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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de

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L A G E B E R I C H T / K O N Z E R N L A G E B E R I C H T<br />

Der Umstand, dass <strong>de</strong>m Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten<br />

auf die Geschäftsführung zustehen, führt jedoch we<strong>de</strong>r zu<br />

einer Beschränkung seiner Informationsrechte noch seiner Prüfungspflichten. Zu <strong>de</strong>n<br />

Prüfungspflichten zählt insbeson<strong>de</strong>re die Prüfung <strong>de</strong>r Geschäftsführung auf Rechtmäßigkeit,<br />

Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dem Aufsichtsrat<br />

obliegt weiter die Aufgabe, die von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung spätestens vierteljährlich<br />

zu erstatten<strong>de</strong>n Berichte über <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte, betreffend Umsatz und<br />

Lage, zu überprüfen.<br />

Mit regelmäßigen Beratungen mit <strong>de</strong>r Geschäftsleitung wird die Grundlage für eine<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung durch <strong>de</strong>n Aufsichtsrat gemäß <strong>de</strong>s § 111 Abs. 1<br />

AktG geschaffen.<br />

Der Aufsichtsrat nimmt <strong>de</strong>n Halbjahresabschluss <strong>de</strong>s Konzerns zur Kenntnis und prüft<br />

<strong>de</strong>n Jahresabschluss <strong>de</strong>r KGaA und <strong>de</strong>s Konzerns anhand <strong>de</strong>r Prüfungsberichte <strong>de</strong>s<br />

Abschlussprüfers. Die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses erfolgt in<strong>de</strong>s durch die Hauptversammlung<br />

und liegt damit nicht im Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Aufsichtsrates.<br />

Im Geschäftsjahr fin<strong>de</strong>n vier or<strong>de</strong>ntliche Aufsichtsratssitzungen statt. Nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s § 16 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r KGaA können weitere Sitzungen einberufen wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

ein Aufsichtsratsmitglied und/o<strong>de</strong>r die Vertreter <strong>de</strong>s persönlich haften<strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters unter Angabe <strong>de</strong>s Zwecks und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> dies verlangen.<br />

Die Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrates wer<strong>de</strong>n in Sitzungen gefasst. Auf Anordnung <strong>de</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n ist eine Beschlussfassung ausnahmsweise auch auf an<strong>de</strong>ren, in § 15 <strong>de</strong>r<br />

Satzung näher beschriebenen Wegen möglich. Die Satzung sieht ferner vor, dass <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtsrat bei Bedarf Ausschüsse bil<strong>de</strong>n kann. Der Aufsichtsrat verfügt aktuell über<br />

keine Ausschüsse.<br />

BEIRAT<br />

Ein Teil <strong>de</strong>r Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft beim Aufsichtsrat liegen,<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r KGaA von <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> Treuhandgesellschaft mbH wahrgenommen.<br />

Der Beirat besteht aus drei Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Familie <strong>Sedlmayr</strong>. Dies sind<br />

Frau Dr. Daniela Meier-Meitinger, Herr Anton Merk und Herr Maximilian Soltmann.<br />

Der Beirat hat die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung zu überwachen. Er unterrichtet<br />

sich über die Angelegenheiten <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA und kann zu diesem Zweck<br />

die Han<strong>de</strong>lsbücher und sonstigen Unterlagen <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die Vermögenswerte<br />

einsehen und prüfen. Der Beirat <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA hält seine Sitzungen<br />

gemeinsam mit <strong>de</strong>m Aufsichtsrat <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA ab, wenn bei<strong>de</strong> Gremien dies<br />

vereinbaren. Ausschüsse bestehen nicht.<br />

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