Verwaltungsvorschriften veröffentlichte „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“<br />
ist für die praktische Durchführung einzelwirtschaftlicher Untersuchungen<br />
bestimmt. Anhand von Beispielen und Mustern werden die Schritte einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
erläutert. Die Arbeitsanleitung richtet sich damit an jeden Beschäftigten und soll so <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
Grundsatzes <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit in <strong>der</strong> Verwaltung dienen. <strong>Das</strong> ebenfalls gemeinsam veröffentlichte<br />
BMF-Rundschreiben „Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BHO“<br />
beschreibt das Instrument und gibt Hinweise zum Verfahren.<br />
5. Neuere Entwicklungen<br />
Nach dem sog. ÖPP-Beschleunigungsgesetz (BGBl 2005, S. 2676) wurde durch eine Ergänzung in § 7<br />
Abs. 2 BHO klargestellt, dass bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eine sich ergebende Risikoverteilung<br />
angemessen zu berücksichtigen ist. Damit will <strong>der</strong> Gesetzgeber die Umsetzung von Öffentlich-<br />
Privaten Partnerschaften (ÖPP), mit denen eine dauerhafte, in bei<strong>der</strong>seitigem Vorteil liegende, dem<br />
Gemeinwohl dienende Kooperation zwischen <strong>öffentlichen</strong> Händen und Privatwirtschaft angestrebt wird,<br />
unterstützen.<br />
I. Neue Steuerungsinstrumente<br />
Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre wurde begonnen, betriebswirtschaftliche Instrumente zusätzlich zum bestehenden<br />
Haushaltssystem einzusetzen und zur Ressourcensteuerung zu nutzen. Vor dem Hintergrund immer knapper<br />
werden<strong>der</strong> Haushaltsmittel stellten erste Mo<strong>der</strong>nisierungsprojekte in <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />
betriebswirtschaftliche Instrumente und Methoden in den Mittelpunkt.<br />
Unter dem Begriff neue Steuerungsinstrumente werden im Bereich <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling und Produkthaushalte verstanden. Nach<br />
betriebswirtschaftlicher <strong>System</strong>atik ist die Kosten- und Leistungsrechnung ein Teilbereich des Controllings, im<br />
Bereich <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong> wurde jedoch <strong>der</strong> Aufbau von KLR-<strong>System</strong>en vorrangig betrieben und wird<br />
deshalb oft an erster Stelle genannt.<br />
1. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die Einführung <strong>der</strong> neuen Steuerungsinstrumente (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung)<br />
basiert auf folgenden Beschlüssen bzw. rechtlichen Grundlagen:<br />
Kabinettbeschluss vom 7. Februar 1996:<br />
<strong>Das</strong> BMF wird beauftragt, ein Fachkonzept für eine KLR in <strong>der</strong> Bundesverwaltung zu entwickeln.<br />
Handbuch zur Standard-KLR:<br />
<strong>Das</strong> Handbuch zur Standard-KLR bildet die Grundlage für die spezifischen Konzepte einzelner Behörden.<br />
Sie ist <strong>der</strong> Rahmen, in dem die Bundesbehörden ihre Kosten- und Leistungsrechnung ausbauen können,<br />
und enthält Regelungen zu Kosten- und Leistungsartenplänen, Bewertungsfragen, zur Kostenstellen- und<br />
Kostenträgerrechnung. Darüber hinaus sind allgemeine Verwaltungsprodukte definiert, die in allen<br />
Behörden erstellt werden und als Basis für ein Benchmarking dienen können.<br />
<strong>Das</strong> 1997 veröffentlichte Handbuch zur Standard-KLR wurde 2006 überarbeitet. Die Neufassung, die für<br />
die Bundesfinanzverwaltung verbindlich ist, wurde im Oktober 2006 veröffentlicht. Eine Abstimmung des<br />
Handbuchs zur Standard-KLR innerhalb <strong>der</strong> Bundesregierung ist geplant.<br />
Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz vom 22. Dezember 1997:<br />
Mit dem Gesetz wurden das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Bundeshaushaltsordnung<br />
(BHO) dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass die Einführung <strong>der</strong> KLR in geeigneten Bereichen <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />
gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 6 Abs. 3 HGrG, § 7 Abs. 3 BHO).<br />
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