Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
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Ausschluss der Leiterin der MA11, Dr. in Balic-Benzing, und des Chefarztes des PSD,<br />
Dr. Rudas von der Befragung durch die Mehrheitsfraktion:<br />
Mit dem Argument, der PSD als Fonds und somit juristischer Person falle nicht in den Wirkungsbereich<br />
der Gemeinde, und die Jugendwohlfahrt als Landesaufgabe unterstehe ebenfalls nicht<br />
dem Wirkungsbereich der Gemeinde und könne daher von der Untersuchungskommission der<br />
Gemeinde nicht untersucht werden, wurden auch die Aussagen der Leiterin der MA11, Dr. in Balic-Benzing,<br />
und die Befragung des Chefs des PSD, Dr. Rudas, zu Angelegenheiten des PSD<br />
verhindert.<br />
Grete Laska – Ein Regierungsmitglied unter Amtsverschwiegenheit:<br />
Den Höhepunkt der machtpolitisch motivierten Blockadehaltung der Mehrheitsfraktion bildete<br />
der Umstand, dass die für die Jugendwohlfahrt zuständige Stadträtin Laska von Bürgermeister<br />
Häupl im Wege des Magistratsdirektors nicht von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurde<br />
und daher vor der Untersuchungskommission nicht aussagen konnte. Laska trägt als Ressortverantwortliche<br />
für das Budget und die Personalausstattung der Jugendwohlfahrt, welche Gemeindeangelegenheit<br />
sind, die politische Verantwortung und ist dazu auch zu befragen. Nicht nur für<br />
Eltern, die für ihre Kinder monatelang auf diagnostische Abklärung und Therapieplätze warten<br />
müssen, ist es völlig unverständlich, warum die für die gravierende Unterversorgung in diesem<br />
Bereich politisch zuständige Stadträtin dazu vor der Untersuchungskommission nicht befragt werden<br />
darf. Politische Verantwortung ist nicht teilbar – für die Mehrheitsfraktion offensichtlich doch.<br />
d) Abgewiesene Beweisanträge<br />
Die Mehrheitsfraktion nutzte ihre Position ebenfalls dazu, um unerwünschte Beweisanträge auf<br />
Vorlage bestimmter Dokumente abzulehnen. Dabei wurden die unterschiedlichsten Argumente<br />
angeführt. Einerseits wurde ins Treffen geführt, die angeforderten Dokumente seien zu allgemein<br />
und zu umfangreich (z.B. eingegangene Meldungen über besondere Vorfälle) andererseits wurde<br />
behauptet, die angeforderten Unterlagen enthielten zu konkrete Angaben und wären daher<br />
aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen (Angaben zu konkreten Vorfällen). Obwohl<br />
in beiden Fällen von der Opposition die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Vorlage für die<br />
umfassende Aufklärung der Fakten durch die Untersuchungskommission ausführlich dargelegt<br />
wurde, blieb die Mehrheitsfraktion bei ihrer Weigerung. Die Haltung, angeforderte Dokumente in<br />
anonymisierter Form der Opposition nicht zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig immer wieder<br />
von der Opposition zu verlangen, die Missstände zu beweisen und Dokumente auf den Tisch<br />
zu legen, kann nur als zynisch bezeichnet werden.<br />
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