30.12.2013 Aufrufe

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- - 24 - -<br />

E.2.c Zuweisungsanteil für HMG<br />

Der Zuweisungsanteil für HMG ergibt sich aus dem Produkt des Regressionsanteils der HMG<br />

mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />

Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-<br />

Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen<br />

Ausgaben (B.6.a), geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des<br />

erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

und des geschätzten Nettokrankengeldes des Jahres 2014.<br />

E.2.d Zuweisungsanteil für KEG<br />

Der Zuweisungsanteil für KEG ergibt sich aus dem Produkt des Regressionsanteils der KEG mit<br />

den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />

Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-<br />

Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen<br />

Ausgaben (B.6.a), geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des<br />

erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

und des geschätzten Nettokrankengeldes des Jahres 2014.<br />

E.2.e Zuweisungsanteil für AusAGG<br />

Der Zuweisungsanteil für AusAGG ergibt sich, indem die Summe gebildet wird aus<br />

dem Produkt des Regressionsanteils der AusAGG mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes<br />

des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an<br />

den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen<br />

Ausgaben (B.6.a), und<br />

dem Teil des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen Ausgaben, der dem Anteil der<br />

den AusAGG zugeordneten Versicherten an allen Versicherten entspricht,<br />

geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich<br />

des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten<br />

Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben und des<br />

geschätzten Nettokrankengeldes des Jahres 2014.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!