Dokumentation zum Symposion - Verband Bildungsmedien eV
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<strong>Symposion</strong> 2005 - Vortrag Sandfuchs<br />
Interkulturelles Lernen kann sich grundsätzlich an allen Orten und in<br />
allen Institutionen vollziehen, in denen Deutsche und Ausländer<br />
zusammentreffen. Die Schule jedoch ist aus mehreren Gründen der<br />
zentrale Ort interkulturellen Lernens:<br />
• Die Schule als Institution hat die Aufgabe, durch Unterricht und<br />
Erziehung, durch systematisches Lehren und Lernen <strong>zum</strong> Leben in<br />
unserer Kultur und Gesellschaft zu befähigen - dazu gehört auch<br />
das interkulturelle Lernen.<br />
• Interkulturelles Lehren und Lernen ist nicht das Reservat einzelner<br />
idealistisch gesonnener Pädagogen, sie ist vielmehr ausdrücklich<br />
gesetzlich abgesicherter Auftrag der Schule und ihres gesamten<br />
Personals. Dieser Auftrag ist spezifiziert in einer Vielzahl<br />
landesspezifischer schulrechtlicher Regelungen, die ihrerseits<br />
Bezug nehmen auf Empfehlungen der Kultusministerkonferenz<br />
(z.B. 1976 und 1996). Alle einschlägigen Erlasse und<br />
Empfehlungen beziehen sich ihrerseits auf die jeweiligen<br />
Landesverfassungen, auf das Grundgesetz der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie auf eine Reihe internationaler rechtlicher<br />
Regelungen wie beispielsweise die Richtlinien der Europäischen<br />
Union zur Beschulung der Kinder von Wanderarbeitnehmern aus<br />
dem Jahre 1977 mit ihrer Verpflichtung, ausländische Schüler<br />
chancengleich zu beschulen, die Erklärung der Vereinten Nationen<br />
zu den Rechten des Kindes aus dem Jahre 1989 und viele andere