GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de
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Die satzungsgemäße Rücklage <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin beträgt nach<br />
<strong>de</strong>r Zuführung zum 30. September 20<strong>12</strong> insgesamt T€10.655 gegenüber T€10.291 im<br />
Vorjahr.<br />
(8) Gewinnrücklagen<br />
Die Geschäftsführung hat gemäß § 28 <strong>de</strong>r Satzung – nach Anhörung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats –<br />
aus <strong>de</strong>m Jahresergebnis <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> einen Betrag von T€3.000 in die an<strong>de</strong>ren Gewinnrücklagen<br />
eingestellt.<br />
(9) Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil<br />
Beim Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil wur<strong>de</strong> gem. Art 67 Abs. 3 EGHGB vom<br />
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht.<br />
Beim Son<strong>de</strong>rposten mit Rücklageanteil in Höhe von T€44.915 han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
die han<strong>de</strong>lsrechtliche Fortführung von steuerlich auf ein Tochterunternehmen übertragene<br />
Rücklagen gemäß § 6b EStG.<br />
RÜCKSTELLUNGEN<br />
(10) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Sämtliche Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten errechnet wor<strong>de</strong>n.<br />
(11) Steuerrückstellungen<br />
Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und<br />
Gewerbesteuer.<br />
(<strong>12</strong>) Sonstige Rückstellungen<br />
Die sonstigen Rückstellungen enthalten neben <strong>de</strong>m Gewinnanteil <strong>de</strong>r persönlich<br />
haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin mit Vermögenseinlage unter an<strong>de</strong>rem Rückstellungen für<br />
laufen<strong>de</strong> Personalverpflichtungen, ausstehen<strong>de</strong> Rechnungen sowie Rückstellungen für<br />
Großreparaturen und Instandhaltungen für Wirtschafts- und Wohngebäu<strong>de</strong>, die im<br />
folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n<br />
Rückstellungen für Großreparaturen wur<strong>de</strong> vom Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht<br />
gem. Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht.<br />
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