GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de
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Angaben gemäß § 289a HGB<br />
Die freiwillig nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung enthält<br />
neben <strong>de</strong>r Erklärung gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken<br />
und eine Beschreibung <strong>de</strong>r Arbeitsweise <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und<br />
<strong>de</strong>r maßgeblichen Gremien.<br />
Zum besseren Verständnis <strong>de</strong>s Nachstehen<strong>de</strong>n erläutern wir zunächst generell die<br />
Gesellschaftsform <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und anschließend die<br />
spezifische Situation bei <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA.<br />
Gemäß § 278 Abs. 1 AktG ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens ein Gesellschafter <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern<br />
unbeschränkt haftet (persönlich haften<strong>de</strong>r Gesellschafter) und die<br />
übrigen an <strong>de</strong>m in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die<br />
Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Es liegt somit eine<br />
Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft mit Schwerpunkt im<br />
Aktienrecht vor. Prägen<strong>de</strong> Unterschie<strong>de</strong> zur Aktiengesellschaft sind das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />
von persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, das Fehlen eines Vorstan<strong>de</strong>s und die Einschränkung<br />
<strong>de</strong>r Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Aufsichtsrates. Auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
ergeben sich Beson<strong>de</strong>rheiten. So bedürfen zahlreiche Beschlüsse <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter (§ 285<br />
Abs. 2 AktG), wie z.B. Satzungsän<strong>de</strong>rungen und sonstige Grundlagenbeschlüsse. Auch<br />
die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses bedarf gemäß § 286 Abs. 1 AktG <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter.<br />
Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand Gesellschaft mbH (<strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH), in <strong>de</strong>r die<br />
Interessen <strong>de</strong>r Familie <strong>Sedlmayr</strong> gebün<strong>de</strong>lt sind, ist die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA mit einer festen Vermögenseinlage in Höhe von T€1.932.<br />
Sie ist ferner am Grundkapital <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA mit ca. 86 % beteiligt, am Gesamtkapital<br />
ist sie damit mit über 87 % beteiligt. Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH ist von <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung ausgeschlossen, aufgrund ihres hohen Kapitaleinsatzes und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Haftung hat sie jedoch ein großes Interesse an <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit<br />
und Effizienz <strong>de</strong>s Geschäftsbetriebes <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA und übt daher entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Einfluss aus. Die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH bestellt die Geschäftsleitung und beruft sie<br />
ab (§ 10 Abs. 3 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r KGaA). Außer<strong>de</strong>m hat sie mit <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong><br />
Treuhand GmbH ein Gremium geschaffen, das in Ergänzung zu <strong>de</strong>n Kompetenzen und<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Aufsichtsrates die Kontrolle und Beratung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung sicher-<br />
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