Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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VIII. Berechnung des Jahresausgleichs<br />
S. Datengrundlagen<br />
S.1 Zuordnungsprinzipien<br />
S.1.a Zuordnung der Versicherungszeiten der Krankenkassen<br />
Die Zuordnung der Versicherungszeiten der Krankenkassen erfolgt für jeden Versicherten, der<br />
von einer Krankenkasse in der Satzart 100 für das Jahr 2014 (Erstmeldung) gemeldet wurde,<br />
mit seinen Versicherungszeiten bei der meldenden Krankenkasse. Die Zuordnung zu den Risikomerkmalen<br />
und AusAGG erfolgt gemäß R.4.a.<br />
S.1.b Zuordnung der Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch der Krankenkassen<br />
Die Zuordnung der Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch der Krankenkassen erfolgt<br />
für jeden Versicherten, der von einer Krankenkasse in der Satzart 100 für das Jahr 2014 (Erstmeldung)<br />
gemeldet wurde und Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch aufweist, mit seinen<br />
Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch bei der meldenden Krankenkasse. Die Zuordnung<br />
zu den KGG erfolgt gemäß R.4.b.<br />
S.1.c Zuordnung der DMP-Versicherungszeiten der Krankenkassen<br />
Die Zuordnung der DMP-Versicherungszeiten der Krankenkassen erfolgt für jeden Versicherten,<br />
der von einer Krankenkasse in der Satzart 100 für das Jahr 2014 (Erstmeldung) gemeldet<br />
wurde, mit seinen DMP-Versicherungszeiten bei der meldenden Krankenkasse.<br />
S.1.d Zahl der Mitglieder der Krankenkassen<br />
Die anzusetzende Zahl der Mitglieder der Krankenkassen wird der amtlichen jahresdurchschnittlichen<br />
Statistik KM1 entnommen.<br />
S.2 Fusionsstand<br />
Die Bescheidung erfolgt auf dem Fusionsstand 01. Januar 2015.<br />
T. Berechnung der Zuweisungen<br />
T.1 Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben<br />
Die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben einer Krankenkasse ergeben sich aus<br />
der Multiplikation der Versicherungszeiten der Krankenkasse mit der Grundpauschalen je Versichertentag<br />
nach B.1.b.iii zuzüglich der Summe der Produkte der Zu- und Abschläge nach