Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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J.4 Ermittlung der Grundzuweisung je Versicherten für Satzungs- und Ermessensleistungen<br />
Die Grundzuweisung für Satzungs- und Ermessensleistungen je Versichertentag ergibt sich aus<br />
der entsprechenden Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds.<br />
J.5 Ermittlung der mitgliederbezogenen Veränderung der Zuweisung nach § 40 RSAV<br />
Die mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisung nach § 40 RSAV ergibt sich aus der entsprechenden<br />
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds.