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63<br />
Die lange Bank wird<br />
immer länger<br />
Das im Jahr 2010 spektakulär angekündigte<br />
neue Beschäftigtendatenschutzgesetz<br />
hat es bis heute nicht über die<br />
parlamentarischen Hür<strong>de</strong>n geschafft, und<br />
<strong>de</strong>r Entwurf wur<strong>de</strong> immer wie<strong>de</strong>r auf die lange<br />
Bank geschoben. Jetzt wur<strong>de</strong> die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
über eine parlamen tarische<br />
Anfrage aufgefor<strong>de</strong>rt, endlich Farbe zu bekennen,<br />
ob und gegebenenfalls wann mit<br />
einer Realisierung dieses für die Praxis sehr<br />
wichtigen Gesetzes zu rechnen ist. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s „Ob“ beteuerte die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
in ihrer Antwort, dass sie weiterhin am Gesetzesentwurf<br />
festhalten wer<strong>de</strong>. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s „Wann“ führt die Regierung aus: „Der Gesetzentwurf<br />
liegt nunmehr <strong>de</strong>m Deutschen<br />
Bun<strong>de</strong>stag zur Beratung vor. Inwieweit dort<br />
Än<strong>de</strong>rungen erfolgen wer<strong>de</strong>n, liegt in <strong>de</strong>r<br />
Entscheidungsbefugnis <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages.“<br />
All das <strong>de</strong>utet darauf hin, dass mit<br />
einer Realisierung <strong>de</strong>s Gesetzes vor <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stagswahlen<br />
im Herbst 2013 wohl nicht<br />
mehr zu rechnen ist.<br />
Minijobber: Ab 2013 gelten 450 Euro als Höchstentgelt.<br />
Minijob-Grenze wird angehoben<br />
Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Minijob-Grenze kommt und ist zunächst einfach<br />
zu formulieren. Ansteigen soll das bisherige Höchstentgelt von 400<br />
Euro auf 450 Euro. Aber wer <strong>de</strong>n Gesetzgeber kennt, <strong>de</strong>r weiß, dass<br />
<strong>de</strong>r Teufel im Detail liegt. So auch hier, <strong>de</strong>nn das Än<strong>de</strong>rungsgesetz strotzt<br />
gera<strong>de</strong>zu von Ausnahme- und Übergangsregelungen. Die wichtigste ist:<br />
Bestehen<strong>de</strong> Vertragsverhältnisse mit Minijobbern wer<strong>de</strong>n noch nach <strong>de</strong>n<br />
bisherigen Rechtsvorschriften abgerechnet, je<strong>de</strong>nfalls so lange, wie diese<br />
nicht über die bisherige Grenze von 400 Euro angehoben wer<strong>de</strong>n. Wer dagegen<br />
seine bisherigen Minijobber ab 2013 über 400 Euro hinaus bezahlen<br />
möchte, <strong>de</strong>r muss sich an das neue Recht halten. Die wichtigste Verän<strong>de</strong>rung<br />
dabei: Es besteht dann grundsätzlich eine Beitragspflicht in <strong>de</strong>r<br />
Rentenversicherung. Richtig kompliziert wird es für Arbeitgeber mit Mitarbeitern,<br />
welche bisher zwischen 400 und 450 Euro verdient haben. Hier<br />
gelten für eine zweijährige Übergangsfrist komplizierte Son<strong>de</strong>rregelungen,<br />
die unter an<strong>de</strong>rem zur Folge haben können, dass Doppelanmeldungen für<br />
diese Mitarbeiter bei <strong>de</strong>r Einzugsstelle und <strong>de</strong>r Minijob-Zentrale abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Hinweis: In unserem „Entgelt Spezial“ wer<strong>de</strong>n wir in <strong>de</strong>r nächsten<br />
Ausgabe über die Auswirkungen <strong>de</strong>r neuen Rechtslage berichten.<br />
Der Umlagesatz beträgt künftig 0,15 Prozent.<br />
Insolvenzgeldumlage steigt 2013<br />
Ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2013 wird die Umlage zur Finanzierung <strong>de</strong>s Insolvenzgelds<br />
für Arbeitgeber erheblich teurer. Der Umlagesatz beträgt<br />
künftig 0,15 Prozent. Bis 31. Dezember 2012 sind es noch 0,04 Prozent.<br />
Der <strong>de</strong>utliche Anstieg resultiert daraus, dass in <strong>de</strong>n Jahren 2011 und 2012<br />
aufgelaufene Reserven <strong>de</strong>r Insolvenzgeldumlage abgebaut wer<strong>de</strong>n mussten.<br />
Berücksichtigt man die Überschüsse nicht, so hätte sich bereits 2011 und 2012<br />
ein Umlagesatz von 0,1 Prozent errechnet.<br />
Der nun festgelegte Umlagesatz entspricht <strong>de</strong>m durchschnittlichen Umlagesatz<br />
seit <strong>de</strong>r Begrenzung auf das Bemessungsentgelt im Jahr 2005. Künftig<br />
wird die Insolvenzgeldumlage im Gesetz festgeschrieben. Die Norm schafft<br />
eine Art Finanzkorridor, innerhalb <strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Umlagesatz konstant bleiben<br />
und <strong>de</strong>n Finanzbedarf bei normalen konjunkturellen Schwankungen ohne<br />
Anpassung <strong>de</strong>s Umlagesatzes ab<strong>de</strong>cken soll.<br />
Der Bun<strong>de</strong>stag hat das Gesetz En<strong>de</strong> Oktober verabschie<strong>de</strong>t. Der Bun<strong>de</strong>srat<br />
wird das Gesetz voraussichtlich En<strong>de</strong> November abschließend beraten.<br />
12 / 12 personalmagazin Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>