Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
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4. Doppik<br />
Die Diskussion um die neuen Steuerungsinstrumente wirft die Frage nach dem Übergang zur doppelten<br />
Buchführung (Doppik) auf. Mit <strong>der</strong> KLR (vgl. Kapitel I. 2.) wird ein internes Rechnungswesen geschaffen,<br />
das zum Kern einer kaufmännischen Buchhaltung zählt.<br />
Haushaltsreformen hin zur Doppik in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n, die ersten Standardisierungsbemühungen<br />
auf internationaler Ebene (IPSAS) und nicht zuletzt die Entscheidungen in mehrere<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n (Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) zum Übergang zur Doppik belegen<br />
die Aktualität dieses Themas. Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Bund/Län<strong>der</strong>-Arbeitskreises<br />
„Kosten- und Leistungsrechnung/Doppik“ an <strong>der</strong> konzeptionellen Erarbeitung von Doppik-Standards. Vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> beschriebenen aktuellen Entwicklungen hat <strong>der</strong> BMF zum 1. Oktober 2006 eine<br />
BMF-Projektgruppe „Mo<strong>der</strong>nisierung des Haushalts- und Rechnungswesen“ gegründet. Die<br />
Projektgruppe soll die Erfahrungen aus den Haushaltsreformen im In- und Ausland evaluieren und<br />
Vorschläge für eine Reform des Haushalts und Rechnungswesens des Bundes erarbeiten. Der<br />
Projektauftrag soll - einschließlich etwaiger gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungen - bis Mitte 2009 umgesetzt sein.<br />
1. Überblick über das Verfahren<br />
J. Rechnungsprüfung, Bundesrechnungshof<br />
Die Rechnungsprüfung besteht aus <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung sowie <strong>der</strong> Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung des Bundes. Sie vollzieht sich in zwei Phasen:<br />
- die Prüfung (Verwaltungskontrolle) durch den Bundesrechnungshof einschließlich seiner<br />
Prüfungsämter, die in den jährlichen Bemerkungen des BRH zur Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
des Bundes dokumentiert wird;<br />
- die politische Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, einen Unterausschuss des Haushaltsausschusses<br />
des Deutschen Bundestages.<br />
Es folgen dann die Verfahren, die zur Entlastung <strong>der</strong> Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag<br />
und den Bundesrat führen (Einzelheiten dazu unter G.).<br />
2. Organisation und Rechtsstellung<br />
2.1. Der Bundesrechnungshof (BRH)<br />
Der BRH ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ <strong>der</strong> Finanzkontrolle nur dem<br />
Gesetz unterworfen.<br />
Der BRH ist unabhängig gegenüber <strong>der</strong> Regierung:<br />
- Er ist in seiner Prüfungstätigkeit frei, d.h. er bestimmt allein, was, wann, wo und wie er prüft.<br />
- Sein Präsident/seine Präsidentin und sein Vizepräsident/seine Vizepräsidentin werden vom Bundestag<br />
und Bundesrat auf Vorschlag <strong>der</strong> Bundesregierung gewählt. Die Ernennung erfolgt durch den<br />
Bundespräsidenten. Die jeweilige Amtszeit dauert zwölf Jahre. Eine Wie<strong>der</strong>wahl ist nicht zulässig.<br />
- Sein Haushalt genießt im Haushaltsaufstellungsverfahren den gleichen Schutz wie die <strong>Haushalte</strong> <strong>der</strong><br />
Verfassungsorgane. <strong>Das</strong> bedeutet: Weicht <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Regierung beschlossene Haushaltsentwurf<br />
von dem Vorschlag des Bundesrechnungshofs ab und ist <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung nicht zugestimmt worden, so<br />
sind die Teile des Voranschlags des BRH, über die kein Einvernehmen erzielt worden ist, unverän<strong>der</strong>t<br />
dem Haushaltsentwurf <strong>der</strong> Regierung beizufügen. Ähnliches gilt für die Behandlung des Haushalts<br />
des BRH in <strong>der</strong> Kabinettvorlage des BMF zum Entwurf des Bundeshaushaltes und des Finanzplans (§<br />
29 Abs. 3 BHO).<br />
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