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info<br />

För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

Für <strong>de</strong>n Aufstockungsbetrag, mit <strong>de</strong>m das Unternehmen während <strong>de</strong>r Pflegezeit<br />

in Vorleistung geht, kann es beim Bun<strong>de</strong>samt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />

Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Dazu ist Folgen<strong>de</strong>s wichtig:<br />

Die För<strong>de</strong>rung durch das BFzA setzt <strong>de</strong>n Abschluss einer „Familienpflegezeitversicherung“<br />

voraus. Danach verpflichtet sich <strong>de</strong>r Versicherer, im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s sowie<br />

<strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit <strong>de</strong>s pflegen<strong>de</strong>n Arbeitnehmers das negative Wertguthaben<br />

auszugleichen. Die Details <strong>de</strong>r Familienpflegezeitversicherung regelt § 4 f FPfZG.<br />

Einen Antrag für eine Gruppenversicherung durch das BFzA fin<strong>de</strong>n Sie unter www.<br />

familien-pflege-zeit.<strong>de</strong>. Alternativ können Unternehmen selbstverständlich auch<br />

an<strong>de</strong>re zertifizierte Familienpflegezeitversicherungen abschließen.<br />

Die För<strong>de</strong>rung setzt nicht voraus, dass das Unternehmen das zinslose Darlehen in<br />

Anspruch genommen hat. Kündigt <strong>de</strong>r Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Nachpflegephase beispielsweise<br />

mit einem negativen Arbeitsentgeltguthaben von 5.000 Euro und kann das<br />

Unternehmen diese For<strong>de</strong>rung we<strong>de</strong>r mit Arbeitsentgelt aufrechnen noch war eine<br />

Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung erfolgreich, leistet das BFzA ebenfalls. Voraussetzung ist lediglich,<br />

dass eine för<strong>de</strong>rfähige Familienpflegezeit vereinbart wur<strong>de</strong> (§ 8 Abs. 2 FPfZG).<br />

Kündigt das Unternehmen <strong>de</strong>m Mitarbeiter betriebsbedingt und wäre eine Aufrechnung<br />

mit Arbeitsentgelt nicht möglich, bekommt das Unternehmen keinen<br />

Ausgleich durch das BFza (§ 8 Abs.2 i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 3 FPfZG).<br />

baut sich das negative Arbeitsentgeltguthaben<br />

weiter kontinuierlich auf.<br />

Nach <strong>de</strong>r Entgeltfortzahlung hat <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch<br />

auf Krankengeld auf Basis <strong>de</strong>r<br />

geleisteten Entgeltfortzahlung. Während<br />

dieser Zeit erhöht sich das negative<br />

Arbeitsentgeltguthaben nicht.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Mitarbeiter während <strong>de</strong>r<br />

Nachpflegephase erkrankt, kommt es<br />

zunächst ebenfalls für sechs Wochen<br />

zur Entgeltfortzahlung. Während dieser<br />

Zeit wird das negative Arbeitsentgeltguthaben<br />

weiterhin getilgt.<br />

Ab Bezug von Krankengeld ruht die<br />

Rückzahlung, sodass sich die Nachpflegephase<br />

entsprechend verlängert.<br />

• Kündigungsschutz: Mitarbeiter<br />

haben sowohl während <strong>de</strong>r Familienpflegezeit<br />

als auch während <strong>de</strong>r Nachpflegephase<br />

Kündigungsschutz, § 9<br />

Abs. 3 FPfZG. Lediglich in beson<strong>de</strong>ren<br />

Ausnahmefällen kann eine Kündigung<br />

für zulässig erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unternehmen haben grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, für <strong>de</strong>n pflegen<strong>de</strong>n<br />

Mitarbeiter eine Ersatzkraft<br />

einzustellen. In diesem Fall liegt ein<br />

„sachlicher Befristungsgrund“ im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Teilzeitbefristungsgesetzes<br />

vor. Das Unternehmen kann <strong>de</strong>n befristeten<br />

Arbeitsvertrag unter Einhaltung<br />

einer Frist von zwei Wochen<br />

kündigen, wenn die Pflegezeit vorzeitig<br />

been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, § 9 Abs. 5 FPfZG in<br />

Verbindung mit § 6 Pflegezeitgesetz.<br />

Nachfrage groß, Umsetzung gut<br />

EADS bietet seinen Mitarbeitern seit<br />

<strong>de</strong>m zweiten Quartal 2012 mit „Care<br />

for Life“ die Möglichkeit, nahe Familienangehörige<br />

zu pflegen. Das Mo<strong>de</strong>ll<br />

wird bei <strong>de</strong>n Mitarbeitern stark nachgefragt.<br />

Zahlreiche Einzelberatungsgespräche<br />

wur<strong>de</strong>n geführt, aktuell<br />

wur<strong>de</strong>n bereits 15 Familienpflegezeiten<br />

umgesetzt. <br />

Frank Meyer<br />

ist Leiter Personalpolitik<br />

eaDS.<br />

Katrin Kümmerle<br />

ist Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung,<br />

febs Consulting<br />

GmbH.<br />

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