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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

IMMER WIEDER DIE ANFÄNGE DER STADT BRAUNSCHWEIG 121<br />

den unmittelbar zu ihnen gehörenden Hufen mittelbar angegliedert seien<br />

(5. 6), ist dort durchaus keine Rede, noch weniger von einer Überordnung<br />

der Allodien (Fronhöfe) ober die Lathufen 1 ), sofern damit gesagt werden<br />

soll, <strong>das</strong>s diese von jenen abhängig gewesen seien. Übergeordnet war ihnen<br />

allerdings wohl der auf einem oder dem einzigen Allodium sitzende villicus,<br />

nicht aber dieses selber. Also nicht einmal fUr <strong>das</strong> Allodium in der Villikation<br />

ist die Zugehörigkeit von Lathufen ein konstitutives MerkmalS). Ganz abgesehen<br />

davon aber wird doch nie und nimmer bewiesen werden können, <strong>das</strong>s es neben<br />

den Allodien in den Villikationen nicht stets auch solche ausserhalb derselben<br />

gegeben hat. P. J. Meier weist ja selbst auf eine grosse Menge von Fällen hin,<br />

in denen - und zwar auch schon in sehr früher Zeit - Allodien oder Vorwerke<br />

zu Lehen gegeben worden sind 3 ), von denen er doch wohl selber nicht<br />

annehmen will, <strong>das</strong>s sie zu dem Behuf immer erst aus einem Villikationsverbande<br />

hätten eximiert werden müssen. Und von diesen Allodien wird doch<br />

erst recht nicht gesagt werden können, <strong>das</strong>s von Haus aus die Zugehörigkeit<br />

von Lathufen <strong>für</strong> sie wesentlich gewesen sei. Die Behauptung P. J.<br />

Meiers, <strong>das</strong>s Allodien ohne Lathufen eine sekundäre Bildung seien, ist also<br />

unbewiesen. Es hindert uns also gar nichts anzunehmen, <strong>das</strong>s die bilrgerlichen<br />

Allodien oder Vorwerke in der Altstadt <strong>Braunschweig</strong> sehr alt seien,<br />

und es zwingt uns sogar dazu die von mir schon früher (Brschw. Magazin<br />

1908 5. 163) genügend hervorgehobene Tatsache, <strong>das</strong>s bürgerliche Allodien<br />

in den übrigen Weichbildern, zum al im I-lagen'), fehlen. Nun wendet freilich<br />

P. J. Meier dagegen ein, im Osten und Nordosten der Stadt habe sich<br />

der mächtige Grundbesitz <strong>des</strong> Klosters Riddagshausen ausgedehnt, was wohl<br />

soviel heissen soll, <strong>das</strong>s der Hagen keine zur Bildung von Allodien ausreichend<br />

grosse Flur gehabt haben könne. Da P. J. Meier einen Beweis hier<strong>für</strong><br />

nicht beigebracht hat, so berufe ich mich hier bloss auf einen demnächst im<br />

Brschw. Magazin erscheinenden Aufsatz H. Meiers, in dem m. E. überzeugend,<br />

weil zahlenmässig, dargetan wird, <strong>das</strong>s die Flur <strong>des</strong> Hagens von recht<br />

erheblichem Umfange gewesen ist.<br />

') Man wird also auch nicht behaupten können, <strong>das</strong>s diese Überordnung durch die Bezeichnung<br />

Vorwerk zum Ausdruck gebracht werde. Eine sichere Erklärung <strong>des</strong> Wortes<br />

wird wohl erst nach Abschluss der Sammlungen <strong>für</strong> <strong>das</strong> deutsche Rechtswörterbuch gegeben<br />

werden können. ') Sofern allodium nicht die ganze Villikation bedeutet, was auch<br />

vorkommt (Wittich a. a. O. S. 276 Anm. 1). ") Dass Allodien, wie Meier S. 7 annimmt,<br />

den ihnen ursprünglich anhaftenden Begriff <strong>des</strong> Eigenguts vollkommen einbüssten, wenn sie<br />

zu Lehen gegeben wurden, vermag ich nicht einzusehen: sie blieben doch immer noch<br />

Eigengut <strong>des</strong> Lehnsherrn. ') Das Vorwerk der v. Semmenstedt (vgl. Ohlendorf S. 24 und<br />

'Meier S. (0) lag freilich am Steinwege, aber unter diesem ist nach Ausweis der Quelle<br />

(1. Testamentbuch der Altstadt) der Steinweg der Altstadt, nicht, wie Meier will, der<br />

<strong>des</strong> Hagens zu verstehen.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042146

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