Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
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Mitwirkungsrechte <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in EU-Angelegenheiten - allein zu Lasten des Bundes, aus dessen Steueraufkommen<br />
die MwSt- und BNE-Eigenmittel an die EU abgeführt werden.<br />
4.3. Korrekturmechanismus zu Gunsten des Vereinigten Königreichs und Ausgleichszahlungen<br />
an übrige Nettozahler<br />
Eine Beson<strong>der</strong>heit des Eigenmittelsystems ist <strong>der</strong> Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten<br />
Königreichs. Schon seit Mitte <strong>der</strong> 70er Jahre hatte das Vereinigte Königreich eine finanzielle Entlastung<br />
gefor<strong>der</strong>t, da seine jährlichen Nettozahlungen, gemessen an seinem Wohlstand, zu hoch seien. In den<br />
Jahren 1980 bis 1983 wurde den For<strong>der</strong>ungen des Vereinigten Königreichs zunächst durch ad-hoc- Ausgleichszahlungen<br />
in Form einer Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaft an Investitionen <strong>der</strong> Öffentlichen Hand<br />
entsprochen. Der Beschluss des Rates über das <strong>System</strong> <strong>der</strong> Eigenmittel <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 (Eigenmittelbeschluss) hat dann den Korrekturmechanismus<br />
zugunsten des Vereinigten Königreichs (Britenrabatt,) eingeführt. Hiernach werden dem Vereinigten<br />
Königreich 66 % <strong>der</strong> Differenz zwischen seinen MwSt-Eigenmittel-Abführungen und seinen Rückflüssen<br />
erstattet. Die Erstattung erfolgte durch eine Verrechnung mit den MwSt-Abführungen und war von den<br />
übrigen Mitgliedstaaten zu finanzieren. Für Deutschland gilt eine Son<strong>der</strong>regelung. Wegen seiner<br />
ebenfalls sehr hohen Nettozahlerposition trug es ursprünglich nur ein zwei Drittel seines eigentlichen<br />
Anteils. Trotz zahlreicher Än<strong>der</strong>ungen des Eigenmittelsystems und damit verbundener technischer<br />
Anpassungen gilt dieser Grundsatz auch heute noch. Allerdings hat sich <strong>der</strong> deutsche<br />
Finanzierungsanteil mittlerweile auf ¼ seines eigentlichen Anteils weiter reduziert.<br />
Weitere Anpassungen stehen mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> im Dezember 2005 getroffenen Vereinbarungen <strong>der</strong><br />
25 Staats- und Regierungschefs zur Eigenmittelfinanzierung ab 2007 bevor. So wird das Vereinigte<br />
Königreich einen schrittweise geringeren Rabatt auf die Ausgaben <strong>der</strong> EU in den neuen Mitgliedstaaten<br />
erhalten (außer Agrarausgaben). Ab 2011 beteiligt sich das Vereinigte Königreich somit in vollem Umfang<br />
an den nicht agrarbezogenen Erweiterungskosten.<br />
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Deutschland, die Nie<strong>der</strong>lande, Schweden und Österreich 2007 bis<br />
2013 in den Genuss eines geringeren Abrufsatzes bei den MwSt.-Eigenmitteln kommen sollen. Die<br />
Nie<strong>der</strong>lande und Schweden erhalten darüber hinaus im selben Zeitraum eine Pauschalerstattung bei den<br />
BNE-Eigenmitteln. Mit diesen Maßnahmen soll <strong>der</strong> übermäßigen Nettobelastung dieser Mitgliedstaaten<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Der neue Eigenmittelbeschluss tritt allerdings erst in Kraft, wenn er nach Beratung und Beschluss des<br />
Rates in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.<br />
R. Wechselwirkungen<br />
zwischen gesamtwirtschaftlicher Entwicklung<br />
und <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong>n<br />
1. Beeinflussung <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong> durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinflusst grundsätzlich alle Komponenten <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Haushalte</strong>.<br />
Die Messbarkeit dieses Einflusses stößt vielfach jedoch an enge Grenzen. Relativ leicht nachweisbar<br />
ist <strong>der</strong> gesamtwirtschaftliche Einfluss auf die Zinsausgaben des Staates, die Steuereinnahmen<br />
und die staatlichen Aufwendungen für soziale Sicherung.<br />
Bei einem Nachlassen <strong>der</strong> Wirtschaftsaktivität wird die Einnahmeentwicklung gedämpft und gleichzeitig<br />
ein zusätzlicher Ausgabenbedarf erzeugt. Größte Bedeutung haben dabei auf <strong>der</strong> Ausgabenseite die<br />
staatlichen Aufwendungen für die soziale Sicherung und insbeson<strong>der</strong>e für den Arbeitsmarkt (Arbeitslosenunterstützung).<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ausgaben für die soziale Sicherung hat seit den siebziger Jahren des<br />
letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts zunehmend an Gewicht gewonnen. Da dies jedoch insbeson<strong>der</strong>e auch durch<br />
strukturelle Faktoren begründet ist (u. a. Anstieg <strong>der</strong> Sockelarbeitslosigkeit, demographische Entwicklung)<br />
besteht die Notwendigkeit, eine Stärkung <strong>der</strong> Wachstumskräfte mit strukturellen Reformen bei<br />
den sozialen Sicherungssystemen zu verbinden und damit wie<strong>der</strong> budgetäre Handlungsspielräume für<br />
Zukunftsinvestitionen zurück zu gewinnen<br />
Als weiterer gesamtwirtschaftlicher Einflussfaktor hat die Zinsentwicklung seit 1970 auf die <strong>öffentlichen</strong><br />
<strong>Haushalte</strong> eingewirkt. So bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt angesichts des Umfangs <strong>der</strong><br />
jährlichen Anschlussfinanzierung und Nettoneuverschuldung des Bundes augenblicklich eine Ausgabenerhöhung<br />
beim Bund von etwa 2 Mrd. Euro jährlich.<br />
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