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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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FAZIT<br />

Allen PatientInnen, die ohne eigenen Wunsch in der Psychiatrie untergebracht sind, wird<br />

kraft Unterbringungsgesetz (UbG) ein PatientInnenanwalt als Rechtsbeistand beigestellt,<br />

die/der ihre Rechte parteilich zu vertreten hat.<br />

Beide PatientInnen, die 2003 und 2005 im OWS schwere Brandunfälle erlitten haben, waren<br />

lt. UbG untergebracht. Die PatientInnenanwälte wurden in beiden Fällen vom OWS bzw.<br />

KAV über die Unfälle nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl sie zum Schadenszeitpunkt deren<br />

RechtsvertreterInnen waren. Bis heute gibt es keine Meldeverpflichtung der Abteilungen gegenüber<br />

den PatienInnenanwälten, wenn von ihnen vertretene PatientInnen während der<br />

Unterbringung zu Schaden kommen und von der psychiatrischen Abteilung in ein anderes<br />

Krankenhaus transferiert werden müssen.<br />

Die SPÖ hat mittels ihrer Mehrheit in der Untersuchungskommission verhindert, dass ehemalige<br />

psychiatrische PatientInnen, deren Angehörigen, Angehörigen-Vertretungs-Organisationen<br />

und Anwälte, die geschädigte PatientInnen vertreten, in der Untersuchungskommission<br />

aussagen können. Jeder diesbezügliche Antrag der Opposition auf Einvernahme<br />

dieser ZeugInnen wurde von der Mehrheitsfraktion mit fadenscheinigen Argumenten („Es<br />

soll kein Vorführen der PatientInnen geben“) abgelehnt.<br />

Das einzige Angebot, das die Mehrheitsfraktion den Betroffenen und deren Angehörigen<br />

machte war, dass sie sich an den <strong>Wiener</strong> PatientInnen- und Pflegeanwalt Hon. Prof. Dr.<br />

Brustbauer wenden können. Lt. Wunsch der Mehrheitsfraktion sollte Herr Dr. Brustbauer<br />

diese Aussagen sammeln und sie dann in der Untersuchungskommission vorbringen.<br />

Die Aussage von Herrn Dr. Brustbauer in der Untersuchungskommission hinterließ den Eindruck<br />

von fachlicher Inkompetenz und Desinteresse an der Situation der psychiatrischen<br />

PatientInnen. Beschwerden werden entgegengenommen und Aktenberge angehäuft. Durch<br />

seine Form der Amtsausübung ist er nicht der Anwalt für die Interessen von PatientInnen,<br />

sondern Feigenblatt für die im Gesundheitswesen politisch zuständige Stadträtin.<br />

Im OWS ist eine Stabstelle für Qualitäts- und Beschwerdemanagement eingerichtet. Die<br />

Grünen haben die Ladung der Leiterin der Stabstelle in die Untersuchungskommission beantragt<br />

um Auskunft über die Situation im OWS im Bereich Qualitätsarbeit und Beschwerdemanagement<br />

zu erlangen. Auch diese Zeugeneinvernahme wurde von der Mehrheitsfraktion<br />

ohne Angabe von Gründen abgelehnt.<br />

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