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Magazin 197403

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verbänden - erfaßt. Die im Lager<br />

unterzubringenden 150 Personen<br />

waren besonders gekennzeichnet.<br />

Zwei Verwaltungsangestellte<br />

übernahmen diese Personalien inner·<br />

halb von 90 Minuten auf neu entwickelte<br />

provisorische Lagerausweise,<br />

die Durchschriften dienten als<br />

Lagerkarteikarten.<br />

Dieser Teilaspekt zeigt, daß auch der<br />

organisatorische Ablauf der<br />

Registrierung eingehend durchdacht<br />

sein muß. Schon aus psychologischen<br />

Gründen und zur zweckmäßigen<br />

Nutzung der Zeit der vorübergehenden<br />

Unterbringung sollte die Registrierung<br />

in der Sammelstelle stattfinden. Hier<br />

können noch alle Obdachlosen erfaßt<br />

werden, so daß man einen Überblick<br />

über alle evakuierten Personen<br />

erlangen kann.<br />

Eine umgehend maschinell erstellte<br />

Namensliste kann dem Einsatzpersonal<br />

die Aufgabenerledigung am Schadensort<br />

(Bergung, Weitersuche nach<br />

Verletzten und Toten) wesentlich<br />

erleichtern und der Verwaltung einen<br />

schnellen Überblick über die einzuleitenden<br />

Aufgaben geben. Die vom<br />

Deutschen Roten Kreuz für den<br />

Suchdienst entwickelten Formulare<br />

bieten bei der Registrierung einen<br />

guten Anhalt. Nach Einführung des<br />

bundeseinheitlichen Personenkennzeichens<br />

sollten sie entsprechend<br />

ergänzt werden.<br />

Die Raumzuweisung sollte in jedem<br />

Fall erst in der Unterkunft stattfinden ;<br />

denn es hat sich erwiesen, daß viele<br />

Obdachlose sich bis zuletzt bemühen,<br />

bei Verwandten, Bekannten oder in<br />

Hotels unterzukommen.<br />

Die Zimmerbelegung sollte entsprechend<br />

den vorgebrachten<br />

Wünschen gestaltet werden.<br />

Für die Unterbringung sind zusätzlich<br />

je Stockwerk Sozialarbeiter als<br />

Einweisungs- und Betreuungskräfte<br />

einzusetzen. Eine Hausordnung ist<br />

vorweg festzulegen und bei Belegung<br />

bekanntzugeben. In ihr sollten die<br />

wichtigsten zentralen Räume -<br />

Lagerleitung, Sanitäts-, Koch- und<br />

Aufenthaltsräume - angegeben<br />

werden.<br />

Am ersten Tag Schulausflug<br />

Da die übung in den Ferien stattfand,<br />

war keine Verlegung des Schulunterrichts<br />

erforderlich. Dieses<br />

Problem wurde jedoch in einer Planbesprechung<br />

erörtert: Schulaufsicht<br />

und Schulleitung hätten bei der in der<br />

Übung dargestellten Lage am ersten<br />

Tag einen Schulausflug vorgesehen<br />

und vom zweiten Tag an Schichtunterricht<br />

in einer nahegelegenen<br />

anderen Schule durchgeführt. Auch<br />

24<br />

bei langfristiger Belegung der Schule<br />

wäre der Unterricht keineswegs<br />

ersatzlos ausgefallen. Bei nur teilweiser<br />

Inanspruchnahme der Schu le<br />

kann auch die Weiterführung des<br />

Unterrichts in einem Schultrakt oder<br />

einem Stockwerk in Betracht gezogen<br />

werden.<br />

Während der Übung wurde das aus<br />

dan Klassenzimmern geräumte<br />

Mobiliar auf den Fluren abgestellt.<br />

Das ist auf längere Dauer nicht<br />

zulässig, da die Fluchtwege beeinträchtigt<br />

werden und sich die<br />

Verletzungsgefahr erhöht. Das<br />

Mobiliar sollte daher in einer zweiten<br />

Phase der Einrichtung der Unterkunft<br />

entweder auf dem freiwerdenden<br />

Dachboden oder geschützt auf dem<br />

Schulhof gelagert werden.<br />

Die von den eingesetzten Kräften und<br />

von den Obdachlosen mitgeführten<br />

Fahrzeuge dürfen nicht unmittelbar<br />

vor den Fenstern der Schulgebäude<br />

geparkt werden und damit die<br />

Rettungswege versperren. Die<br />

Transportwege müssen gegen Unfallgefahren<br />

gesichert, die Feuerschutztüren<br />

nach Beendigung der<br />

Umräumungsarbeiten geschlossen<br />

werden.<br />

An den aufgetretenen Mängeln zeigte<br />

