Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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der Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes nach § 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 SGB V, abzüglich<br />
des Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (P.1.a).<br />
Q. Vorbereitung der Daten zur Berechnung der Zu- und Abschläge<br />
Q.1 Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />
Die Vollerhebung vor Kassenausschluss ergibt sich aus den in der Satzart 700 des Jahres 2014<br />
gemeldeten Versicherten und den zu diesen Versicherten gehörenden Informationen aus den<br />
Satzarten 100 und 700 des Jahres 2014 (Erstmeldung) und den Satzarten 100, 400, 500 und<br />
600 des Jahres 2013 (Korrekturmeldung).<br />
Q.2 Vollerhebung nach Kassenausschluss<br />
Q.2.a Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />
Datenmeldungen von Krankenkassen, deren Leistungsausgaben ohne Krankengeld sehr hohe<br />
oder sehr niedrige Ausschöpfungsquoten hinsichtlich der in der Satzart 700 gemeldeten Ausgaben<br />
im Vergleich zu den in der KJ1 gemeldeten Ausgaben aufweisen, werden nach Anhörung<br />
des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen aus der Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />
ausgeschlossen. Das Ergebnis ist die Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben<br />
ohne Krankengeld.<br />
Q.2.b Vollerhebung nach Kassenausschluss für das Krankengeld<br />
Datenmeldungen von Krankenkassen, deren Krankengeldausgaben sehr hohe oder sehr niedrige<br />
Ausschöpfungsquoten hinsichtlich der in der Satzart 700 gemeldeten Ausgaben im Vergleich<br />
zu den in der KJ1 gemeldeten Ausgaben aufweisen, werden nach Anhörung des Spitzenverbands<br />
Bund der Krankenkassen aus der Vollerhebung vor Kassenausschluss ausgeschlossen.<br />
Das Ergebnis ist die Vollerhebung nach Kassenausschluss für das Krankengeld.<br />
Q.3 Zuordnung der Versicherten<br />
Q.3.a Zuordnung zu den Risikomerkmalen<br />
Die Versicherten werden wie folgt den Risikomerkmalen (AGG, EMG, HMG und KEG) zugeordnet:<br />
Die Zuordnung zu den AGG erfolgt anhand des Alters im Jahr 2014, das sich auf Basis<br />
des in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung) gemeldeten Geburtsjahres ergibt.