Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
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die Psychiatrie im OWS verlassen. <strong>Der</strong>zeit besteht ein gravierender Mangel an PsychiaterInnen<br />
im gesamten deutschsprachigen Raum. Es war daher nur möglich, die neuen Stellen,<br />
mit TurnusärztInnen ohne medizinische Erfahrung zu besetzen. Eine qualitativ hochwertige<br />
Ausbildung der ÄrztInnen im Psychiatrischen Zentrum ist unter diesen Umständen nicht gegeben.<br />
Das KAV-Management und die StadträtInnen haben nicht nur die fachärztliche Besetzung<br />
des Psychiatrischen Zentrums sträflich vernachlässigt, sondern billigen bis zum heutigen<br />
Tage eine noch größere Personalnot bei den Physio- und ErgotherapeutInnen und den<br />
PsychologInnen.<br />
Die Mindestbesetzung mit PsychologInnen und TherapeutInnen ist in den 6 Regionalabteilungen<br />
im OWS nicht gegeben (Lt. Amtshilfeersuchen vom 26.3.08):<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Systemisierte Stellen: ,0 ,0 0, 0,5<br />
Tatsächlich besetzte Stellen: 39,28 40,39 40,0 8,36<br />
Wie die Statistik zeigt, bewegt sich die Unterschreitung der Mindestbesetzung kontinuierlich<br />
zwischen 20% bis 25%.<br />
d. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Handhabung des Unterbringungsgesetzes<br />
Das Unterbringungsgesetz (UbG) regelt drei Bereiche von Freiheitseinschränkungen:<br />
• Beschränkung der Bewegungsfreiheit (insb § 33 UbG)<br />
• Beschränkung des Verkehrs mit der Außenwelt (§ 34 UbG)<br />
• Medizinische Behandlung (§§ 35 – 37 UbG)<br />
Die „offene <strong>Wiener</strong> Psychiatrie“ und die Anwendung von weitergehenden Beschränkungen<br />
Die Psychiatriereform im Jahr 1979 hat dazu geführt, dass die gesamte <strong>Wiener</strong> Psychiatrie offen<br />
geführt wird und es keine geschlossenen Bereiche mehr gibt. <strong>Der</strong> offenen Psychiatrie wohnt die<br />
begrüßenswerte Haltung von Gewaltfreiheit, Demokratisierung und Entstigmatisierung inne. Neben<br />
dem Bekenntnis zu einer überwiegend offen geführten Psychiatrie sind sich alle ExpertInnen<br />
einig, dass keine Versorgungspsychiatrie der Welt völlig ohne Zwangsmaßnahmen auskommen<br />
kann. Mechanische Fixierungen, Sedierungen und in Wien das Netzbett, sind Ausdruck dieser<br />
„Gewaltanwendung“.<br />
Das Unterbringungsgesetz schreibt eindeutig vor, dass bei der Anwendung von freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen das gelindeste Mittel zum Einsatz kommen muss.<br />
Univ. Prof. Kopetzki (11.12.08, S. 20) „Ich habe das Recht auf das gelindeste Mittel.“<br />
Allgemein gilt als gelindestes Mittel jenes, dass den PatientInnen möglichst viel Bewegungsraum<br />
lässt. In diesem Sinne ist es dringend notwendig, dass das Modell der nur offenen-Psychiatrie<br />
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