Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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jahre aller Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres 2014, wiederum geteilt durch die Zahl<br />
12.<br />
B.6.b.iii Erhöhungsbetrag für nicht-morbiditätsbezogene Ausgaben je Versichertentag<br />
Der Erhöhungsbetrag für nicht-morbiditätsbezogene Ausgaben je Versichertentag ergibt sich<br />
als das Volumen aus B.6.a geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre aller<br />
Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres 2014, wiederum geteilt durch Zahl der Kalendertage<br />
im Ausgleichsjahr.<br />
B.7 Berechnung der Aufteilungsfaktoren (Monatliches Abschlagsverfahren – MA)<br />
B.7.a Geschätztes Nettokrankengeld<br />
Das geschätzte Nettokrankengeld des Jahres 2014 ermittelt sich aus den Nettokrankengeldausgaben<br />
des Jahres 2012 fortgeschrieben mit den bei der Festlegung des durchschnittlichen<br />
Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Veränderungsraten<br />
des Bruttokrankengeldes für die Jahre 2013 und 2014.<br />
B.7.b Aufteilungsfaktor (MA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />
Der Aufteilungsfaktor (MA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich als Verhältnis<br />
der geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />
Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der<br />
DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten<br />
Nettokrankengeldes des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nichtmorbiditätsbezogenen<br />
Ausgaben (B.6.a), zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />
abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben.<br />
B.7.c Aufteilungsfaktor (MA) für das Krankengeld<br />
Der Aufteilungsfaktor (MA) für das Krankengeld ergibt sich als Verhältnis des geschätzten Nettokrankengeldes<br />
des Jahres 2014 (B.7.a) zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />
abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
(B.1.a).