Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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O.3.b Korrekturbetrag je Krankenkasse<br />
Der Korrekturbetrag je Krankenkasse ergibt sich aus dem Saldo der nach O.3.a ermittelten Beträge<br />
mit den tatsächlich erhaltenen Zuweisungen im Betrachtungszeitraum.