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Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki

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3. Die Prüfungsbereiche des Bundesrechnungshofs<br />

3.1. Prüfungen innerhalb und außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />

3.1.1 Im Bereich <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />

Der BRH prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung des Bundes (Art. 114 GG).<br />

Dabei sind auch die Verfassungsorgane des Bundes hinsichtlich ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

<strong>der</strong> Prüfung unterworfen.<br />

Zur Bundesverwaltung zählen:<br />

- alle Behörden des Bundes,<br />

- die Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (z.B. Versorgungsfonds) und<br />

- die Bundesbetriebe.<br />

3.1.2. Außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />

Darüber hinaus prüft <strong>der</strong> BRH die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des<br />

privaten Rechts, an denen <strong>der</strong> Bund unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer<br />

Grundsätze.<br />

3.2 Weitere Prüfungsbereiche<br />

3.2.1 Bundesunmittelbare juristische Personen des <strong>öffentlichen</strong> Rechts (z.B. Bundesanstalt für Arbeit)<br />

einschließlich <strong>der</strong> Bundesunternehmen in dieser Rechtsform.<br />

3.2.2 Träger <strong>der</strong> Sozialversicherung, wenn sie aus dem Bundeshaushalt Zuschüsse erhalten o<strong>der</strong> wenn<br />

gesetzliche Garantieverpflichtungen des Bundes bestehen (z.B. Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte).<br />

3.2.3 Stellen außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung, insbeson<strong>der</strong>e wenn sie<br />

- Teile des Bundeshaushaltsplans ausführen o<strong>der</strong> vom Bund Ersatz von Aufwendungen erhalten,<br />

- Bundesmittel o<strong>der</strong> Vermögensgegenstände des Bundes verwalten o<strong>der</strong><br />

- vom Bund Zuwendungen erhalten.<br />

Die Prüfung erstreckt sich auf die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung.<br />

Bei Zuwendungen kann sie sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des<br />

Empfängers erstrecken.<br />

3.2.4 Prüfung <strong>der</strong> juristischen Personen des privaten Rechts, z.B.<br />

- wenn sie aufgrund eines Gesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten o<strong>der</strong><br />

- wenn sie vom Bund o<strong>der</strong> einer vom Bund bestellten Person allein o<strong>der</strong> überwiegend verwaltet<br />

werden.<br />

4. Inhalt <strong>der</strong> Prüfung<br />

Der Bundesrechnungshof prüft die<br />

- Ordnungsmäßigkeit,<br />

- Rechtmäßigkeit und<br />

- Wirtschaftlichkeit<br />

des Verwaltungshandelns. Seine Prüfung ist stets eine nachträgliche Prüfung von bereits getroffenen<br />

Verwaltungsentscheidungen. <strong>Das</strong> Schwergewicht <strong>der</strong> Prüfungen des BRH liegt bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit.<br />

Unstreitig ist jedoch, dass <strong>der</strong> BRH bei seiner Tätigkeit im politischen Raum wirkt, seine<br />

Feststellungen betreffen politisch relevante Sachverhalte und können politische Auswirkungen haben.<br />

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