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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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Ausschluss der Leiterin der MA11, Dr. in Balic-Benzing, und des Chefarztes des PSD,<br />

Dr. Rudas von der Befragung durch die Mehrheitsfraktion:<br />

Mit dem Argument, der PSD als Fonds und somit juristischer Person falle nicht in den Wirkungsbereich<br />

der Gemeinde, und die Jugendwohlfahrt als Landesaufgabe unterstehe ebenfalls nicht<br />

dem Wirkungsbereich der Gemeinde und könne daher von der Untersuchungskommission der<br />

Gemeinde nicht untersucht werden, wurden auch die Aussagen der Leiterin der MA11, Dr. in Balic-Benzing,<br />

und die Befragung des Chefs des PSD, Dr. Rudas, zu Angelegenheiten des PSD<br />

verhindert.<br />

Grete Laska – Ein Regierungsmitglied unter Amtsverschwiegenheit:<br />

Den Höhepunkt der machtpolitisch motivierten Blockadehaltung der Mehrheitsfraktion bildete<br />

der Umstand, dass die für die Jugendwohlfahrt zuständige Stadträtin Laska von Bürgermeister<br />

Häupl im Wege des Magistratsdirektors nicht von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurde<br />

und daher vor der Untersuchungskommission nicht aussagen konnte. Laska trägt als Ressortverantwortliche<br />

für das Budget und die Personalausstattung der Jugendwohlfahrt, welche Gemeindeangelegenheit<br />

sind, die politische Verantwortung und ist dazu auch zu befragen. Nicht nur für<br />

Eltern, die für ihre Kinder monatelang auf diagnostische Abklärung und Therapieplätze warten<br />

müssen, ist es völlig unverständlich, warum die für die gravierende Unterversorgung in diesem<br />

Bereich politisch zuständige Stadträtin dazu vor der Untersuchungskommission nicht befragt werden<br />

darf. Politische Verantwortung ist nicht teilbar – für die Mehrheitsfraktion offensichtlich doch.<br />

d) Abgewiesene Beweisanträge<br />

Die Mehrheitsfraktion nutzte ihre Position ebenfalls dazu, um unerwünschte Beweisanträge auf<br />

Vorlage bestimmter Dokumente abzulehnen. Dabei wurden die unterschiedlichsten Argumente<br />

angeführt. Einerseits wurde ins Treffen geführt, die angeforderten Dokumente seien zu allgemein<br />

und zu umfangreich (z.B. eingegangene Meldungen über besondere Vorfälle) andererseits wurde<br />

behauptet, die angeforderten Unterlagen enthielten zu konkrete Angaben und wären daher<br />

aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen (Angaben zu konkreten Vorfällen). Obwohl<br />

in beiden Fällen von der Opposition die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Vorlage für die<br />

umfassende Aufklärung der Fakten durch die Untersuchungskommission ausführlich dargelegt<br />

wurde, blieb die Mehrheitsfraktion bei ihrer Weigerung. Die Haltung, angeforderte Dokumente in<br />

anonymisierter Form der Opposition nicht zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig immer wieder<br />

von der Opposition zu verlangen, die Missstände zu beweisen und Dokumente auf den Tisch<br />

zu legen, kann nur als zynisch bezeichnet werden.<br />

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