Das System der öffentlichen Haushalte - Wiki
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3. Die Prüfungsbereiche des Bundesrechnungshofs<br />
3.1. Prüfungen innerhalb und außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />
3.1.1 Im Bereich <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />
Der BRH prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung des Bundes (Art. 114 GG).<br />
Dabei sind auch die Verfassungsorgane des Bundes hinsichtlich ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
<strong>der</strong> Prüfung unterworfen.<br />
Zur Bundesverwaltung zählen:<br />
- alle Behörden des Bundes,<br />
- die Son<strong>der</strong>vermögen des Bundes (z.B. Versorgungsfonds) und<br />
- die Bundesbetriebe.<br />
3.1.2. Außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung<br />
Darüber hinaus prüft <strong>der</strong> BRH die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des<br />
privaten Rechts, an denen <strong>der</strong> Bund unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer<br />
Grundsätze.<br />
3.2 Weitere Prüfungsbereiche<br />
3.2.1 Bundesunmittelbare juristische Personen des <strong>öffentlichen</strong> Rechts (z.B. Bundesanstalt für Arbeit)<br />
einschließlich <strong>der</strong> Bundesunternehmen in dieser Rechtsform.<br />
3.2.2 Träger <strong>der</strong> Sozialversicherung, wenn sie aus dem Bundeshaushalt Zuschüsse erhalten o<strong>der</strong> wenn<br />
gesetzliche Garantieverpflichtungen des Bundes bestehen (z.B. Bundesversicherungsanstalt für<br />
Angestellte).<br />
3.2.3 Stellen außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung, insbeson<strong>der</strong>e wenn sie<br />
- Teile des Bundeshaushaltsplans ausführen o<strong>der</strong> vom Bund Ersatz von Aufwendungen erhalten,<br />
- Bundesmittel o<strong>der</strong> Vermögensgegenstände des Bundes verwalten o<strong>der</strong><br />
- vom Bund Zuwendungen erhalten.<br />
Die Prüfung erstreckt sich auf die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung.<br />
Bei Zuwendungen kann sie sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des<br />
Empfängers erstrecken.<br />
3.2.4 Prüfung <strong>der</strong> juristischen Personen des privaten Rechts, z.B.<br />
- wenn sie aufgrund eines Gesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten o<strong>der</strong><br />
- wenn sie vom Bund o<strong>der</strong> einer vom Bund bestellten Person allein o<strong>der</strong> überwiegend verwaltet<br />
werden.<br />
4. Inhalt <strong>der</strong> Prüfung<br />
Der Bundesrechnungshof prüft die<br />
- Ordnungsmäßigkeit,<br />
- Rechtmäßigkeit und<br />
- Wirtschaftlichkeit<br />
des Verwaltungshandelns. Seine Prüfung ist stets eine nachträgliche Prüfung von bereits getroffenen<br />
Verwaltungsentscheidungen. <strong>Das</strong> Schwergewicht <strong>der</strong> Prüfungen des BRH liegt bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit.<br />
Unstreitig ist jedoch, dass <strong>der</strong> BRH bei seiner Tätigkeit im politischen Raum wirkt, seine<br />
Feststellungen betreffen politisch relevante Sachverhalte und können politische Auswirkungen haben.<br />
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