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© shutterstock.com / Monkey Business Images<br />

milie nach China aufbrach, versicherte<br />

ihm <strong>de</strong>r Arbeitgeber, ein Chemiekonzern<br />

aus Illinois, an seinem Standort gäbe es<br />

ein Krankenhaus, das im Notfall je<strong>de</strong>rzeit<br />

für <strong>de</strong>n Mitarbeiter und seine Familie<br />

zugänglich sei. Eines Tages erkrankte<br />

die Ehefrau, sie zeigte Symptome einer<br />

Malaria-Infektion. In <strong>de</strong>r besagten Klinik<br />

diagnostizierte man jedoch Dengue-<br />

Fieber und nahm sie stationär auf. <strong>Als</strong><br />

sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte,<br />

überwies man die Patientin in<br />

ein größeres Krankenhaus, das zwar<br />

mo<strong>de</strong>rner ausgestattet war, wo jedoch<br />

niemand Englisch sprach. Inzwischen<br />

schwebte die Frau in Lebensgefahr. Verzweifelt<br />

wandte sich <strong>de</strong>r Ingenieur nun<br />

an seinen Arbeitgeber, <strong>de</strong>r ihm „volle<br />

Unterstützung“ zusicherte, doch keinen<br />

praktischen Rat erteilen konnte. Erneut<br />

wur<strong>de</strong> die schwerkranke Patientin in ein<br />

an<strong>de</strong>res Krankenhaus verlegt, diesmal<br />

nach Hongkong, wo man unverzüglich<br />

die notwendige Therapie einleitete. Zu<br />

spät – die Frau verstarb.<br />

Kurze Zeit später traf sich <strong>de</strong>r Ingenieur<br />

mit seinem Arbeitgeber vor Gericht.<br />

Er klagte ihn an, seine Fürsorgepflicht<br />

gleich mehrfach verletzt zu haben: Laut<br />

Klageschrift fehlte jeglicher Notfallplan<br />

für Mitarbeiter im Auslandseinsatz, zu<strong>de</strong>m<br />

hatte <strong>de</strong>r Arbeitgeber nicht sofort<br />

Rettungsmaßnahmen veranlasst. Außer<br />

unterlassener Hilfe krei<strong>de</strong>te <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

seinem Arbeitgeber auch das Unvermögen<br />

an, zu gewährleisten, dass am<br />

Einsatzort die medizinische Versorgung<br />

gesichert ist. Letztlich bezichtigte er ihn<br />

<strong>de</strong>r Falschaussage, was die Qualität <strong>de</strong>r<br />

angeblich guten Klinik vor Ort betraf.<br />

Vor- und Nachsorge sind Pflicht<br />

An<strong>de</strong>rs in Deutschland: Hier wer<strong>de</strong>n<br />

Unternehmen mit großer Nachsicht behan<strong>de</strong>lt<br />

- noch. Laut § 618 BGB besteht<br />

eine generelle Pflicht <strong>de</strong>s Arbeitgebers,<br />

<strong>de</strong>n Arbeitnehmer „nach Möglichkeit“<br />

vor Gefahren für Leben und Gesundheit<br />

zu schützen. Die Durchführung <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Maßnahmen ist in <strong>de</strong>n<br />

Arbeitsschutzgesetzen (ArbSchG) geregelt.<br />

Eine verpflichten<strong>de</strong> Maßnahme<br />

für je<strong>de</strong>s Unternehmen, das Mitarbeiter<br />

in Regionen entsen<strong>de</strong>t, wo „beson<strong>de</strong>re<br />

klimatische und gesundheitliche Belastungen“<br />

drohen, ist seit 1980 im sogenannten<br />

Berufsgenossenschaftlichen<br />

Ob die Krankenversicherung<br />

mit <strong>de</strong>m Einsatzland<br />

kompatibel ist,<br />

erfahren Expatriates<br />

und Betriebe meist erst<br />

im Scha<strong>de</strong>nsfall. Unternehmen<br />

verlieren hier<br />

schnell <strong>de</strong>n Überblick.<br />

Grundsatz 35 (G 35) nie<strong>de</strong>rgelegt. Dazu<br />

gehören arbeits- und reisemedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen genauso wie<br />

