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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de

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B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K K O N Z E R N<br />

BESTÄTIGUNGSVERMERK KONZERNABSCHLUSS<br />

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />

„Bestätigungsvermerk <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />

Wir haben <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> Grund und Immobilien KGaA, München, aufgestellten<br />

Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapital – sowie <strong>de</strong>n Bericht über die Lage <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft und <strong>de</strong>s Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober <strong>2011</strong> bis 30.<br />

September 20<strong>12</strong> geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

nach <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen han<strong>de</strong>lsrechtlichen Vorschriften liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Vertreter <strong>de</strong>r Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über <strong>de</strong>n Konzernabschluss und<br />

<strong>de</strong>n Konzernlagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

vom Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten <strong>de</strong>utschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

<strong>de</strong>s durch <strong>de</strong>n Konzernabschluss unter Beachtung <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch <strong>de</strong>n Konzernlagebericht vermittelten Bil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit erkannt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Prüfungshandlungen wer<strong>de</strong>n die Kenntnisse über die<br />

Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld <strong>de</strong>s Konzerns<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung<br />

wer<strong>de</strong>n die Wirksamkeit <strong>de</strong>s rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend<br />

auf <strong>de</strong>r Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

<strong>de</strong>r Jahresabschlüsse <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, <strong>de</strong>r<br />

Abgrenzung <strong>de</strong>s Konsolidierungskreises, <strong>de</strong>r angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze<br />

und <strong>de</strong>r wesentlichen Einschätzungen <strong>de</strong>r gesetzlichen Vertreter<br />

sowie die Würdigung <strong>de</strong>r Gesamtdarstellung <strong>de</strong>s Konzernabschlusses und <strong>de</strong>s<br />

Konzernlageberichts. Wir sind <strong>de</strong>r Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bil<strong>de</strong>t.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

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