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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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Die fehlende Möglichkeit, den Chefarzt des PSD Dr. Rudas als Zeuge in Bezug auf die ambulante<br />

Versorgung einzuvernehmen - der PSD unterliegt als ausgegliederter Rechtskörper nicht dem<br />

Untersuchungsrecht der <strong>Kommission</strong> - ist ein gravierender rechtspolitischer Mangel.<br />

Pilz (25.3.08) „Was den PSD betrifft, so ist er zur Gänze und ausschließlich in seinen Gremien<br />

von der Gemeinde Wien und seinen Organen besetzt. Es ist undenkbar, dass wir hier im Antrag<br />

die Versorgungsmängel im stationären und ambulanten Bereich zu untersuchen haben und<br />

gleichzeitig dann die wichtigste Einrichtung im ambulanten Bereich, nämlich den PSD, und das<br />

ist eine Einrichtung der Gemeinde Wien, ausnehmen.<br />

Denn, wenn wir keine Unterlagen dazu einfordern können und damit auch hinsichtlich unserer<br />

Befragungen zumindest auf die Fakten, die in der Stadt vorliegen, verzichten müssen und die in<br />

den Einrichtungen des PSD vorliegen müssen, dann können wir unseren Prüfauftrag nicht nachkommen.“<br />

Diese Frage wurde immer wieder in Sitzungen behandelt, auch, nachdem Univ.-Prof. DDr. Mayer<br />

in seiner Stellungnahme klar gemacht hatte, dass zwar nicht die Tätigkeiten des PSD selbst<br />

Gegenstand der Untersuchungskommission sein könnten, sehr wohl aber die Frage, was die zuständige<br />

Stadträtin gewusst hat, was sie hätte wissen müssen und wie sie mit den Informationen<br />

umgegangen ist.<br />

Mayer (24.04.08, Seite 36)“ Ähnlich muss man den Psychosozialen Dienst sehen. Das, was dort<br />

passiert, unmittelbar dort in dieser Körperschaft, ist nicht Gegenstand in diesem Ausschuss. Wohl<br />

aber ist Gegenstand im Ausschuss, wie die Stadträtin als Vorsitzende ihre Funktion wahrnimmt,<br />

das heißt, was sie dort tut, weil das macht sie als Organ der Gemeinde Wien. Das ist Verwaltung<br />

für die Gemeinde Wien. Dort ist sie ja als Vertreterin der Gemeinde Wien tätig, als amtsführende<br />

Stadträtin, und ob sie sich dort informiert und ob sie dort die Informationen aufgreift, das ist natürlich<br />

schon – und wie sie damit umgeht – das ist natürlich schon Gegenstand ihrer Überprüfung.“<br />

Es war nicht möglich, die Stadträtin konkret zu ihrem Wissensstand als Präsidentin des PSD<br />

über die Arbeit des PSD zu befragen, da von der Mehrheitsfraktion konsequent die Herausgabe<br />

aller dazu angeforderten Unterlagen bzw. die Einberufung aller diesbezüglicher ZeugInnen abgelehnt<br />

wurde.<br />

Die Jugendwohlfahrt, die die entscheidende Rolle in der extramuralen Versorgung von psychiatrisch<br />

auffälligen Kindern und Jugendlichen spielt, wurde ebenso auf Betreiben der Mehrheitsfraktion<br />

aus der Untersuchung ausgeklammert. Hier wurde von der Mehrheitsfraktion argumentiert,<br />

die Jugendwohlfahrt sei im Wirkungsbereich des Landes Wien angesiedelt, daher sei eine Untersuchung<br />

durch eine Untersuchungskommission der Gemeinde Wien nicht zulässig. Das Argument,<br />

dass ja die Jugendwohlfahrt durch das Budget der Gemeinde Wien finanziert wird, und<br />

auch die Gemeinde die Personalhoheit hat, ließ die Mehrheitsfraktion nicht gelten. Die Aussagen<br />

von Friedrich, Popow, Gössler zeigten die großen Versorgungslücken und den flächendeckenden<br />

Mangel im Bereich der Jugendwohlfahrt auf. Die verantwortliche höchste Beamtin in diesem Bereich<br />

und die zuständige Stadträtin durften dazu in der Untersuchungskommission nicht befragt<br />

werden.<br />

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