GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de
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L A G E B E R I C H T / K O N Z E R N L A G E B E R I C H T<br />
stellt. Aufgrund <strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s Aktiengesetzes, <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA<br />
und <strong>de</strong>r Geschäftsordnungen <strong>de</strong>r Gremien bestehen bei <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA Regeln für<br />
die Geschäftsleitung und <strong>de</strong>ren Überwachung, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an eine verantwortungsbewusste<br />
und gute Unternehmensführung gerecht wer<strong>de</strong>n. Der Schutz <strong>de</strong>r<br />
Kapitalgeber, die das unternehmerische Risiko tragen, wird damit erreicht.<br />
Freiwillige Erklärung gemäß § 161 AktG (§ 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB)<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung und Beurteilung <strong>de</strong>r ausschließlich auf die Verhältnisse von kapitalmarktorientierten<br />
Aktiengesellschaften als Publikumsgesellschaften abgestellten Verhaltensregeln<br />
<strong>de</strong>s Deutschen Corporate Governance Ko<strong>de</strong>x gelangten Aufsichtsrat und persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafter wie bereits in <strong>de</strong>n Vorjahren zu <strong>de</strong>r Überzeugung, dass<br />
die Leitung und die Überwachung <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA – wie im Aktiengesetz vorgeschrieben<br />
– einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung entsprechen.<br />
Aufsichtsrat und persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter erklären daher gemäß § 161 AktG,<br />
dass die im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger bekanntgemachten Empfehlungen <strong>de</strong>r<br />
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Ko<strong>de</strong>x in <strong>de</strong>r Fassung vom<br />
15. Mai 20<strong>12</strong> und 26. Mai 2010 im Geschäftsjahr <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> und im laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr<br />
20<strong>12</strong>/13 nicht zur Anwendung kommen und ihnen auch weiterhin nicht entsprochen<br />
wird.<br />
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB)<br />
Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen hinausgehen, wer<strong>de</strong>n<br />
nicht angewandt.<br />
Zur Unternehmensführung ist generell festzuhalten, dass es sich bei <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA<br />
um ein Familienunternehmen han<strong>de</strong>lt, das unter <strong>de</strong>r bestimmen<strong>de</strong>n Inhaberschaft einer<br />
Familie mit generationsübergreifen<strong>de</strong>r Ausrichtung steht. Auf die Einführung eines<br />
Governance Ko<strong>de</strong>x für Familienunternehmen als Leitlinie für die verantwortungsvolle<br />
Führung von Familienunternehmen wird jedoch verzichtet.<br />
Arbeitsweise <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und <strong>de</strong>r maßgeblichen Gremien<br />
(§ 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB)<br />
GESCHÄFTSLEITUNG<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage, die <strong>Sedlmayr</strong><br />
Geschäftsführungsgesellschaft mbH, wird durch <strong>de</strong>ren Geschäftsführer (Geschäfts-<br />
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