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Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig ...

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Digitale Bibliothek <strong>Braunschweig</strong><br />

120 HEINRICH MACK<br />

die nach Hänselmanns Meinung die frOhe Bildung einer kaufmännischen<br />

Niederlassung auf dem Boden der spätern Altstadt veranlasst hätten, hier nicht<br />

vorhanden gewesen seien. Nun hat aber Hänselmann mit stärkster Betonung<br />

zu jenen Umständen die Schitfbarkeit der Oker bis <strong>Braunschweig</strong><br />

hinauf und die hierdurch verursachte Bildung eines Stapels gerechnet 1).<br />

Glaubt nun P. J. Meier wirklich, auch dieses Moment durch seinen angeblichen<br />

Nachweis eines Okerübergangs bei Ohrum aus dem Wege geräumt zu<br />

haben? Und wenn nicht, womit lässt sich eine so unzulängliche Abfertigung<br />

eines verdienten verstorbenen Forschers entschuldigen?<br />

Den Schwerpunkt seines Aufsatzes hat, wenn ich mich nicht täusche, P.<br />

J. Meier in <strong>das</strong> «Allodien und Vorwerke» betitelte zwei te Kapitel legen wollen.<br />

Es beginnt mit den gewichtigen Worten: «Aber auch die scheinbar<br />

festeste Stütze der Hänselmannschen Theorie, die «der Freihöfe», erweist sich<br />

als gänzlich morsch». Auch hier erlaube ich mir wieder entgegengesetzter<br />

Meinung zu sein. P. J. Meier gibt selbst zu (S. 12), <strong>das</strong>s die innerhalb der<br />

Altstadt belegenen bürgerlichen allodia oder Vorwerke - und nur diese hat<br />

Hänselmann bei Aufstellung seiner Vermutungen im Auge gehabt - vielleicht<br />

nicht Lehnsbesitz gewesen sind, er macht also nicht den geringsten<br />

Versuch, Hänselmanns Annahme, es handle sich hier um bürgerliches Eigengut,<br />

zu erschUttern. Er behauptet aber, <strong>das</strong>s diese Vorwerke verhältnismässig<br />

späten Ursprungs seien, weil keine Lathufen zu ihnen gehört hätten, während<br />

solche doch bei einem Vorwerk im eigentlichen, alten Sinne neben den<br />

unmittelbar von ihm aus bewirtschafteten Hufen nie gefehlt hätten. Daher<br />

auch die Bezeichnung Vorwerk, die «die Oberordnung <strong>des</strong> Fronhofes ober<br />

die Latenhufen klar zum Ausdruck bringe» (S. 7). Meier beruft sich <strong>für</strong> seine<br />

Ansicht auf die bereits von Wittich, Ohlendorf u. a. dargelegte Rolle, die <strong>das</strong><br />

Allodium oder Vorwerk in der Villikationsverfassung spielt. Dabei liest er<br />

aber aus der Quellenstelle, die er zur Erläuterung <strong>des</strong> Wesens jener Verfassung<br />

anführt, etwas heraus, was gar nicht darin steht. Aus jener Stelle erhellt<br />

ganz deutlich, <strong>das</strong>s die Allodien mit ihren Hufen einerseits und die Lathufen<br />

andrerseits zwei streng von einander geschiedene Bestandteile der<br />

Villikation sind 2 ). Davon, <strong>das</strong>s die Lathufen den Allodien im Gegensatze zu<br />

') Im Jahrb. d. Geschichtsv. f. d. Herzogt. <strong>Braunschweig</strong> 1902 S. 3 führt sogar P. J.<br />

Meier selber aus, e<strong>das</strong>s <strong>Braunschweig</strong>, zunächst wohl als Endpunkt der Okerschiffahrt und<br />

daher als wichtiger Stapelplatz <strong>für</strong> den Verkehr von Norden nach Süden und umgekehrt,<br />

im Laufe <strong>des</strong> XI. Jahrh. zu einer namhaften Handelstadt emporblühte. und bezieht sich<br />

dabei auf Hänselmann, Werkstücke I 6 f. Freilich nicht ganz mit Recht, denn Hänselmann<br />

hat in der Schiffbarkeit der Oker bis <strong>Braunschweig</strong> wohl eine sehr wichtige, aber nie die<br />

einzige Ursache <strong>für</strong> die Entstehung <strong>Braunschweig</strong>s gesehen. ') Dem entspricht auch die<br />

Beschreibung der ViIIikation bei Wittich, Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland S.276<br />

abgesehen davon, <strong>das</strong>s nach der zitierten Stelle zu jeder Villikation mehrere Allodien gehörten.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042146

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