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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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jahre aller Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres 2014, wiederum geteilt durch die Zahl<br />

12.<br />

B.6.b.iii Erhöhungsbetrag für nicht-morbiditätsbezogene Ausgaben je Versichertentag<br />

Der Erhöhungsbetrag für nicht-morbiditätsbezogene Ausgaben je Versichertentag ergibt sich<br />

als das Volumen aus B.6.a geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre aller<br />

Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres 2014, wiederum geteilt durch Zahl der Kalendertage<br />

im Ausgleichsjahr.<br />

B.7 Berechnung der Aufteilungsfaktoren (Monatliches Abschlagsverfahren – MA)<br />

B.7.a Geschätztes Nettokrankengeld<br />

Das geschätzte Nettokrankengeld des Jahres 2014 ermittelt sich aus den Nettokrankengeldausgaben<br />

des Jahres 2012 fortgeschrieben mit den bei der Festlegung des durchschnittlichen<br />

Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Veränderungsraten<br />

des Bruttokrankengeldes für die Jahre 2013 und 2014.<br />

B.7.b Aufteilungsfaktor (MA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />

Der Aufteilungsfaktor (MA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich als Verhältnis<br />

der geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />

Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der<br />

DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten<br />

Nettokrankengeldes des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nichtmorbiditätsbezogenen<br />

Ausgaben (B.6.a), zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />

abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben.<br />

B.7.c Aufteilungsfaktor (MA) für das Krankengeld<br />

Der Aufteilungsfaktor (MA) für das Krankengeld ergibt sich als Verhältnis des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />

abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

(B.1.a).

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