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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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R.5.d mit den nach S.1.a zugeordneten Versicherungszeiten über alle Risikomerkmale und AusAGG<br />

zuzüglich der Summe der Produkte der Zuschläge nach R.6.c mit den nach S.1.b zugeordneten<br />

Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch.<br />

T.2 Zuweisungen für Verwaltungsausgaben<br />

Die Zuweisungen für Verwaltungsausgaben einer Krankenkasse ergeben sich aus der Multiplikation<br />

der Zuweisungen nach T.1 mit dem Wert nach P.2.c zuzüglich des Produktes aus der<br />

Summe der Versicherungszeiten der Krankenkasse mit dem Wert nach P.2.b.<br />

T.3 Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen<br />

Die Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen einer Krankenkasse ergeben sich<br />

aus der Multiplikation der Summe der Versicherungszeiten der Krankenkasse mit dem Wert<br />

nach P.3.a.<br />

T.4 Zuweisungen für strukturierte Behandlungsprogramme<br />

Die Zuweisungen für strukturierte Behandlungsprogramme einer Krankenkasse ergeben sich<br />

aus der Multiplikation der Summe der DMP-Versicherungszeiten der Krankenkasse nach S.1.c<br />

mit der DMP-Programmkostenpauschale je Versichertentag nach A.2.a.<br />

T.5 Mitgliederbezogene Anpassung der Zuweisungen nach § 41 Abs. 2 i.V.m. § 40 RSAV<br />

Die mitgliederbezogene Anpassung der Zuweisungen nach § 41 Abs. 2 i.V.m. § 40 RSAV einer<br />

Krankenkasse ergibt sich aus der Multiplikation der jahresdurchschnittlichen Mitgliederzahl der<br />

Krankenkasse nach S.1.d mit dem Wert nach P.5.

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