Impfungen und eine medizinische Nachsorge<br />

nach Rückkehr <strong>de</strong>s Mitarbeiters.<br />

Die Sicherstellung <strong>de</strong>r medizinischen<br />

Versorgung im Aufenthaltsland ist noch<br />

keine Pflicht für <strong>de</strong>n Arbeitgeber, auch<br />

wenn eine solche Regelung durchaus<br />

empfehlenswert wäre.<br />

Fürsorgepflicht erstreckt sich damit<br />

auf ein breites Spektrum von Reiserisiken,<br />

die Gesundheit wie Sicherheit<br />

von Auslandsentsandten mitsamt ihrer<br />

Angehörigen elementar berühren.<br />

Nach Angaben von International SOS,<br />

einem Anbieter von Prävention und Krisenmanagement<br />

in Gesundheits- und<br />

Sicherheitsfragen, entfällt dabei auf<br />

Verkehrsunfälle, Herz- und Kreislauferkrankungen<br />

sowie Infektionen das weitaus<br />

größte Reiserisiko. Somit rückt eine<br />

optimale Versicherungslösung in <strong>de</strong>n<br />

Fokus, die Expatriates samt ihren mitreisen<strong>de</strong>n<br />

Angehörigen möglichst weitreichend<br />

schützt.<br />

In vielen Fällen bedarf es individueller<br />

Versicherungsangebote. An<strong>de</strong>rs als behauptet<br />

sind sogenannte „globale“ Versicherungslösungen<br />

nicht immer erste<br />

Wahl. Ob eine Krankenversicherung mit<br />

<strong>de</strong>m Einsatzland kompatibel ist, erfahren<br />

Expatriates und ihre Arbeitgeber meist<br />

erst im Scha<strong>de</strong>nsfall. Sich stets über die<br />

aktuellen lokalen Versicherungsgesetze<br />

<strong>de</strong>r Einsatzlän<strong>de</strong>r zu informieren, ist eine<br />

äußerst komplexe Aufgabe, für die es<br />

vor allem mittelständischen Firmen an<br />

Ressourcen mangelt. Bei <strong>de</strong>r Vielzahl<br />

an Anbietern und unterschiedlichen Tarifen<br />

verlieren Unternehmen hier nämlich<br />

schnell <strong>de</strong>n Überblick. Unabhängige<br />

Beratung wie sie zum Beispiel das Internet-Portal<br />

www.april-medibroker.<strong>de</strong><br />

offeriert, kann Firmen und ihre Expatriates<br />

<strong>de</strong>shalb vor unliebsamen Überraschungen<br />

schützen.<br />

Bürokratie bringt zusätzliche Probleme<br />

Neueste Untersuchungen zeigen, dass<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht immer<br />

hält, was er verspricht. Laut einer britischen<br />

Studie vermuten knapp 40<br />

Prozent <strong>de</strong>r Arbeitgeber, dass die Absicherung<br />

ihrer Expatriates im Ausland<br />

nicht ausreicht. Einer Umfrage von Price<br />

Waterhouse Coopers unter Auslandsentsandten<br />

zufolge fühlen sich immerhin 60<br />

bis 70 Prozent <strong>de</strong>r Expatriates „falsch<br />

versichert“. Das beginnt mit typisch<br />

<strong>de</strong>utscher Bürokratie. Ein Expatriate,<br />

<strong>de</strong>r in Mexiko nach einem Autounfall<br />

Kostenbelege per Fax einreichen wollte,<br />

wur<strong>de</strong> barsch abgewiesen – es mussten<br />

unbedingt die Originaldokumente sein.<br />

Weil die Postwege in Mexiko unzuverlässig<br />

und zeitaufwendig sind, verschickte<br />

<strong>de</strong>r Manager die Dokumente per DHL –<br />

zu abenteuerlich hohen Kosten, <strong>de</strong>ren<br />

Erstattung ohne ständiges Nachhaken<br />

nicht möglich gewesen wäre.<br />

Doch nicht nur zähe Kostenerstattung<br />

und zu lange Bearbeitungsdauer frustrieren<br />

die Expatriates. Zusätzlich ist<br />

Ärger vorprogrammiert, weil Versicherungsmitarbeiter<br />

sich im konkreten Fall<br />

schlecht verständigen können und im<br />

Umgang mit fremdländischen Bescheinigungen<br />

unsicher sind. Grundsätzlich ist<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber für die Erstattung von<br />

12 / 12 personalmagazin<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong>

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