Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
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8.4 Zuwendungsbescheid - Zuwendungsvertrag<br />
Zuwendungen werden im Regelfall durch (schriftlichen) Zuwendungsbescheid bewilligt, <strong>der</strong> ein<br />
begünstigen<strong>der</strong> Verwaltungsakt ist. Voraussetzung für die Bewilligung ist grundsätzlich ein schriftlicher<br />
Antrag des Zuwendungsempfängers. Der Antrag muss die zur Beurteilung <strong>der</strong> Notwendigkeit und<br />
Angemessenheit <strong>der</strong> Zuwendung erfor<strong>der</strong>lichen Angaben enthalten. Mit dem Antrag ist insbeson<strong>der</strong>e ein<br />
Finanzierungsplan (bei <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung) bzw. ein Haushalts- o<strong>der</strong> Wirtschaftsplan (bei <strong>der</strong><br />
institutionellen För<strong>der</strong>ung) vorzulegen.<br />
Die Vergabe einer Zuwendung kann ausnahmsweise im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />
erfolgen. Die Vorschriften für Zuwendungen durch Bescheid sind im Übrigen sinngemäß anzuwenden.<br />
8.5 Finanzierungsarten<br />
Der Umfang <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bestimmt sich nach <strong>der</strong> Finanzierungsart, die mit <strong>der</strong> Bewilligung festzulegen<br />
ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem Regelfall <strong>der</strong> Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung,<br />
Festbetragsfinanzierung) und dem Ausnahmefall <strong>der</strong> Vollfinanzierung. Die maßgeblichen<br />
Kriterien für die Auswahl <strong>der</strong> geeigneten Finanzierungsart sind<br />
- <strong>der</strong> Grad des Bundesinteresse im Vergleich zu den Interessen des Zuwendungsempfängers und<br />
Dritter an <strong>der</strong> Erfüllung des Zuwendungszwecks und<br />
- die Grundsätze <strong>der</strong> Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz öffentlicher Gel<strong>der</strong> (§§ 6, 7<br />
BHO).<br />
Wesentlich Merkmale <strong>der</strong> einzelnen Finanzierungsarten sind:<br />
- Anteilfinanzierung<br />
Die Zuwendung wird als Prozentsatz <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt. Die Zuwendung<br />
ist auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.<br />
- Fehlbedarfsfinanzierung<br />
Diese Finanzierungsart deckt den Fehlbedarf entsprechend eines Finanzierungsplanes. Auch hier<br />
erfolgt eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag. Denkbar ist auch eine Kombination Fehlbedarfsfinanzierung<br />
in Form einer anteiligen Finanzierung (z. B. Bund und Län<strong>der</strong> tragen Fehlbedarf gemeinsam).<br />
- Festbetragsfinanzierung<br />
Die För<strong>der</strong>ung erfolgt durch einen festen Betrag. Möglich ist auch das Vielfache eines Betrages, <strong>der</strong><br />
sich für eine bestimmte Einheit ergibt. Beispiel: Fester Betrag je Teilnehmer von Seminaren, Veranstaltungen,<br />
Tagungen usw.<br />
- Vollfinanzierung<br />
Hier erfolgt die Abdeckung <strong>der</strong> gesamten Ausgaben. Die Finanzierung ist ebenfalls auf einen Höchstbetrag<br />
zu begrenzen.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> geeigneten Finanzierungsart gibt es keine festen Regeln. Am ehesten<br />
abgrenzbar ist die Vollfinanzierung. Sie ist schon wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes nur in Ausnahmefällen<br />
anzuwenden.<br />
Die Anteilfinanzierung erscheint immer dann geeignet, wenn <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger finanzstark ist<br />
und deshalb eine Fehlbedarfsfinanzierung ausscheidet. Die Anteilfinanzierung kann aber auch die geeignete<br />
Finanzierungsart sein, um eine beson<strong>der</strong>s sparsame Mittelverwendung zu erreichen (prozentual<br />
eigene Beteiligung des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben).<br />
Die Fehlbedarfsfinanzierung wird insbeson<strong>der</strong>e bei finanzschwachen Zuwendungsempfängern gewählt.<br />
Diese Finanzierungsart ist auch angezeigt, wenn geringere Ausgaben o<strong>der</strong> zusätzliche Einnahmen zu<br />
erwarten sind.<br />
Die Festbetragsfinanzierung ist wegen <strong>der</strong> damit verbundenen Statik nur in Ausnahmefällen anzuwenden,<br />
z. B. aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung o<strong>der</strong> unter politischen Aspekten (z.B. Olympia-<br />
Bewerbung).<br />
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