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70 Recht_social media<br />

„Twittern Sie mal or<strong>de</strong>ntlich!“<br />

trend. Immer mehr Unternehmen ent<strong>de</strong>cken das Twittern als Marketinginstrument.<br />

Wer seine Mitarbeiter darauf ansetzt, muss arbeitsrechtliche Lösungen fin<strong>de</strong>n.<br />

Von Thomas Muschiol (Red.)<br />

Die Kommunikationserweiterung<br />

durch <strong>de</strong>n Nachrichtendienst<br />

„Twitter“ hat mittlerweile<br />

eine gigantische Dimension<br />

erreicht und durchdringt alle Lebensbereiche<br />

und Situationen. Dabei ist es nicht<br />

nur <strong>de</strong>r Pendler im Vorort-Zug o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Spaziergänger auf <strong>de</strong>r Parkbank, <strong>de</strong>r mit<br />

konzentriertem Blick auf sein Smartphone<br />

eine unbekannte Zahl von Twitter-<br />

Kollegen an seinen aktuellen Erlebnissen<br />

teilnehmen lässt. Twittern ist viel mehr<br />

Wertvolle Twitter-Kontakte:<br />

Ob privat o<strong>de</strong>r dienstlich erworben,<br />

ist eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Frage.<br />

© Fotolia.com / volksgrafik<br />

gesellschaftsfähig gewor<strong>de</strong>n. Dies nicht<br />

nur durch Politiker, die sich zunehmend<br />

gerne twitternd vor laufen<strong>de</strong>n Kameras<br />

zeigen, auch <strong>de</strong>n Business-Bereich hat<br />

die virtuelle und grenzenlose Kommunikationsform<br />

schon längst erreicht.<br />

Zunächst eher zur lieben Not von Personalverantwortlichen.<br />

Die beschäftigten<br />

sich ursprünglich damit, wie sie <strong>de</strong>n<br />

Trend zur ständigen Twitter-Verbindung<br />

arbeitsrechtlich in <strong>de</strong>n Griff bekommen.<br />

Denn ein geübter Twitterer hält parallel<br />

zu seiner Arbeitstätigkeit permanent<br />

Kontakt zu seinen virtuellen Gruppierungen,<br />

neu<strong>de</strong>utsch auch „Follower“<br />

genannt. Das „Zwitschern“ zu verbieten<br />

ist allerdings ein schwieriges Unterfangen,<br />

<strong>de</strong>nn gegen entsprechen<strong>de</strong><br />

Twitter-Verbote stellten sich oftmals die<br />

Führungskräfte selbst. Sie erkannten,<br />

dass das Twittern auch durchaus zu Geschäftszwecken<br />

nutzbar ist.<br />

Es besteht Regelungsbedarf<br />

Darüber sind sich die Experten einig:<br />

Twittern im Betrieb sollte arbeitsrechtlich<br />

geregelt sein. Insbeson<strong>de</strong>re Möglichkeiten<br />

o<strong>de</strong>r auch Verbote <strong>de</strong>s privaten<br />

Twitterns sollten fixiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Ist es aber nicht von vornherein ein<br />

untauglicher Versuch, mit <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rtwen<strong>de</strong> stammen<strong>de</strong>n BGB<br />

und <strong>de</strong>ssen Grundzügen <strong>de</strong>s Arbeitsvertragsrechts<br />

<strong>de</strong>rartige virtuelle Quantensprünge<br />

in praktikable Vorschriften<br />

zu fassen? Prinzipiell ist dies möglich,<br />

meint Arbeitsrechtsexperte Professor<br />

Stefan Lunk. Er sieht die Probleme eher<br />

darin, dass sich Privates und Dienstliches<br />

faktisch oft nicht trennen lasse.<br />

Aber die Arbeitsrechtler, die <strong>de</strong>rzeit<br />

zu Dutzen<strong>de</strong>n an sogenannten „Social-<br />

Media-Gui<strong>de</strong>lines“ arbeiten, können<br />

kaum Luft holen. Immer öfter stellt sich<br />

ein weiteres, speziell arbeitsrechtliches<br />

Twitter-Problem. Das Zauberwort heißt<br />

„Twittern als Arbeitspflicht“ und trägt<br />

<strong>de</strong>m Umstand Rechnung, dass immer<br />

mehr Marketingstrategen das Twittern<br />

als Kontakt und Verkaufsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Zukunft<br />

erkannt haben. Da liegt es nahe,<br />

das Twittern nicht etwa einzuschränken,<br />

son<strong>de</strong>rn im Gegenteil vom Mitarbeiter<br />

zu for<strong>de</strong>rn, dass er in Zukunft doch bit-<br />

personalmagazin 12 / 12

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