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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de

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Angaben gemäß § 289a HGB<br />

Die freiwillig nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung enthält<br />

neben <strong>de</strong>r Erklärung gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken<br />

und eine Beschreibung <strong>de</strong>r Arbeitsweise <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und<br />

<strong>de</strong>r maßgeblichen Gremien.<br />

Zum besseren Verständnis <strong>de</strong>s Nachstehen<strong>de</strong>n erläutern wir zunächst generell die<br />

Gesellschaftsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und anschließend die<br />

spezifische Situation bei <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA.<br />

Gemäß § 278 Abs. 1 AktG ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens ein Gesellschafter <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern<br />

unbeschränkt haftet (persönlich haften<strong>de</strong>r Gesellschafter) und die<br />

übrigen an <strong>de</strong>m in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Es liegt somit eine<br />

Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft mit Schwerpunkt im<br />

Aktienrecht vor. Prägen<strong>de</strong> Unterschie<strong>de</strong> zur Aktiengesellschaft sind das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />

von persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, das Fehlen eines Vorstan<strong>de</strong>s und die Einschränkung<br />

<strong>de</strong>r Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Aufsichtsrates. Auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

ergeben sich Beson<strong>de</strong>rheiten. So bedürfen zahlreiche Beschlüsse <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter (§ 285<br />

Abs. 2 AktG), wie z.B. Satzungsän<strong>de</strong>rungen und sonstige Grundlagenbeschlüsse. Auch<br />

die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses bedarf gemäß § 286 Abs. 1 AktG <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter.<br />

Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand Gesellschaft mbH (<strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH), in <strong>de</strong>r die<br />

Interessen <strong>de</strong>r Familie <strong>Sedlmayr</strong> gebün<strong>de</strong>lt sind, ist die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA mit einer festen Vermögenseinlage in Höhe von T€1.932.<br />

Sie ist ferner am Grundkapital <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA mit ca. 86 % beteiligt, am Gesamtkapital<br />

ist sie damit mit über 87 % beteiligt. Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH ist von <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung ausgeschlossen, aufgrund ihres hohen Kapitaleinsatzes und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Haftung hat sie jedoch ein großes Interesse an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit<br />

und Effizienz <strong>de</strong>s Geschäftsbetriebes <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA und übt daher entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Einfluss aus. Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH bestellt die Geschäftsleitung und beruft sie<br />

ab (§ 10 Abs. 3 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r KGaA). Außer<strong>de</strong>m hat sie mit <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong><br />

Treuhand GmbH ein Gremium geschaffen, das in Ergänzung zu <strong>de</strong>n Kompetenzen und<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Aufsichtsrates die Kontrolle und Beratung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung sicher-<br />

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