Minderheitsbericht U-Kommission - Der Wiener Psychiatrieskandal
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i. Sicherheit von PatientInnen und Personal<br />
Im Psychiatrischen Zentrum im OWS wurden wesentliche Sicherheitsstandards<br />
bei der Therapie und Betreuung nicht eingehalten<br />
Eine Reihe von öffentlich bekannt gewordenen Zwischenfällen im Psychiatrischen Zentrum, bei<br />
denen es zu schweren Schädigungen von PatientInnen z.T. mit Todesfolge kam, führte zur Einsetzung<br />
dieser Untersuchungskomission:<br />
• Im April 2005 ereignete sich ein Brandunfall, bei der eine gerichtlich untergebrachte Patientin,<br />
während sie an den Armen fixiert war, schwerste Verletzungen erlitt. Die Frau<br />
hatte, trotz Fixierung eines Feuerzeuges habhaft werden können, mittels dessen sie ihre<br />
Fesseln aufbrennen wollte. Das Feuer breitete sich über ihr Bett aus, der Schwesternruf,<br />
so die Patientin, war für sie nicht erreichbar. Die Selbstanzeige des <strong>Wiener</strong> Krankenanstaltenverbunds<br />
(KAV) wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, weil aufgrund der<br />
komplexen Situation im OWS nicht aufzuklären war, ob Selbst- oder Fremdverschulden<br />
vorlag. Im November 2007 lehnte die Generaldirektion des KAV (Rechtsabteilung) die<br />
außergerichtliche Schadensersatzforderung der Patientin endgültig ab. Im Laufe der Untersuchungskommission<br />
verglich sich der KAV nunmehr – mit der Bedingung des gegenseitigen<br />
Stillschweigens - mit der geschädigten Frau.<br />
• Im Dezember 2003 wurde ein im Netzbett untergebrachter Patient und zwei weitere Patienten<br />
von einem Mitpatienten angezündet. <strong>Der</strong> im Netzbett untergebrachte Patient erlitt<br />
dabei schwere Brandverletzungen. Das Feuer wurde erst gelöscht, nachdem der Brandverursacher<br />
am Pflegestützpunkt das Personal über die Brandlegung verständigt hatte.<br />
<strong>Der</strong> Patient wendete sich zwecks Erlangung eines Schadensersatzes an die damalige<br />
Stadträtin Dr. in Pittermann, den damaligen <strong>Wiener</strong> PatientInnen- und Pflegeanwalt Dr.<br />
Dohr und an den KAV. Das Verlangen des Patienten wurde abschlägig beschieden, es sei<br />
lt. Dr. Dohr kein medizinisches Fehlverhalten festzustellen, mittlerweile gilt es als verjährt.<br />
<strong>Der</strong> KAV ist nicht bereit auf den Einwand der Verjährung zu verzichten und wie bei der<br />
Patientin, die 2005 schwere Brandverletzungen erlitt, die Ansprüche anzuerkennen.<br />
• Im Sommer 2007 verstarb laut KAV-Direktion ein Patient im Netzbett.<br />
• Im Frühjahr 2007 wurde ein Patient im OWS mehrmals fixiert, obwohl er an einem unbehandelter<br />
Schambeinbruch laborierte. Erst nach 10 Tagen wurde die richtige Diagnose<br />
gestellt, nachdem der Patient nicht aufgehört hatte, über Schmerzen zu klagen.<br />
• Bereits im Januar 2003 schlug die Gerichtsmedizin Alarm: In der Psychiatrie im OWS war<br />
laut einem Gutachten eine Häufung von Todesfällen aufgefallen. Im KAV war diese Entwicklung<br />
(5 – 6 Todesfälle) unbemerkt geblieben. Akten waren z. T. unauffindbar, bzw. es<br />
fehlten entscheidende Aktenteile gänzlich. Die zuständige Stadträtin Frau Dr. in Pittermann<br />
und in Folge Frau Mag. a Brauner verabsäumte, in den Gremien über die Ergebnisse der<br />
spitalsinternen Kontrollen und der Ermittlungen zu berichten.<br />
• Angehörige von PatientInnen wandten sich im Dezember 2007 an Medienvertreter und<br />
klagten über ihres Erachtens ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen (Netzbetten, mechanische<br />
Fixierungen, Medikamentengaben gegen den Willen der Betroffenen) und über<br />
Vernachlässigung.<br />
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