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Liste der Bischöfe und Domherren des Bistums Chur - Burgenverein ...

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Nominell unterstanden ihm auch Fürstenau im Domleschg <strong>und</strong> einige zu Lehen<br />

gegebene Burgen wie Tschanüff bei Ramosch bis zum Beginn <strong>des</strong> 19. Jhs. -<br />

Diese Reste eines geistlichen Staates wurden durch den Regensburger<br />

Reichsdeputationshauptschluss von 1803 «säkularisiert» <strong>und</strong> <strong>der</strong> Helvetischen<br />

Republik zugewiesen. Die Eidgenössische Tagsatzung verzichtete aber schon<br />

am 3.1.1804 auf eine (gewissermassen privatrechtliche) Besitzergreifung, da<br />

die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um die<br />

Sustentationspflicht gegenüber Bischof <strong>und</strong> Kapitel zu erfüllen. So beschränkte<br />

sich die Säkularisation auf den Verlust <strong>der</strong> hoheitlichen Kompetenzen.<br />

Übrigens behielt <strong>der</strong> Hof zu <strong>Chur</strong> bis 1854 seine Son<strong>der</strong>stellung <strong>und</strong> wurde erst<br />

damals dem Stadtgebiet einverleibt. Schlimmer waren hingegen die Folgen <strong>der</strong><br />

Revolutionszeit in Österreich: sämtliche Rechte <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong><br />

Hochstifts wurden entschädigungslos «inkameriert». Das führte zu neuer<br />

Abhängigkeit von dem ebenfalls verarmten Kanton Graubünden. Dieser junge<br />

Kanton war mehrheitlich reformiert <strong>und</strong> neigte<br />

Seite 455:<br />

politisch den sogenannten fortschrittlichen Kantonen zu. Bis über die Mitte <strong>des</strong><br />

19. Jhs. kam es zu zeitweilig heftigen Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen Bischof<br />

<strong>und</strong> staatlichen Gewalten, namentlich in bezug auf Kantonsschule <strong>und</strong><br />

Priesterseminar, wobei auch hier liberale Katholiken auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Gegner<br />

<strong>des</strong> Bischofs standen. Die <strong>Bischöfe</strong> <strong>der</strong> zweiten Hälfte <strong>des</strong> 19. Jhs. verstanden<br />

es aber, einen Modus vivendi zu finden. Erst in den letzten Jahrzehnten hat die<br />

Integration <strong>des</strong> bedeutenden Administrationsgebietes (s. Circumscriptio)<br />

namhafte Fortschritte gemacht, <strong>und</strong> die Zürcher Kirchengesetze von 1963<br />

machten dem paradoxen Zustand ein Ende, dass jener Teil <strong>der</strong> Diözese, <strong>der</strong><br />

nach Seelenzahl <strong>und</strong> wirtschaftlicher Stärke <strong>der</strong> wichtigste geworden war, für<br />

den immer noch primär bündnerischen Bischof eine schwere Belastung<br />

bedeutete.<br />

Circumscriptio: Im 7. Jh., vielleicht unter König Dagobert, Abtrennung <strong>des</strong><br />

nördlichen Teils <strong>der</strong> Diözese <strong>und</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Grenze zwischen den<br />

Bistümern <strong>Chur</strong> <strong>und</strong> Konstanz. Über die Entstehung <strong>der</strong> übrigen<br />

frühmittelalterlichen <strong>Bistums</strong>grenzen bestehen nur unbeweisbare<br />

Vermutungen. Im Mittelalter umfasste das Bistum den Kt. Graubünden (exkl.<br />

Puschlav), Teile <strong>des</strong> Kts. St. Gallen (Rheintal bis Hirschensprung,<br />

Sarganserland, Linthebene), die nördlichsten Teile <strong>des</strong> Kts. Glarus, das<br />

Urserental, das Fürstentum Liechtenstein, das Vorarlberg bis inkl. Götzis, das<br />

Südtirol bis zur Passer <strong>und</strong> das Paznaun. Um die Mitte <strong>des</strong> 13. Jhs. sind die<br />

Archidiakonate sub Langaro (unter <strong>der</strong> Landquart), <strong>Chur</strong> (Curiensis), supra<br />

Silvam (ob dem Wald), vallis Trusiana (Walgau) <strong>und</strong> Vintschgau (vallis<br />

Venusta) bezeugt, um 1290, 1380 <strong>und</strong> 1410 die Dekanate sub Langaro, vallis<br />

Trusiana, Curiensis, supra Silvam, super Curwalde, vallis Engadine <strong>und</strong> vallis<br />

Venuste, um 1520 dazu das Misox. Vielleicht hat etwa gegen 1200 die<br />

Dekanatseinteilung allmählich <strong>und</strong> teilweise eine frühere Archidiakonats- <strong>und</strong><br />

Archipresbyteratsglie<strong>der</strong>ung abgelöst. Nicht zu übersehen ist auch eine recht<br />

weitgehende Übereinstimmung mit den Ministerien <strong>des</strong> karolingischen<br />

Reichsgutsurbars aus Rätien um 840. Um 820 bestanden im Bistum <strong>Chur</strong> über<br />

230 Kirchen <strong>und</strong> 5 Klöster, um 1380 10 Klöster <strong>und</strong> 130 Kirchen (ohne<br />

Misox). Für die Zeit um 1520 wurden errechnet 165 plebaniae, 34 curatiae, 247<br />

capellaniae, zusammen also min<strong>des</strong>tens 446 Benefizien.<br />

We<strong>der</strong> die Ablösung <strong>des</strong> mittelalterlichen Herrschaftssystems durch die<br />

geschlossenen Territorien, noch die Einbrüche <strong>der</strong> Reformation haben am<br />

äusseren Umfang <strong>der</strong>. rätischen Diözese etwas geän<strong>der</strong>t.

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