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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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. Versagen von Führung und Dienstaufsicht<br />

Die Kollegiale Führung im OWS hat bei der Dienstaufsicht und der Wahrnehmung der damit verbundenen<br />

Führung für das Psychiatrische Zentrum – OWS versagt. Es gab keine regelmäßigen<br />

Kontrollen. Nur im Anlassfall, wenn z.B. PatientInnen / Personal zu Schaden kam oder Sachschaden<br />

entstand (z.B. durch Brände) wurde die Kollegiale Führung informiert und evtl. tätig.<br />

Umgang der Führung mit „besonderen Ereignissen“<br />

Bei „besonderen Ereignissen“ wurde im allgemeinen der Dienstweg eingehalten, also Meldung<br />

„nach oben“ erstattet. In der Untersuchungskommission hat die Kollegiale Führung oder das KAV-<br />

Management zu keinem einzigen der bekannt gewordenen „besonderen Ereignisse“ (z.B. Suizid,<br />

körperliche Schädigung durch Eigen- oder Fremdverschulden, unklarer Todesfall, Brandlegung)<br />

darlegen können, dass darauf durch die Führungsebene mit einer strukturierten und standardisierten<br />

Analyse des Vorfalles reagiert wurde. Trotz wiederholtem Auftretens derart gravierender<br />

Vorkommnisse wurden keine Konzepte, Maßnahmen, medizinisch-pflegerische Leit- oder Richtlinien<br />

entwickelt, die geeignet gewesen wären, derartigen Ereignissen im gesamten Psychiatrischen<br />

Zentrum vorzubeugen.<br />

Das „besondere Ereignis“ wurde von der Führungsebene lediglich unter dem Blickwinkel der<br />

psychiatrischen Krankheit der/des Betroffenen bzw. als „in der Psychiatrie eben unvermeidbar“<br />

interpretiert.<br />

Obwohl die großen strukturellen Probleme, die Unterdotierung der Psychiatrie, die völlig veraltete<br />

Infrastruktur und der gravierende Personalmangel sowohl bei den Primarärztesitzungen als auch<br />

den Sitzungen der Kollegialen Führung seit Jahren Thema waren, wurden die sich wiederholenden<br />

- Suizide, körperliche Schädigungen durch Eigen- oder Fremdverschulden, unklaren Todesfälle,<br />

Brandlegungen – nicht damit in Verbindung gebracht. Die Führungsebene wollte den klaren<br />

Zusammenhang zwischen chronischem Mangel und Organisationsverschulden nicht zur Kenntnis<br />

nehmen. Dementsprechend blieben Konsequenzen in Richtung Organisationsverbesserung<br />

und verantwortlicher Wahrnehmung der Dienstaufsicht aus.<br />

Diese Feststellungen werden durch folgende Aussagen bestätigt:<br />

Sprecher der Staatsanwaltschaft Mag. Jarosch (18.9.08, S. 6) „Strukturelle Mängel, Personalmängel,<br />

Dinge in organisatorischen Abläufen, all das kann ein Organisationsverschulden<br />

sein. All das ergibt sich immer aus einem Zusammenspiel verschiedener handelnder Personen.<br />

Entscheidungsträger einerseits, aber auch nur MitarbeiterInnen, die alle zusammen ein Umfeld<br />

entstehen lassen, in dem es zu Unglücksfällen kommen kann. Das wird allgemein als Organisationsverschulden<br />

angesehen. Es ist nicht klar festmachbar: <strong>Der</strong> ist Schuld, der hat es gemacht:<br />

So einfach ist eben nicht.“<br />

Mittelbauvertreterin im OWS Dr. in Leth (17.7.08, S.6) „Dass das Thema, dass Personalmangel<br />

besteht, thematisiert wurde, weiß ich. ..... Es gibt z.B. diesen § 3, wo man in einer gefährlichen<br />

Situation als Angestellter auch darauf schauen muss, dass man sich selber in Sicherheit bringt<br />

und ich eigentlich nicht weiß, wie reagiere ich jetzt als diensthabende OberärztIn. Ich kann nicht<br />

einfach, um mich zu schützen, gehen und das Team da stehen lassen, die anderen PatientInnen<br />

stehen lassen. Wir haben diese Dinge immer wieder in Form von Protokollen thematisiert, auch<br />

an die Kollegiale Führung weitergeleitet.“<br />

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