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weigerungsrecht zusteht, ohne dass er<br />

zugleich das Arbeitsverhältnis kündigen<br />

muss. Die Angemessenheit <strong>de</strong>r Arbeitnehmerreaktion<br />

wird zu<strong>de</strong>m auch<br />

danach zu beurteilen sein, ob erhöhte<br />

Risiken zwangsläufig mit <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Tätigkeit einhergehen. So kann ein<br />

aus Krisengebieten berichten<strong>de</strong>r Journalist<br />

nicht fristlos unter Hinweis auf die<br />

Risiken in einem Krisengebiet kündigen.<br />

<strong>de</strong>n Nachweis, dass <strong>de</strong>r Arbeitgeber alle<br />

notwendigen Vorkehrungen im Sinne<br />

eines effektiven Arbeitsschutzes getroffen<br />

hat. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter<br />

häufig ins Ausland entsen<strong>de</strong>n, fassen<br />

allgemeine Verhaltensmaßstäbe und<br />

eigene Pflichten auch in Richtlinien zusammen,<br />

um eine klare Leitlinie zu kommunizieren,<br />

vergleichbar zu Ethik- o<strong>de</strong>r<br />

Compliance-Richtlinien. <br />

Das Interview führte Thomas Muschiol.<br />

personalmagazin: Gibt es Möglichkeiten,<br />

sich auf solche Situationen arbeitsvertraglich<br />

vorzubereiten?<br />

Reinhard: Die Fürsorgepflicht wie die arbeitsschutzrechtliche<br />

Pflicht zur Gefährdungsanalyse<br />

zwingen <strong>de</strong>n Arbeitgeber,<br />

beson<strong>de</strong>re Risiken eines Auslandseinsatzes<br />

zu prüfen und die entsandten Mitarbeiter<br />

angemessen auf die beson<strong>de</strong>ren<br />

Auslandsanfor<strong>de</strong>rungen vorzubereiten.<br />

Der Arbeitgeber hat daher die Mitarbeiter<br />

zu informieren, sich um eine angemessen<br />

Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel<br />

Impfschutz, zu kümmern, in Krisengebieten<br />

ein Sicherheitstraining anzubieten<br />

und schließlich auch auf interkulturelle<br />

Sicher heitsrisiken hinzuweisen.<br />

personalmagazin: Was kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

im Einzelnen praktisch tun?<br />

Reinhard: Arbeitgeber sollten zunächst<br />

<strong>de</strong>n zuständigen Vorgesetzten Checklisten<br />

an die Hand geben. Anhand dieser<br />

und allgemein festgelegter Verfahrensschritte<br />

wer<strong>de</strong>n Mitarbeiter vor <strong>de</strong>r Entsendung<br />

vorbereitet und abgesichert.<br />

Verhaltens- und Gesundheitsschutzhinweise<br />

können schriftlich zusammengefasst<br />

wer<strong>de</strong>n. Einzelmaßnahmen wie die<br />

Übergabe solcher Hinweise, Sicherheitstrainings,<br />

interkulturelle Schulungen<br />

o<strong>de</strong>r Sicherheitsmaßnahmen vor Ort<br />

sollten dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Zu diesen<br />

Maßnahmen können eine medizinische<br />

Unterstützung vor Ort, die Beauftragung<br />

von Sicherheitsdiensten, Anweisungen<br />

im Fall einer Krise o<strong>de</strong>r weitere Schutzmaßnahmen<br />

(Versicherungsschutz,<br />

Rückreisemöglichkeiten) zählen. Die Dokumentation<br />

erleichtert im Extremfall<br />

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