Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
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• Die Arbeit der Betroffenen-Vertretungsorganisationen und Angehörigen-Vertretungsorganisationen<br />
ist mit einem Fixbetrag aus dem Budget für Gesundheit und Soziales auszustatten.<br />
Maßnahmen im Bereich Qualitätssicherung, „state-of-the-art“-Versorgung und<br />
Sicherheit<br />
• Entwicklung von Leit- und Richtlinien für den Bereich der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen<br />
im KAV unter Einbeziehung der PatientInnenanwälte nach dem Unterbringungsgesetz.<br />
• Angleichung der Qualitäts- und Betreuungsstandards nach oben für alle Abteilungen für<br />
Psychiatrie im KAV (keine Weiterführung der Zwei-Klassen-Psychiatrie).<br />
• Verbindliche Umsetzung der Anforderungen des Konsensdokumentes der Österreichischen<br />
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie „Prävention und Management von<br />
psychiatrischen Notfällen im stationären Bereich“.<br />
• Forcierter Ausbau der Ressourcen für die stationäre Aufnahme von Kindern und Jugendlichen<br />
– keine weiteren Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen auf der Erwachsenenpsychiatrie.<br />
• Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Landes Wien und des Bundesministeriums<br />
für Justiz zur Prüfung, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um die<br />
Gruppe von besonders schwierigen und aggressiven Jugendlichen auf adäquaten Wohnplätzen<br />
unterbringen zu können. Diese Einrichtung gibt es derzeit nicht, was dazu führt,<br />
dass diese Jugendlichen auf psychiatrischen Abteilungen für lange Zeit fehluntergebracht<br />
werden.<br />
• Bei der Planung und Finanzierung von Leistungen ist besonderes Augenmerk auf eine<br />
Optimierung der Schnittstellen zum teilstationären und ambulanten Bereich und auf die<br />
Schnittstellen zur Kinder- und Jugendwohlfahrt, zur Behindertenhilfe und zur Geriatrie zu<br />
legen.<br />
Maßnahmen im Bereich bauliche und infrastrukturelle Verbesserungen<br />
• Sicherstellung eines raschen Zuganges zu Intermediate-Care- und Intensivbetten für<br />
psychiatrische PatientInnen.<br />
• Aufrüstung der Infrastruktur auf einen zeitgemäßen Stand, insbesondere im Psychiatrischen<br />
Zentrum – OWS.<br />
• Bis zur Realisierung der Eingliederung der Psychiatrischen Abteilungen des OWS in die<br />
Schwerpunktkrankenanstalten der Gemeinde Wien ist ein Übergangssanierungskonzept<br />
zu erstellen<br />
Finanzierung<br />
• Für alle Maßnahmen der „Psychiatriereform 2009“ ist im Budget der Gemeinde Wien<br />
jährlich Vorsorge zu treffen.<br />
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