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Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal

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i. Sicherheit von PatientInnen und Personal<br />

Im Psychiatrischen Zentrum im OWS wurden wesentliche Sicherheitsstandards<br />

bei der Therapie und Betreuung nicht eingehalten<br />

Eine Reihe von öffentlich bekannt gewordenen Zwischenfällen im Psychiatrischen Zentrum, bei<br />

denen es zu schweren Schädigungen von PatientInnen z.T. mit Todesfolge kam, führte zur Einsetzung<br />

dieser Untersuchungskomission:<br />

• Im April 2005 ereignete sich ein Brandunfall, bei der eine gerichtlich untergebrachte Patientin,<br />

während sie an den Armen fixiert war, schwerste Verletzungen erlitt. Die Frau<br />

hatte, trotz Fixierung eines Feuerzeuges habhaft werden können, mittels dessen sie ihre<br />

Fesseln aufbrennen wollte. Das Feuer breitete sich über ihr Bett aus, der Schwesternruf,<br />

so die Patientin, war für sie nicht erreichbar. Die Selbstanzeige des <strong>Wiener</strong> Krankenanstaltenverbunds<br />

(KAV) wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, weil aufgrund der<br />

komplexen Situation im OWS nicht aufzuklären war, ob Selbst- oder Fremdverschulden<br />

vorlag. Im November 2007 lehnte die Generaldirektion des KAV (Rechtsabteilung) die<br />

außergerichtliche Schadensersatzforderung der Patientin endgültig ab. Im Laufe der Untersuchungskommission<br />

verglich sich der KAV nunmehr – mit der Bedingung des gegenseitigen<br />

Stillschweigens - mit der geschädigten Frau.<br />

• Im Dezember 2003 wurde ein im Netzbett untergebrachter Patient und zwei weitere Patienten<br />

von einem Mitpatienten angezündet. <strong>Der</strong> im Netzbett untergebrachte Patient erlitt<br />

dabei schwere Brandverletzungen. Das Feuer wurde erst gelöscht, nachdem der Brandverursacher<br />

am Pflegestützpunkt das Personal über die Brandlegung verständigt hatte.<br />

<strong>Der</strong> Patient wendete sich zwecks Erlangung eines Schadensersatzes an die damalige<br />

Stadträtin Dr. in Pittermann, den damaligen <strong>Wiener</strong> PatientInnen- und Pflegeanwalt Dr.<br />

Dohr und an den KAV. Das Verlangen des Patienten wurde abschlägig beschieden, es sei<br />

lt. Dr. Dohr kein medizinisches Fehlverhalten festzustellen, mittlerweile gilt es als verjährt.<br />

<strong>Der</strong> KAV ist nicht bereit auf den Einwand der Verjährung zu verzichten und wie bei der<br />

Patientin, die 2005 schwere Brandverletzungen erlitt, die Ansprüche anzuerkennen.<br />

• Im Sommer 2007 verstarb laut KAV-Direktion ein Patient im Netzbett.<br />

• Im Frühjahr 2007 wurde ein Patient im OWS mehrmals fixiert, obwohl er an einem unbehandelter<br />

Schambeinbruch laborierte. Erst nach 10 Tagen wurde die richtige Diagnose<br />

gestellt, nachdem der Patient nicht aufgehört hatte, über Schmerzen zu klagen.<br />

• Bereits im Januar 2003 schlug die Gerichtsmedizin Alarm: In der Psychiatrie im OWS war<br />

laut einem Gutachten eine Häufung von Todesfällen aufgefallen. Im KAV war diese Entwicklung<br />

(5 – 6 Todesfälle) unbemerkt geblieben. Akten waren z. T. unauffindbar, bzw. es<br />

fehlten entscheidende Aktenteile gänzlich. Die zuständige Stadträtin Frau Dr. in Pittermann<br />

und in Folge Frau Mag. a Brauner verabsäumte, in den Gremien über die Ergebnisse der<br />

spitalsinternen Kontrollen und der Ermittlungen zu berichten.<br />

• Angehörige von PatientInnen wandten sich im Dezember 2007 an Medienvertreter und<br />

klagten über ihres Erachtens ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen (Netzbetten, mechanische<br />

Fixierungen, Medikamentengaben gegen den Willen der Betroffenen) und über<br />

Vernachlässigung.<br />

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