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info<br />
För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
Für <strong>de</strong>n Aufstockungsbetrag, mit <strong>de</strong>m das Unternehmen während <strong>de</strong>r Pflegezeit<br />
in Vorleistung geht, kann es beim Bun<strong>de</strong>samt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />
Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Dazu ist Folgen<strong>de</strong>s wichtig:<br />
Die För<strong>de</strong>rung durch das BFzA setzt <strong>de</strong>n Abschluss einer „Familienpflegezeitversicherung“<br />
voraus. Danach verpflichtet sich <strong>de</strong>r Versicherer, im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s sowie<br />
<strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit <strong>de</strong>s pflegen<strong>de</strong>n Arbeitnehmers das negative Wertguthaben<br />
auszugleichen. Die Details <strong>de</strong>r Familienpflegezeitversicherung regelt § 4 f FPfZG.<br />
Einen Antrag für eine Gruppenversicherung durch das BFzA fin<strong>de</strong>n Sie unter www.<br />
familien-pflege-zeit.<strong>de</strong>. Alternativ können Unternehmen selbstverständlich auch<br />
an<strong>de</strong>re zertifizierte Familienpflegezeitversicherungen abschließen.<br />
Die För<strong>de</strong>rung setzt nicht voraus, dass das Unternehmen das zinslose Darlehen in<br />
Anspruch genommen hat. Kündigt <strong>de</strong>r Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Nachpflegephase beispielsweise<br />
mit einem negativen Arbeitsentgeltguthaben von 5.000 Euro und kann das<br />
Unternehmen diese For<strong>de</strong>rung we<strong>de</strong>r mit Arbeitsentgelt aufrechnen noch war eine<br />
Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung erfolgreich, leistet das BFzA ebenfalls. Voraussetzung ist lediglich,<br />
dass eine för<strong>de</strong>rfähige Familienpflegezeit vereinbart wur<strong>de</strong> (§ 8 Abs. 2 FPfZG).<br />
Kündigt das Unternehmen <strong>de</strong>m Mitarbeiter betriebsbedingt und wäre eine Aufrechnung<br />
mit Arbeitsentgelt nicht möglich, bekommt das Unternehmen keinen<br />
Ausgleich durch das BFza (§ 8 Abs.2 i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 3 FPfZG).<br />
baut sich das negative Arbeitsentgeltguthaben<br />
weiter kontinuierlich auf.<br />
Nach <strong>de</strong>r Entgeltfortzahlung hat <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch<br />
auf Krankengeld auf Basis <strong>de</strong>r<br />
geleisteten Entgeltfortzahlung. Während<br />
dieser Zeit erhöht sich das negative<br />
Arbeitsentgeltguthaben nicht.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Mitarbeiter während <strong>de</strong>r<br />
Nachpflegephase erkrankt, kommt es<br />
zunächst ebenfalls für sechs Wochen<br />
zur Entgeltfortzahlung. Während dieser<br />
Zeit wird das negative Arbeitsentgeltguthaben<br />
weiterhin getilgt.<br />
Ab Bezug von Krankengeld ruht die<br />
Rückzahlung, sodass sich die Nachpflegephase<br />
entsprechend verlängert.<br />
• Kündigungsschutz: Mitarbeiter<br />
haben sowohl während <strong>de</strong>r Familienpflegezeit<br />
als auch während <strong>de</strong>r Nachpflegephase<br />
Kündigungsschutz, § 9<br />
Abs. 3 FPfZG. Lediglich in beson<strong>de</strong>ren<br />
Ausnahmefällen kann eine Kündigung<br />
für zulässig erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Unternehmen haben grundsätzlich<br />
die Möglichkeit, für <strong>de</strong>n pflegen<strong>de</strong>n<br />
Mitarbeiter eine Ersatzkraft<br />
einzustellen. In diesem Fall liegt ein<br />
„sachlicher Befristungsgrund“ im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Teilzeitbefristungsgesetzes<br />
vor. Das Unternehmen kann <strong>de</strong>n befristeten<br />
Arbeitsvertrag unter Einhaltung<br />
einer Frist von zwei Wochen<br />
kündigen, wenn die Pflegezeit vorzeitig<br />
been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, § 9 Abs. 5 FPfZG in<br />
Verbindung mit § 6 Pflegezeitgesetz.<br />
Nachfrage groß, Umsetzung gut<br />
EADS bietet seinen Mitarbeitern seit<br />
<strong>de</strong>m zweiten Quartal 2012 mit „Care<br />
for Life“ die Möglichkeit, nahe Familienangehörige<br />
zu pflegen. Das Mo<strong>de</strong>ll<br />
wird bei <strong>de</strong>n Mitarbeitern stark nachgefragt.<br />
Zahlreiche Einzelberatungsgespräche<br />
wur<strong>de</strong>n geführt, aktuell<br />
wur<strong>de</strong>n bereits 15 Familienpflegezeiten<br />
umgesetzt. <br />
Frank Meyer<br />
ist Leiter Personalpolitik<br />
eaDS.<br />
Katrin Kümmerle<br />
ist Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung,<br />
febs Consulting<br />
GmbH.<br />
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