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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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nicht nur, denke ich. Es gab kein strukturiertes Kennenlernen, keine Meetings zwischen AssistentInnen<br />

und Direktion.“<br />

Bis zum heutigen Tag besteht für das Personal des psychiatrischen Zentrums das<br />

Risiko der Übernahmefahrlässigkeit<br />

Die Folgen der personellen Mangelsituation sind für das Personal und die PatientInnen gravierend.<br />

Das Schreiben von sieben dienstplanerstellenden ÄrztInnen im Psychiatrischen Zentrum vom<br />

31. Oktober 2008 an Frau Direktorin Kalousek und über den Dienstweg an Direktorin Herbek und<br />

Generaldirektor Marhold könnte nicht deutlicher sein (der Brief in Auszügen):<br />

„Es haben in den letzten 2,5 Jahren 20 Fachärzte das Haus verlassen, geschätzte 12 Facharztposten<br />

sind derzeit nicht bzw. mit Turnusärzten besetzt“.<br />

„Die bisherige Kompensation dieses Personalmangels mit allen Folgen - Nichtbesetzbarkeit von<br />

Dienstlisten, mangelnde Tagespräsenz, Doppelversorgung von Primariaten, Defizite in der Ausbildungsqualität,<br />

vermehrte Erschöpfung der Dienstmannschaften, Burn out, Krankenstände etc.-<br />

lag ausschließlich bei den Fach- und OberärztInnen des psychiatrischen Zentrums, (die auf Basis<br />

ständiger Mehrleistungen, die zum Teil dem Arbeitszeitgesetz zuwiderlaufen bzw. nach u.E. einer<br />

Übernahmefahrlässigkeit unter den gegebenen personellen und räumlich-lokalen Besonderheiten<br />

des OWS entsprechen), die Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages des psychiatrischen<br />

Zentrums zu gewährleistet haben.<br />

Wir haben wiederholt auch schriftlich darauf hingewiesen, dass wir nicht mehr in der Lage sind,<br />

solche Mehrleistungen zu erbringen.<br />

Herr Prof. Kopetzki (Uni Wien/Medizinrecht) rät dem Personal, diese Mangel- und Überlastungssituation,<br />

die für die ÄrztInnen die Gefahr der Übernahmefahrlässigkeit birgt, dem Träger schriftlich<br />

und immer wieder zu melden.<br />

Kopetzki (11.12.08, S. 15) „...Wenn ich ein Personal wäre, würde ich eigentlich in extremen Unsicherheiten<br />

meinen Dienstgeber dazu zwingen, mir eine Weisung zu geben...“<br />

„Ich würde vor allem den Umstand, dass ich im Grunde mit den Mitteln die ich habe, nicht hundertprozentig<br />

in der Lage bin, das zu tun, was eigentlich gefordert ist, permanent zu meinem Träger<br />

kommunizieren. Dann schließt das nämlich aus, dass man sagt, „na ja, wieso hast du nicht und<br />

wieso hättest du nicht?“ Wenn ich das kommuniziert habe, dann hafte ich auf keinen Fall mehr<br />

persönlich, abgesehen von der Amtshaftung, weil wenn ich die Mittel nicht habe, die kann der<br />

Primarius oder das Personal nicht herzaubern. Wenn ich die Mittel nicht habe, dann habe ich sie<br />

nicht. Zuständig für die Mittelaufstellung ist der Träger und dessen Grenzen gibt es auch irgendwo.<br />

Auf die Art kriegt man den Ball weg, auch wenn man unter Umständen als gelernter Praktiker<br />

weiß, dass das auch zu nichts führt. Aber man hat die Verantwortung dann an der richtigen Stelle<br />

deponiert und verhindert, dass es dann vom Rechtsträger her heißt „wieso hast nichts gesagt?<br />

Wir hätten dir selbstverständlich sofort“ -<br />

Während die Untersuchungskommission tagte, war gegen zwei Ärztnnen des Psychiatrischen<br />

Zentrums ein Gerichtsverfahren wegen eines Todesfalles anhängig.<br />

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