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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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aufgrund der AGG aus F.1.b.ii, die um den Teil des monatlichen Zielvolumens für die Zuweisungen<br />

für standardisierte Leistungsausgaben aus F.1.a erhöht werden, der dem Anteil der den<br />

AGG zugeordneten Versicherten an allen zugeordneten Versicherten entspricht.<br />

F.1.c<br />

Angleichungsfaktor für die EMG<br />

F.1.c.i Monatliches Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der EMG<br />

Das monatliche Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der EMG ergibt sich, indem das monatliche<br />

Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben aus F.1.a mit<br />

dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus B.8.a und dem<br />

Zuweisungsanteil für EMG aus E.2.b multipliziert wird.<br />

F.1.c.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der EMG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der EMG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2013 gemeldeten Versicherten<br />

und eindeutig zugeordneten Versicherten in ihrer Zuordnung zu den EMG mit den bekannt<br />

gegebenen Zu- und Abschlägen für die EMG aus D.5.d.i gebildet wird.<br />

F.1.c.iii Angleichungsfaktor für die EMG<br />

Der Angleichungsfaktor für die EMG ergibt sich als Verhältnis des monatlichen Zielvolumens für<br />

Zuweisungen aufgrund der EMG aus F.1.c.i geteilt durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen<br />

aufgrund der EMG aus F.1.c.ii.<br />

F.1.d<br />

Angleichungsfaktor für die HMG<br />

F.1.d.i Monatliches Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG<br />

Das monatliche Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG ergibt sich, indem das monatliche<br />

Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben aus F.1.a mit<br />

dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus B.8.a und dem<br />

Zuweisungsanteil für HMG aus E.2.c multipliziert wird.<br />

F.1.d.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der HMG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der HMG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2013 gemeldeten Versicherten<br />

und eindeutig zugeordneten Versicherten in ihrer Zuordnung zu den HMG mit den bekannt<br />

gegebenen Zu- und Abschlägen für die HMG aus D.5.d.i gebildet wird.

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