Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die fehlende Möglichkeit, den Chefarzt des PSD Dr. Rudas als Zeuge in Bezug auf die ambulante<br />
Versorgung einzuvernehmen - der PSD unterliegt als ausgegliederter Rechtskörper nicht dem<br />
Untersuchungsrecht der <strong>Kommission</strong> - ist ein gravierender rechtspolitischer Mangel.<br />
Pilz (25.3.08) „Was den PSD betrifft, so ist er zur Gänze und ausschließlich in seinen Gremien<br />
von der Gemeinde Wien und seinen Organen besetzt. Es ist undenkbar, dass wir hier im Antrag<br />
die Versorgungsmängel im stationären und ambulanten Bereich zu untersuchen haben und<br />
gleichzeitig dann die wichtigste Einrichtung im ambulanten Bereich, nämlich den PSD, und das<br />
ist eine Einrichtung der Gemeinde Wien, ausnehmen.<br />
Denn, wenn wir keine Unterlagen dazu einfordern können und damit auch hinsichtlich unserer<br />
Befragungen zumindest auf die Fakten, die in der Stadt vorliegen, verzichten müssen und die in<br />
den Einrichtungen des PSD vorliegen müssen, dann können wir unseren Prüfauftrag nicht nachkommen.“<br />
Diese Frage wurde immer wieder in Sitzungen behandelt, auch, nachdem Univ.-Prof. DDr. Mayer<br />
in seiner Stellungnahme klar gemacht hatte, dass zwar nicht die Tätigkeiten des PSD selbst<br />
Gegenstand der Untersuchungskommission sein könnten, sehr wohl aber die Frage, was die zuständige<br />
Stadträtin gewusst hat, was sie hätte wissen müssen und wie sie mit den Informationen<br />
umgegangen ist.<br />
Mayer (24.04.08, Seite 36)“ Ähnlich muss man den Psychosozialen Dienst sehen. Das, was dort<br />
passiert, unmittelbar dort in dieser Körperschaft, ist nicht Gegenstand in diesem Ausschuss. Wohl<br />
aber ist Gegenstand im Ausschuss, wie die Stadträtin als Vorsitzende ihre Funktion wahrnimmt,<br />
das heißt, was sie dort tut, weil das macht sie als Organ der Gemeinde Wien. Das ist Verwaltung<br />
für die Gemeinde Wien. Dort ist sie ja als Vertreterin der Gemeinde Wien tätig, als amtsführende<br />
Stadträtin, und ob sie sich dort informiert und ob sie dort die Informationen aufgreift, das ist natürlich<br />
schon – und wie sie damit umgeht – das ist natürlich schon Gegenstand ihrer Überprüfung.“<br />
Es war nicht möglich, die Stadträtin konkret zu ihrem Wissensstand als Präsidentin des PSD<br />
über die Arbeit des PSD zu befragen, da von der Mehrheitsfraktion konsequent die Herausgabe<br />
aller dazu angeforderten Unterlagen bzw. die Einberufung aller diesbezüglicher ZeugInnen abgelehnt<br />
wurde.<br />
Die Jugendwohlfahrt, die die entscheidende Rolle in der extramuralen Versorgung von psychiatrisch<br />
auffälligen Kindern und Jugendlichen spielt, wurde ebenso auf Betreiben der Mehrheitsfraktion<br />
aus der Untersuchung ausgeklammert. Hier wurde von der Mehrheitsfraktion argumentiert,<br />
die Jugendwohlfahrt sei im Wirkungsbereich des Landes Wien angesiedelt, daher sei eine Untersuchung<br />
durch eine Untersuchungskommission der Gemeinde Wien nicht zulässig. Das Argument,<br />
dass ja die Jugendwohlfahrt durch das Budget der Gemeinde Wien finanziert wird, und<br />
auch die Gemeinde die Personalhoheit hat, ließ die Mehrheitsfraktion nicht gelten. Die Aussagen<br />
von Friedrich, Popow, Gössler zeigten die großen Versorgungslücken und den flächendeckenden<br />
Mangel im Bereich der Jugendwohlfahrt auf. Die verantwortliche höchste Beamtin in diesem Bereich<br />
und die zuständige Stadträtin durften dazu in der Untersuchungskommission nicht befragt<br />
werden.<br />
87