sich , daß bei einer Belegung auch an<br />

offenbar belanglos erscheinende<br />

Dinge gedacht werden muß. Wie<br />

leicht kann z. B. ein unbedachter<br />

Verstoß gegen ein Rauchverbot in<br />

einem dicht belegten Lager zu neuen<br />

Gefahrensituationen führen!<br />

Informationen für die<br />

Betroffenen<br />

In der abschließenden Planbesprechung<br />

der Führungskräfte<br />

wurden weitere Probleme erörtert, die<br />

sich bei einer Evakuierung ergeben.<br />

Die Beteiligten kamen zu folgenden<br />

Lösungen :<br />

Die evakuierten Personen werden<br />

über die Wiederbezugsfähigkeit ihrer<br />

Wohnungen durch Fernsehen, Rundfunk<br />

und Presse sowie durch<br />

Aushang am VVohngebäude und im<br />

Unterbringungslager unterrichtet. Eine<br />

persönliche Information aller<br />

Betroffenen durch das Bezirksamt ist<br />

nicht notwendig. Die Bewohner der<br />

Obdachlosenunterkunft werden mit<br />

Bussen zu ihren Wohnungen zurückgebracht.<br />

Für Personen, die ihre Wohnung nicht<br />

wieder beziehen können, bieten sich<br />

als Ersatz-Unterbringungsmöglichkeiten<br />

Altenheime, Hotels, Ersatzwohnungen<br />

und ggf. bestehende<br />

Obdachloseneinrichtungen an.<br />

Für Auskünfte über die allgemeine<br />

Schadenslage wird im Rathaus des<br />

Bezirks eine Auskunftsstelle eingerichtet,<br />

weil dort die besten fernmeldetechnischen<br />

Voraussetzungen<br />

gegeben sind.<br />

Für die Information der Bevölkerung<br />

über Schadenslagen stehen in erster<br />

Linie Lautsprecherwagen der Polizei<br />

und anderer Einrichtungen zur<br />

Verfügung. Rundfunk und Fernsehen<br />

können ebenfalls herangezogen<br />

werden (Unterbrechung des laufenden<br />

Programms, Einblendung von Untertiteln).<br />

Bei der Warnung der<br />

Bevölkerung sind die in der Stadt<br />

lebenden Ausländer sowie diejenigen<br />

Personenkreise besonders zu<br />

berücksichtigen, die durch Rundfunkund<br />

Lautsprecherdurchsagen nicht<br />

erreicht werden können , z. B.<br />

Gehörlose und Schwerhörige. Die<br />

Nachbarn sollten in den Durchsagen<br />

aufgefordert werden, diese Personen<br />

zu unterrichten. Bei akuten Gefahrensituationen<br />

sind die Möglichkeiten<br />

für eine persönliche Warnung auszuschöpfen,<br />

ggf. kann eine zentral<br />

geführte Kartei der Gehörlosen hierfür<br />

herangezogen werden.<br />

Wohin mit den Haustierenf<br />

Bei einer Evakuierung ist auch damit<br />

zu rechnen, daß Haustiere von den<br />

Wohnungsinhabern mitgenommen<br />

werden. Die Auswertung einer<br />

Repräsentativstatistik ergab, daß im<br />

Falle einer Evakuierung von 600<br />

Bürgern etwa 91 Haustiere - davon<br />

48 Sing- und Ziervögel sowie 18 Hunde<br />

und 6 Katzen - zu versorgen wären.<br />

Voraussichtlich können alle Kleintiere<br />

(Vögel, Meerschweinchen,<br />

Schildkröten usw.) sowie eine<br />

begrenzte Anzahl von Hunden und<br />

Katzen im Veterinäramt oder in<br />

Tierheimen untergebracht werden.<br />

Bei einer größeren Anzahl von<br />

Hunden und Katzen ist daran zu<br />

denken, Verschläge auf dem Dachboden<br />

der Schule, stillgelegte Ställe<br />

oder die Diensthundezwinger der<br />

Polizei zu nutzen. In Einzelfällen ist<br />

auch die Mitnahme von Haustieren<br />

in die Klassenzimmer statthaft, es sei<br />

denn, andere Mitbewohner fühlen sich<br />

dadurch belästigt.<br />

Sowohl bei der Vorbereitung als auch<br />

beim Ablauf der Übung hat sich ei ne<br />

Fülle von Detailfragen ergeben. Viele<br />

Probleme müßten bei akuten<br />

Schadensereignissen ad hoc gelöst<br />

werden. Es empfiehlt sich jedoch,<br />

erkannte schwerwiegende 5achprobleme<br />

schon jetzt zu regeln und<br />

leichter lösbare Probleme in ihren<br />

Lösungsansätzen festzuhalten, um<br />

darauf aufbauend im Schadensfall<br />

improvisatorische Maßnahmen<br />

ergreifen zu können.

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