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70 Recht_social media<br />
„Twittern Sie mal or<strong>de</strong>ntlich!“<br />
trend. Immer mehr Unternehmen ent<strong>de</strong>cken das Twittern als Marketinginstrument.<br />
Wer seine Mitarbeiter darauf ansetzt, muss arbeitsrechtliche Lösungen fin<strong>de</strong>n.<br />
Von Thomas Muschiol (Red.)<br />
Die Kommunikationserweiterung<br />
durch <strong>de</strong>n Nachrichtendienst<br />
„Twitter“ hat mittlerweile<br />
eine gigantische Dimension<br />
erreicht und durchdringt alle Lebensbereiche<br />
und Situationen. Dabei ist es nicht<br />
nur <strong>de</strong>r Pendler im Vorort-Zug o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Spaziergänger auf <strong>de</strong>r Parkbank, <strong>de</strong>r mit<br />
konzentriertem Blick auf sein Smartphone<br />
eine unbekannte Zahl von Twitter-<br />
Kollegen an seinen aktuellen Erlebnissen<br />
teilnehmen lässt. Twittern ist viel mehr<br />
Wertvolle Twitter-Kontakte:<br />
Ob privat o<strong>de</strong>r dienstlich erworben,<br />
ist eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Frage.<br />
© Fotolia.com / volksgrafik<br />
gesellschaftsfähig gewor<strong>de</strong>n. Dies nicht<br />
nur durch Politiker, die sich zunehmend<br />
gerne twitternd vor laufen<strong>de</strong>n Kameras<br />
zeigen, auch <strong>de</strong>n Business-Bereich hat<br />
die virtuelle und grenzenlose Kommunikationsform<br />
schon längst erreicht.<br />
Zunächst eher zur lieben Not von Personalverantwortlichen.<br />
Die beschäftigten<br />
sich ursprünglich damit, wie sie <strong>de</strong>n<br />
Trend zur ständigen Twitter-Verbindung<br />
arbeitsrechtlich in <strong>de</strong>n Griff bekommen.<br />
Denn ein geübter Twitterer hält parallel<br />
zu seiner Arbeitstätigkeit permanent<br />
Kontakt zu seinen virtuellen Gruppierungen,<br />
neu<strong>de</strong>utsch auch „Follower“<br />
genannt. Das „Zwitschern“ zu verbieten<br />
ist allerdings ein schwieriges Unterfangen,<br />
<strong>de</strong>nn gegen entsprechen<strong>de</strong><br />
Twitter-Verbote stellten sich oftmals die<br />
Führungskräfte selbst. Sie erkannten,<br />
dass das Twittern auch durchaus zu Geschäftszwecken<br />
nutzbar ist.<br />
Es besteht Regelungsbedarf<br />
Darüber sind sich die Experten einig:<br />
Twittern im Betrieb sollte arbeitsrechtlich<br />
geregelt sein. Insbeson<strong>de</strong>re Möglichkeiten<br />
o<strong>de</strong>r auch Verbote <strong>de</strong>s privaten<br />
Twitterns sollten fixiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Ist es aber nicht von vornherein ein<br />
untauglicher Versuch, mit <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r<br />
Jahrhun<strong>de</strong>rtwen<strong>de</strong> stammen<strong>de</strong>n BGB<br />
und <strong>de</strong>ssen Grundzügen <strong>de</strong>s Arbeitsvertragsrechts<br />
<strong>de</strong>rartige virtuelle Quantensprünge<br />
in praktikable Vorschriften<br />
zu fassen? Prinzipiell ist dies möglich,<br />
meint Arbeitsrechtsexperte Professor<br />
Stefan Lunk. Er sieht die Probleme eher<br />
darin, dass sich Privates und Dienstliches<br />
faktisch oft nicht trennen lasse.<br />
Aber die Arbeitsrechtler, die <strong>de</strong>rzeit<br />
zu Dutzen<strong>de</strong>n an sogenannten „Social-<br />
Media-Gui<strong>de</strong>lines“ arbeiten, können<br />
kaum Luft holen. Immer öfter stellt sich<br />
ein weiteres, speziell arbeitsrechtliches<br />
Twitter-Problem. Das Zauberwort heißt<br />
„Twittern als Arbeitspflicht“ und trägt<br />
<strong>de</strong>m Umstand Rechnung, dass immer<br />
mehr Marketingstrategen das Twittern<br />
als Kontakt und Verkaufsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Zukunft<br />
erkannt haben. Da liegt es nahe,<br />
das Twittern nicht etwa einzuschränken,<br />
son<strong>de</strong>rn im Gegenteil vom Mitarbeiter<br />
zu for<strong>de</strong>rn, dass er in Zukunft doch bit-<br />
personalmagazin 12 / 12