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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

ANFÄNGE DER STADT BRAUNSCHWEIG 133<br />

durch die Annahme Rechnung getragen, es möge in der Altstadt <strong>Braunschweig</strong><br />

ähnlich zugegangen sein wie in Naumburg, wo der Bischof die<br />

Kaufleute von Grossjena zum Niederlassen anlockte, indem er ihnen Hausstätten<br />

zins- und verfügungsfrei schenkte. Hierbei sah er mit gutem Grunde<br />

die benachbarte hofrechtliehe Bauerngemeinde in der Altenwik. Das ergab<br />

eine, wenn auch unbewiesene, doch immerhin mögliche Lösung, und P. J.<br />

Meier würde eine brauchbare Stütze gewonnen haben, wenn er sie unverändert<br />

adoptiert hätte. Aber <strong>das</strong> Missgeschick wollte, <strong>das</strong>s er sie verbessern<br />

zu müssen glaubtet). Indem er die zur Abwehr volkswirtschaftlicher Bedenken<br />

unbedingt notwendige 2 ) hofrechtliche Bauerngemeinde aus der Altenwik<br />

in den Kern der Altstadt verlegte, schuf er sich selbst unüberwindliche<br />

Schwierigkeiten. Denn er wird nun darlegen müssen, wie aus hofrecht lichen<br />

Zuständen im Handumdrehen zu Heinrichs <strong>des</strong> Löwen Zeiten allgemeine<br />

Zinsfreiheit hat entstehen können. Spuren hofrechtlicher Zustände sind doch<br />

aus den Urkunden unserer Altstadt durchaus nicht herauszulesen. In Hameln,<br />

wo, wie er selbst nachgewiesen hat S ), tatsächlich ein Teil der Stadt in<br />

hofrechtlichen Verhältnissen sich befunden hat, treten doch die Spuren davon<br />

noch 1314 sehr deutlich hervor. In den jetzigen Untersuchungen P. J.<br />

Meiers ist auch nicht der geringste Versuch gemacht worden, eine Lösung<br />

dieses Problems zu finden.<br />

Natürlich war <strong>das</strong>, was RietscheI 1897 gegen Hänselmann vorgebracht<br />

hatte, durchaus ungenUgend. Erstens kannte er die erst in demselben Jahre<br />

von Hänselmann veröffentlichte Auseinandersetzung über die geschichtliche<br />

Entwicklung der Stadt noch nicht und stützte sich noch immer auf Hänselmanns<br />

erste Mitteilungen von 1868 in den Chroniken deutscher Städte<br />

Band VI. Zweitens lagen Band 11, III und IV unseres Urkundenbuches noch<br />

nicht vor, welche jetzt allein fUr denjenigen in Betracht kommen, welcher<br />

über die Allodien der Altstadt ein Urteil abgeben will. Drittens kannte er<br />

noch nicht die Darlegungen P. J. Meiers in den Bau- und Kunstdenkmälern<br />

von 1906 über die verhältnismässig späte Entstehung der Martini- und Petrikirche<br />

zu einer Zeit, wo die Befugnisse der Patrone nicht mehr als Ausflüsse<br />

<strong>des</strong> Eigentums angesehen wurden').<br />

Aus diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn P. J. Meier bestrebt<br />

ist, die Ansichten Hänselmanns wirksamer zu bekämpfen.<br />

Trugschlüsse über die Entstehungszeit der Altstadt sind seiner Ansicht<br />

nach unter andern bei Hänselmann hervorgerufen durch Verkennung der<br />

1) Br. Mag. 1908. S. I 34. ') Schröder S. 6 I ,. B) Zeitschrift <strong>des</strong> historischen Vereins<br />

<strong>für</strong> Niedersachsen 1909. S.8, bis 112. Br. Mag. 1909. S. 108. C) Hinschius, Kirchenrecht<br />

H, 625 f. f.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042146

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