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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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J.4 Ermittlung der Grundzuweisung je Versicherten für Satzungs- und Ermessensleistungen<br />

Die Grundzuweisung für Satzungs- und Ermessensleistungen je Versichertentag ergibt sich aus<br />

der entsprechenden Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds.<br />

J.5 Ermittlung der mitgliederbezogenen Veränderung der Zuweisung nach § 40 RSAV<br />

Die mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisung nach § 40 RSAV ergibt sich aus der entsprechenden<br />

Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds.

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