Kapitel 2 Qualitätsverständnis
MEMORANDUM Die Bedeutung und Gültigkeit des Memorandums beschränken sich auf die Leistungsbereiche der Pflegeheime. Mit dem Memorandum war die Absicht verbunden, sich fachlich zu positionieren. Der eigene Anspruch, was <strong>für</strong> eine bewohnerorientierte Versorgung als erforderlich angesehen wird, wurde in einer großen Runde mit Menschen, die in unseren Pflegeheimen ein- und ausgehen, in einem Workshop diskutiert. In internen Diskussionen wurden die eigenen Ziele konkretisiert. Das Memorandum wurde dann in einem weiteren Workshop von der „großen Runde“ verabschiedet und im Frühjahr 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie die im Memorandum genannten Kriterien von unseren Pflegeheimen im Alltag umgesetzt werden, welche Instrumente und Methoden bereits angewandt werden, kann von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich sein. Die eingesetzten Methoden und Instrumente können sich im Laufe der Zeit auch ändern. Memorandum zur Qualität in Pflegeheimen des <strong>Wohlfahrtswerk</strong>s Qualitätsziel Das Oberziel <strong>für</strong> auf Qualität gerichtete Aktivitäten unserer Pflegeheime besagt: „Mit unseren Dienstleistungen för- dern wir das Wohlbefinden und wer- den gleichzeitig fachlichen und recht- lichen Normen gerecht.“ Diese Kernaussage beinhaltet zwei Aspekte: Zum einen die Berücksichtigung der Anforderungen, die vom Gesetzgeber und von Kontrollinstanzen gesetzt werden. Die Normengerechtigkeit bezieht sich also auf die gesetzlich definierten und pflegevertraglich vereinbarten allgemeinen Anforderungen und Mindeststandards. Zu Normen zählen daneben die Erkenntnisse, die derzeit in der Fachwelt als anerkanntes Wissen gelten. Dieser sogenannte „anerkannte Stand medizinischer und pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse“ entwickelt sich laufend weiter. Neueste Forschungsergebnisse sind nicht zwingend „anerkannter Stand des Wissens“; andererseits können solche neuesten Forschungsergebnisse dazu führen, dass der vorher als anerkannt geltende Stand verworfen wird. Mitarbeitende müssen dann ebenso wie Kontrollinstanzen ihre Praxis an die neuen Erkenntnisse anpassen. Dies erfordert eine ständige Nach-Qualifizierung. Normengerechtigkeit vollzieht sich somit in einem Spannungsfeld aus Recht bzw. Vertrag, Fachlichkeit, Mitarbeiterqualifikation und den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Zum anderen soll aber die Förderung der vom Bewohner subjektiv wahrgenommenen Befindlichkeit nicht hinten anstehen, sondern im Zentrum aller Bemühungen sein. Als Ausdruck <strong>für</strong> das, worum es beim Bewohner geht, wurde der Begriff Wohlbefinden gewählt. 2 Bei der Formulierung der Kernaussage wurde bewusst die Förderung von Wohlbefinden zuerst genannt. Entscheidend <strong>für</strong> Wohlbefinden ist nicht, wie und woran Mitarbeitende, Einrichtungen, Kostenträger und Prüfagentur die Qualität beurteilen oder messen. Sondern es geht darum, zu erkennen, wie der Bewohner selbst eine Situation empfindet: Wenn Unterschiede zwischen dem, was einem Bewohner wichtig ist und dem, wie er oder sie die Situation subjektiv erlebt, auftreten, kann dieses zu einer individuellen Belastung führen. Zur Belastung kommt es dann, wenn in einer spezifischen Situation die verfügbaren persönlichen und sozialen Ressourcen einer Person zur Bewältigung der Belastung in deren subjektiver Wahrnehmung nicht ausreichen. Deshalb gilt es, Interventionen zu bieten, die geeignet sind, Belastungen zu reduzieren, die Bewältigung bleibender Belastungen zu erleichtern und emotionale Unterstützung durch primäre Benennung von Bezugspersonen wie Angehörige, Betreuer, ehrenamtliche Helfer und Mitarbeitende zu motivieren. Durch 8 Teilziele wird genauer erläutert, wie das Qualitätsziel mit seinen unterschiedlichen Dimensionen erreicht werden kann.