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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

DER BP.AUNSCHWEIGISCHE LANDTAG VON 1768-177° [[ [<br />

Ebenso war bei der Abfassung der Lan<strong>des</strong>gesetze die Zuziehung der Stände<br />

nicht mehr erforderlich; die Regierung erklärtel), es hätten sich die Stände<br />

hier nur zu äussern, so oft sie gefragt würden; der Entwurf der Deputierten 2 )<br />

und die Privilegien von [7 [0 3 ) schrieben dagegen die Zustimmung der Stände<br />

unbedingt vor.<br />

Schliesslich wurde vom Ministerium die Forderung abgewiesen, <strong>das</strong>s der<br />

Herzog, wenn es zum Kriege kommen sollte, vorher die Meinung und<br />

Beistimmung der Stände einzuholen hätte.<br />

Veltheim machte zwar auf diese wichtigen Punkte aufmerksam 4 ), aber alle<br />

Versuche der Deputierten 5 ), hier noch einige Änderungen zugunsten der Stände<br />

durchzusetzen, waren vergeblichtl). Noch in einem anderem Punkt mussten<br />

sie nachgeben. In ihrem Entwurf) war die Bestimmung, <strong>das</strong>s die Ritterschaft<br />

zum Rossedienst verpflichtet sei, mit der Begründung weggelassen,<br />

dieser werde «nach eingeführtem Militär-Etat» doch nicht mehr gefordert 8 ).<br />

Der Passus wurde aber wieder eingefügt 9 ), da <strong>das</strong> Ministerium erklärte lO ),<br />

<strong>das</strong>s die Pflicht <strong>des</strong> Rossedienstes «keineswegs als erloschen anzusehen sei».<br />

So erreichte die Regierung, <strong>das</strong>s den neuen Privilegien die von ihr vorgeschlagene<br />

Fassung fast unverändert zugrunde gelegt wurde.<br />

Eine besondere Auseinandersetzung knüpfte sich noch an die Frage, ob<br />

ausser den Deputierten auch die übrigen Stände auf allgemeinen Landtagen<br />

Diäten beanspruchen könnten. Die Deputierten be<strong>für</strong>worteten es lI ). Ihr Gesuch<br />

wurde aber von der Regierung abgelehnt l2 ) unter Hinweis auf die Privilegien<br />

von [7 [0 13 ), wonach die Stände sich auf allgemeinen Landtagen selbst<br />

unterhalten sollten. Es wurde jedoch fUr die diesmalige Versammlung eine<br />

Ausnahme gemachta).<br />

6) Der Rettungsplan l6 ).<br />

Die Generalkassenangelegenheit, die Desiderien und die Bestätigung der<br />

Privilegien waren nunmehr so weit gefördert, wie es vor der Zusammen­<br />

land. Bd. 11 S. I SO ff. ") Art. 12. ") Art. 36. 10) Art. 21. Die gleiche Ein<br />

schränkung der ständischen Rechte sprach der Art. 22 aus.<br />

') Art. 10. ') Art. 14. ') Art. 4. 4) «Relatio cum Vota Bey Gegeneinanderhaltung<br />

<strong>des</strong> neuen Ministerial-Entwurfs zu den Lan<strong>des</strong> Privilegien gegen den von den<br />

Ständen übergegebenen Aufsatz und dem Exemplar der conjirmirten Privilegien de anno 1710.><br />

<strong>Braunschweig</strong>, 17. März 1770. F. A. v. Veltheim. 6) Promemoria der Deputierten ans<br />

Ministerium. <strong>Braunschweig</strong>, 24. März 1770. 6) Actum: Geh. Ratsstube, 26. März 1770.<br />

7) Art. 85. ") Actum: Landschaft, 17. März 1770. ") Art. S4 der endgültigen<br />

Fassung. 10) Actum: Geh. Ratsstube, 26. März 1770. ") Promemoria der Deputierten<br />

ans Ministerium. <strong>Braunschweig</strong>, 24. März 1770. '') Actum: Geh. Ratsstube,<br />

26. März 1770. 13) Art. 29. 11) Promemoria <strong>des</strong> Ministeriums an die Deputierten,<br />

<strong>Braunschweig</strong>, I. April 1770. 16) Die <strong>für</strong> diesen Abschnitt benutzteu Akten sind -<br />

soweit sie nicht besonders gekennzeichnet sind - dem Aktenbande 11 D. 2 s vol. 2 der Landschaftlichen<br />

Registratur entnommen.<br />

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