Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
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FAZIT<br />
Allen PatientInnen, die ohne eigenen Wunsch in der Psychiatrie untergebracht sind, wird<br />
kraft Unterbringungsgesetz (UbG) ein PatientInnenanwalt als Rechtsbeistand beigestellt,<br />
die/der ihre Rechte parteilich zu vertreten hat.<br />
Beide PatientInnen, die 2003 und 2005 im OWS schwere Brandunfälle erlitten haben, waren<br />
lt. UbG untergebracht. Die PatientInnenanwälte wurden in beiden Fällen vom OWS bzw.<br />
KAV über die Unfälle nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl sie zum Schadenszeitpunkt deren<br />
RechtsvertreterInnen waren. Bis heute gibt es keine Meldeverpflichtung der Abteilungen gegenüber<br />
den PatienInnenanwälten, wenn von ihnen vertretene PatientInnen während der<br />
Unterbringung zu Schaden kommen und von der psychiatrischen Abteilung in ein anderes<br />
Krankenhaus transferiert werden müssen.<br />
Die SPÖ hat mittels ihrer Mehrheit in der Untersuchungskommission verhindert, dass ehemalige<br />
psychiatrische PatientInnen, deren Angehörigen, Angehörigen-Vertretungs-Organisationen<br />
und Anwälte, die geschädigte PatientInnen vertreten, in der Untersuchungskommission<br />
aussagen können. Jeder diesbezügliche Antrag der Opposition auf Einvernahme<br />
dieser ZeugInnen wurde von der Mehrheitsfraktion mit fadenscheinigen Argumenten („Es<br />
soll kein Vorführen der PatientInnen geben“) abgelehnt.<br />
Das einzige Angebot, das die Mehrheitsfraktion den Betroffenen und deren Angehörigen<br />
machte war, dass sie sich an den <strong>Wiener</strong> PatientInnen- und Pflegeanwalt Hon. Prof. Dr.<br />
Brustbauer wenden können. Lt. Wunsch der Mehrheitsfraktion sollte Herr Dr. Brustbauer<br />
diese Aussagen sammeln und sie dann in der Untersuchungskommission vorbringen.<br />
Die Aussage von Herrn Dr. Brustbauer in der Untersuchungskommission hinterließ den Eindruck<br />
von fachlicher Inkompetenz und Desinteresse an der Situation der psychiatrischen<br />
PatientInnen. Beschwerden werden entgegengenommen und Aktenberge angehäuft. Durch<br />
seine Form der Amtsausübung ist er nicht der Anwalt für die Interessen von PatientInnen,<br />
sondern Feigenblatt für die im Gesundheitswesen politisch zuständige Stadträtin.<br />
Im OWS ist eine Stabstelle für Qualitäts- und Beschwerdemanagement eingerichtet. Die<br />
Grünen haben die Ladung der Leiterin der Stabstelle in die Untersuchungskommission beantragt<br />
um Auskunft über die Situation im OWS im Bereich Qualitätsarbeit und Beschwerdemanagement<br />
zu erlangen. Auch diese Zeugeneinvernahme wurde von der Mehrheitsfraktion<br />
ohne Angabe von Gründen abgelehnt.<br />
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