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Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki

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Mitwirkungsrechte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in EU-Angelegenheiten - allein zu Lasten des Bundes, aus dessen Steueraufkommen<br />

die MwSt- und BNE-Eigenmittel an die EU abgeführt werden.<br />

4.3. Korrekturmechanismus zu Gunsten des Vereinigten Königreichs und Ausgleichszahlungen<br />

an übrige Nettozahler<br />

Eine Beson<strong>der</strong>heit des Eigenmittelsystems ist <strong>der</strong> Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten<br />

Königreichs. Schon seit Mitte <strong>der</strong> 70er Jahre hatte das Vereinigte Königreich eine finanzielle Entlastung<br />

gefor<strong>der</strong>t, da seine jährlichen Nettozahlungen, gemessen an seinem Wohlstand, zu hoch seien. In den<br />

Jahren 1980 bis 1983 wurde den For<strong>der</strong>ungen des Vereinigten Königreichs zunächst durch ad-hoc- Ausgleichszahlungen<br />

in Form einer Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaft an Investitionen <strong>der</strong> Öffentlichen Hand<br />

entsprochen. Der Beschluss des Rates über das <strong>System</strong> <strong>der</strong> Eigenmittel <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 (Eigenmittelbeschluss) hat dann den Korrekturmechanismus<br />

zugunsten des Vereinigten Königreichs (Britenrabatt,) eingeführt. Hiernach werden dem Vereinigten<br />

Königreich 66 % <strong>der</strong> Differenz zwischen seinen MwSt-Eigenmittel-Abführungen und seinen Rückflüssen<br />

erstattet. Die Erstattung erfolgte durch eine Verrechnung mit den MwSt-Abführungen und war von den<br />

übrigen Mitgliedstaaten zu finanzieren. Für Deutschland gilt eine Son<strong>der</strong>regelung. Wegen seiner<br />

ebenfalls sehr hohen Nettozahlerposition trug es ursprünglich nur ein zwei Drittel seines eigentlichen<br />

Anteils. Trotz zahlreicher Än<strong>der</strong>ungen des Eigenmittelsystems und damit verbundener technischer<br />

Anpassungen gilt dieser Grundsatz auch heute noch. Allerdings hat sich <strong>der</strong> deutsche<br />

Finanzierungsanteil mittlerweile auf ¼ seines eigentlichen Anteils weiter reduziert.<br />

Weitere Anpassungen stehen mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> im Dezember 2005 getroffenen Vereinbarungen <strong>der</strong><br />

25 Staats- und Regierungschefs zur Eigenmittelfinanzierung ab 2007 bevor. So wird das Vereinigte<br />

Königreich einen schrittweise geringeren Rabatt auf die Ausgaben <strong>der</strong> EU in den neuen Mitgliedstaaten<br />

erhalten (außer Agrarausgaben). Ab 2011 beteiligt sich das Vereinigte Königreich somit in vollem Umfang<br />

an den nicht agrarbezogenen Erweiterungskosten.<br />

Des Weiteren ist vorgesehen, dass Deutschland, die Nie<strong>der</strong>lande, Schweden und Österreich 2007 bis<br />

2013 in den Genuss eines geringeren Abrufsatzes bei den MwSt.-Eigenmitteln kommen sollen. Die<br />

Nie<strong>der</strong>lande und Schweden erhalten darüber hinaus im selben Zeitraum eine Pauschalerstattung bei den<br />

BNE-Eigenmitteln. Mit diesen Maßnahmen soll <strong>der</strong> übermäßigen Nettobelastung dieser Mitgliedstaaten<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Der neue Eigenmittelbeschluss tritt allerdings erst in Kraft, wenn er nach Beratung und Beschluss des<br />

Rates in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.<br />

R. Wechselwirkungen<br />

zwischen gesamtwirtschaftlicher Entwicklung<br />

und <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong>n<br />

1. Beeinflussung <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong> durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinflusst grundsätzlich alle Komponenten <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong>.<br />

Die Messbarkeit dieses Einflusses stößt vielfach jedoch an enge Grenzen. Relativ leicht nachweisbar<br />

ist <strong>der</strong> gesamtwirtschaftliche Einfluss auf die Zinsausgaben des Staates, die Steuereinnahmen<br />

und die staatlichen Aufwendungen für soziale Sicherung.<br />

Bei einem Nachlassen <strong>der</strong> Wirtschaftsaktivität wird die Einnahmeentwicklung gedämpft und gleichzeitig<br />

ein zusätzlicher Ausgabenbedarf erzeugt. Größte Bedeutung haben dabei auf <strong>der</strong> Ausgabenseite die<br />

staatlichen Aufwendungen für die soziale Sicherung und insbeson<strong>der</strong>e für den Arbeitsmarkt (Arbeitslosenunterstützung).<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ausgaben für die soziale Sicherung hat seit den siebziger Jahren des<br />

letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts zunehmend an Gewicht gewonnen. Da dies jedoch insbeson<strong>der</strong>e auch durch<br />

strukturelle Faktoren begründet ist (u. a. Anstieg <strong>der</strong> Sockelarbeitslosigkeit, demographische Entwicklung)<br />

besteht die Notwendigkeit, eine Stärkung <strong>der</strong> Wachstumskräfte mit strukturellen Reformen bei<br />

den sozialen Sicherungssystemen zu verbinden und damit wie<strong>der</strong> budgetäre Handlungsspielräume für<br />

Zukunftsinvestitionen zurück zu gewinnen<br />

Als weiterer gesamtwirtschaftlicher Einflussfaktor hat die Zinsentwicklung seit 1970 auf die <strong>öffentlichen</strong><br />

<strong>Haushalte</strong> eingewirkt. So bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt angesichts des Umfangs <strong>der</strong><br />

jährlichen Anschlussfinanzierung und Nettoneuverschuldung des Bundes augenblicklich eine Ausgabenerhöhung<br />

beim Bund von etwa 2 Mrd. Euro jährlich.<br />

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