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OrganISAtion_Familienpflegezeit<br />

51<br />

Zeit für Arbeit, Zeit für Pflege<br />

pRAXIS. Das Familienpflegezeitgesetz bietet eine bedarfsgerechte Lösung für familiäre<br />

Pflegefälle von Mitarbeitern. Die EADS hat diese Möglichkeiten beispielhaft umgesetzt.<br />

Von Frank Meyer und Katrin Kümmerle<br />

Die EADS-Gruppe, globaler<br />

Marktführer in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Luft- und Raumfahrt und Verteidigung,<br />

beschäftigt in Deutschland<br />

mehr als 47.000 Mitarbeiter. Gera<strong>de</strong><br />

hier zeigten sowohl Mitarbeiter als auch<br />

Bewerber großes Interesse an einer praktischen<br />

Lösung für das Thema „Pflege“. So<br />

wur<strong>de</strong> eine Lösung zur Pflege von Familienangehörigen<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter bereits<br />

2011, zu einem Zeitpunkt, als das Familienpflegezeitgesetz<br />

erst im Entwurf vorlag.<br />

im Konzern Deutschland auf Initiative<br />

<strong>de</strong>r Abteilung „Personalpolitik“ auf <strong>de</strong>n<br />

Weg gebracht. Wichtig war dabei, dass<br />

mit Beginn <strong>de</strong>r Verhandlungen auch <strong>de</strong>r<br />

Betriebsrat und die betroffenen Fachabteilungen,<br />

unter an<strong>de</strong>rem die Gehaltsabrechnung,<br />

am Projekt beteiligt waren.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>r Verhandlungen fin<strong>de</strong>t<br />

sich in <strong>de</strong>r Konzernbetriebsvereinbarung<br />

„Care for Life“ wie<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>ren<br />

wichtigste Regelungspunkte nunmehr<br />

erläutert wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>r Konzernbetriebsvereinbarung wur<strong>de</strong>n<br />

neben <strong>de</strong>n Verfahrensfragen alle<br />

arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausführlich<br />

erörtert und entsprechend geregelt,<br />

um spätere Missverständnisse und<br />

Unklarheiten zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Antrag und Arbeitsverteilung sind in<br />

<strong>de</strong>r Betriebsvereinbarung geregelt<br />

Grundsätzlich sieht die Konzernbetriebsvereinbarung<br />

vor, dass <strong>de</strong>r Antrag auf Familienpflegezeit<br />

vom EADS- Mitarbeiter<br />

schriftlich spätestens zehn Arbeitstage<br />

vor <strong>de</strong>ren Beginn zu stellen ist. Da <strong>de</strong>m<br />

© Fotolia.com / Peter Maszlen<br />

Pflegefälle in <strong>de</strong>r Familie können we<strong>de</strong>r über Teilzeit noch nach <strong>de</strong>m Pflegezeitgesetz<br />

zufrie<strong>de</strong>nstellend versorgt wer<strong>de</strong>n. Das Familienpflegezeitgesetz schließt diese Lücke.<br />

Unternehmen aber bewusst war, dass gera<strong>de</strong><br />

Pflegefälle oft plötzlich auftreten,<br />

ist für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r kurzfristigen Pflege<br />

das Recht <strong>de</strong>r sofortigen Arbeitsfreistellung<br />

nach § 2 <strong>de</strong>s Pflegezeitgesetzes für<br />

einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen<br />

eingeräumt.<br />

Im Antrag ist anzugeben, für welchen<br />

Zeitraum (maximal 24 Monate)<br />

die vertragliche Arbeitszeit reduziert<br />

wer<strong>de</strong>n soll und wie die verbleiben<strong>de</strong><br />

Arbeitszeit zu verteilen ist. Dabei sieht<br />

die Konzernbetriebsvereinbarung vor,<br />

dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit<br />

grundsätzlich um 50 Prozent<br />

reduziert wird. Die dann vertraglich verringerte<br />

Arbeitszeit muss wöchentlich<br />

min<strong>de</strong>stens 15 Stun<strong>de</strong>n betragen; bei<br />

unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten<br />

o<strong>de</strong>r einer unterschiedlichen<br />

Verteilung <strong>de</strong>r wöchentlichen Arbeitszeit<br />

darf diese Untergrenze im Durchschnitt<br />

eines Zeitraums von bis zu einem<br />

Jahr wöchentlich 15 Stun<strong>de</strong>n nicht unterschreiten.<br />

Wichtig für die Mitarbeiter ist,<br />

dass die Konzernbetriebsvereinbarung<br />

die Regelung beinhaltet, dass während<br />

<strong>de</strong>r Familienpflegezeit keine Mehrarbeit<br />

angeordnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r noch verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Arbeitszeit sind Mitarbeiter und<br />

Vorgesetzter gefragt, eine passen<strong>de</strong> Lö-<br />

12 / 12 personalmagazin<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong>

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